APPROBIERTE LISTE
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Beirat für historische Fahrzeuge

Amt der Wiener Landesregierung, MA 46, Landesfahrzeugprüfstelle

7. Haidequerstraße 5
1110 Wien
Wien

landesfahrzeugpruefstelle@ma46.wien.gv.at
+43 1 955 59

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr sowie 13 bis 15 Uhr, Donnerstag von 15 bis 17 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 12 Uhr

Die § 57a-Begutachtung (Pickerl)

Für die regelmäßige Pickerl-Überprüfung kooperiert die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle mit 500 ausgewählten privaten Werkstätten. Die Werkstätten werden von der Prüfstelle überwacht, informiert und intensiv betreut. Umgebaute und importierte Fahrzeuge werden direkt von der Prüfstelle genehmigt.

Formlose Anträge hinsichtlich der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a Kraftfahrgesetz für Kfz-Werkstätten richten Sie an die Landesfahrzeugprüfstelle mit folgenden Angaben:

Name
Adresse
Telefon
Angaben über Personen, die zur Durchführung als geeignet betrachtet werden

Sie bekommen danach einen Fragebogen zugeschickt. Wenn Sie diesen ausgefüllt an die Landesfahrzeugprüfstelle retourniert haben, erhalten Sie einen Termin für die Ortsverhandlung in der Prüfstelle.
Sprechstunden

Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
Eine Voranmeldung wird empfohlen.

Fahrzeugkontrollen im Verkehr
Die Verkehrssicherheit in- und ausländischer Fahrzeuge wird in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeidirektion Wien im Verkehr, das heißt auf der Straße, laufend kontrolliert. Entspricht ein Fahrzeug bei der Kontrolle nicht den Sicherheitsstandards, darf es nicht weiterfahren. Die Kennzeichen werden sofort abgenommen.

Zusätzliche Schwerpunkte bei den Kontrollen sind zum Beispiel:

Betriebssicherheit von Taxis
Einhaltung der Geräuschvorschriften bei lärmarmen Lastkraftwagen
Überprüfung von Fahrtenschreibern in Lastkraftwagen

Fahrzeuggenehmigungen
Beim Selbstimport von Neu- oder Gebrauchtwagen ist eine Überprüfung vorgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass nur Fahrzeuge, die den derzeit geltenden Anforderungen an Sicherheit und Umweltverträglichkeit entsprechen, auf den Markt oder in den Verkehr gelangen. Die Landesfahrzeugprüfstelle kontrolliert auch bei Umbauten von Fahrzeugen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Bauliche Änderungen an Fahrzeugen

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