Achtung bei Oldtimern, Motorrädern und anderen saisonal genutzten Fahrzeugen!
Mit der 42. KFG-Novelle ändern sich die Fristen für die wiederkehrende Begutachtung nach § 57a KFG („Pickerl“). Für viele Fahrzeughalter bedeutet die Änderung vor allem eine neue zeitliche Planung. Besonders betroffen können Besitzer von Oldtimern, Motorrädern, Wohnmobilen und anderen saisonal genutzten Fahrzeugen sein.
Die wichtigste Änderung auf einen Blick:
Bisher: 1 Monat vor dem Fälligkeitstermin bis 4 Monate nach dem Fälligkeitstermin
Neu ab 19. Mai 2027:
4 Monate vor dem Fälligkeitstermin bis zum Fälligkeitstermin
Die bisherige **viermonatige Toleranzfrist nach dem Fälligkeitstermin entfällt. Gleichzeitig kann die § 57a-Begutachtung künftig bereits vier Monate vor dem Fälligkeitstermin durchgeführt werden. Der bisherige Gesamtzeitraum von sechs Monaten verkürzt sich damit auf fünf Monate.
> KHMÖ-Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig den § 57a-Termin Ihres Fahrzeuges – insbesondere dann, wenn Ihr Oldtimer oder Motorrad nur während der wärmeren Monate bewegt wird.
Warum ist das für Oldtimer besonders wichtig?
Viele historische Fahrzeuge werden nicht ganzjährig, sondern nur während der Saison gefahren. Im Winter stehen sie häufig in der Garage oder sind eingewintert.
Ein Beispiel:
Bisher lag ein Pickerltermin im März. Die Begutachtung konnte bereits im Februar und noch bis Juli durchgeführt werden.
Nach der neuen Regelung beginnt der mögliche Zeitraum bereits vier Monate vor dem Fälligkeitstermin. Für einen März-Termin liegt der Zeitraum damit grundsätzlich zwischen November und März.
Das kann für ein saisonal genutztes Fahrzeug ungünstig sein: Im November kann das Fahrzeug bereits eingewintert sein, bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht bewegt werden oder das Kennzeichen kann zurückgelegt worden sein.
Was kann ich tun?
Für solche Fälle besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde eine Änderung des Zeitpunktes der wiederkehrenden Begutachtung nach § 57a KFG zu beantragen.
Der Termin kann damit beispielsweise in einen besser geeigneten Zeitraum des Sommerhalbjahres verlegt werden, etwa auf September oder Oktober.
Zuständig ist die Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat.
Im Antrag sollte der bisherige und der gewünschte neue Zeitpunkt angegeben und die saisonale Nutzung des Fahrzeuges entsprechend begründet werden.
Übergangsregelung für 2027
Für das Jahr 2027 gibt es eine besondere Übergangsregelung.
Pickerltermin: Februar bis Juli
Bei Fahrzeugen mit einem Stichtag zuim Pickerl Februar bis Juli gelten für die Begutachtung im Jahr 2027 weiterhin die bisherigen Fristen – auch nach dem 18. Mai 2027.
Pickerltermin: August bis Oktober
Bei Fahrzeugen mit einem Stichtag August bis Oktober gelten 2027 grundsätzlich die neuen Fristen. Zusätzlich besteht für diese Fahrzeuge eine Fristverlängerung bis einschließlich November 2027.
> Wichtig: Die Übergangsregelung betrifft ausdrücklich das Jahr 2027. Für die weitere Planung sollte daher der neue persönliche Begutachtungszeitpunkt berücksichtigt werden.
Musterantrag zur Änderung des § 57a-Termins
Wer seinen Begutachtungstermin aufgrund der saisonalen Nutzung verlegen möchte, kann beispielsweise folgenden Text verwenden:
An die zuständige Bezirkshauptmannschaft / den zuständigen Magistrat
Antrag auf Änderung des Zeitpunktes der wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a KFG
Fahrzeug: __________________________________________
Marke/Type: ________________________________________
Fahrgestellnummer: _________________________________
Kennzeichen: _______________________________________
Hiermit beantrage ich die Änderung des Zeitpunktes der wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a KFG.
Der derzeitige Begutachtungstermin ist:
bisheriger Termin: _________________________________
Ich ersuche um Verlegung des Begutachtungstermins auf:
gewünschter Termin: _______________________________
Begründung: Das oben angeführte Fahrzeug wird überwiegend bzw. ausschließlich saisonal genutzt und während der Wintermonate nicht bzw. nur eingeschränkt betrieben.
Der derzeitige Zeitpunkt der wiederkehrenden Begutachtung fällt daher in einen für die Nutzung des Fahrzeuges ungünstigen Zeitraum.
Ich ersuche aus diesem Grund um Änderung des Zeitpunktes der wiederkehrenden Begutachtung auf den oben angeführten Zeitraum.
Ort, Datum: ________________________________________
Unterschrift: ______________________________________
Was passiert nach dem Antrag?
Nach Einbringung des Antrags ist zunächst der Bescheid der zuständigen Behörde abzuwarten.
Mit dem Bescheid ist anschließend die Zulassungsstelle aufzusuchen. Dort wird der neue Begutachtungstermin eingetragen und ein neuer Zulassungsschein ausgestellt.
Laut den vorliegenden Informationen ist für den Antrag mit einer Gebühr von etwa € 28,– zu rechnen. Zusätzlich fallen Kosten für den neuen Zulassungsschein an. Die Änderung gilt, solange die Anmeldung des Fahrzeuges aufrecht bleibt.
Was sollten Oldtimer-Besitzerr jetzt tun?
Wir empfehlen, den eigenen § 57a-Termin frühzeitig zu kontrollieren.
Insbesondere bei saisonal genutzten Fahrzeugen sollte geprüft werden:
* Wann ist mein derzeitiger Pickerltermin?
* In welchem Zeitraum kann ich die Begutachtung künftig durchführen?
* Liegt dieser Zeitraum in meiner üblichen Fahrsaison?
* Muss ich den Begutachtungstermin gegebenenfalls ändern lassen?
Wer beispielsweise seinen Oldtimer nur von Frühjahr bis Herbst bewegt, sollte sich rechtzeitig überlegen, ob der derzeitige Termin auch künftig praktikabel ist.
Unser Rat
Nicht bis zum letzten Moment warten. Wer eine Änderung des Begutachtungstermins benötigt, sollte sich frühzeitig an die zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. den Magistrat wenden.
Damit lässt sich vermeiden, dass die § 57a-Begutachtung künftig ausgerechnet in die Zeit fällt, in der das Fahrzeug bereits eingewintert ist.
Oldtimer in Österreich: Die Sympathie bleibt – und die nächste Generation fährt mit
Die ersten Ergebnisse aus der Studie „Oldtimer in Österreich“ liegen vor! Historische Fahrzeuge genießen in Österreich weiterhin außergewöhnlich hohe Sympathiewerte. Die Ergebnisse von 2026 bestätigen damit die positiven Einstellungen von Herrn und Frau Österreicher aus den Erhebungen 2017 und 2022. Besonders bemerkenswert: Auch bei jungen Erwachsenen wächst das Interesse an automobilen Klassikern.
Es gibt Dinge, die verändern sich mit der Zeit. Und es gibt Dinge, die gerade durch den Lauf der Zeit ihre Bedeutung erhalten. Oldtimer gehören offensichtlich zur zweiten Kategorie.
Eine österreichweite Repräsentativbefragung im April-Juli 2026 mit 401 Personen ab 18 Jahren zeichnet ein ausgesprochen positives Bild: Historische Fahrzeuge sind in der Bevölkerung fest verankert – als Kulturgut, als Ausdruck von Handwerk und Technik, vor allem aber als sympathische Zeitzeugen mit emotionaler Strahlkraft. Die Ergebnisse bestätigen damit eine Entwicklung, die sich bereits in den Untersuchungen von 2017 und 2022 abgezeichnet hat. Die hohe Akzeptanz ist kein kurzfristiger Trend, sondern bemerkenswert stabil.
Fast alle finden Oldtimer etwas Besonderes
97 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Oldtimer etwas Besonderes sind beziehungsweise auffallen. Ein Wert, der deutlich macht, welche Wirkung ein historisches Fahrzeug im öffentlichen Raum entfalten kann.
Noch wichtiger für die Zukunft der Oldtimerkultur: 91 Prozent wünschen sich, dass Oldtimer auch künftig auf Österreichs Straßen zu sehen sind. Ebenfalls 91 Prozent befürworten, Besitzerinnen und Besitzer dazu zu motivieren, ihre Fahrzeuge öffentlich zu präsentieren.
Das ist mehr als bloße Toleranz. Es ist eine breite gesellschaftliche Zustimmung dazu, dass historische Fahrzeuge sichtbar bleiben sollen. Und auch emotional kommen die Klassiker bestens an: Rund 91 Prozent freuen sich, wenn ihnen ein Oldtimer begegnet. Insgesamt 93 Prozent empfinden Oldtimer grundsätzlich als sympathisch.
Damit gehören historische Fahrzeuge zu jenen Kulturgütern, die Menschen nicht nur akzeptieren, sondern mit Freude wahrnehmen.
Mehr als Blech und Technik
Was macht diese Faszination aus? Die spontanen Antworten der Befragten geben darauf eine bemerkenswert klare Antwort.
Oldtimer stehen für vergangene Jahrzehnte, für bekannte automobile Ikonen wie VW Käfer, Porsche, Mercedes oder Ford Mustang. Sie werden mit Nostalgie und persönlichen Erinnerungen verbunden, mit Eleganz, Stil und Individualität. Ebenso häufig fallen Begriffe wie handwerkliche Qualität, Restaurierung, Pflege, Sammlerleidenschaft und automobile Kulturgeschichte.
Der Oldtimer wird damit nicht in erster Linie als altes Verkehrsmittel gesehen. Er erzählt eine Geschichte.
Das erklärt auch, warum die emotionale Verbindung so stark ist: Knapp 71 Prozent der Befragten geben an, dass Oldtimer sie an ihre Kindheit erinnern. Ein historisches Fahrzeug kann damit zum persönlichen Zeitzeugen werden – und gleichzeitig Erinnerungen über Generationen hinweg transportieren.
Kulturgut mit breiter Zustimmung
Besonders stark ist die Anerkennung des kulturellen Wertes. Rund 91 Prozent sehen Oldtimer als Kulturgut, das erhalten werden sollte. Ebenfalls 91 Prozent erkennen ihren Beitrag zum Erhalt traditionellen Handwerks an. Gerade dieser Punkt ist für die Zukunft der Oldtimerbewegung von Bedeutung. Denn hinter einem historischen Fahrzeug stehen nicht nur Motor, Karosserie und Technik. Es geht auch um Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die über Jahrzehnte weitergegeben wurden: Restaurierung, Karosseriebau, Sattlerei, Lackierung, Motorentechnik und viele weitere Bereiche. Der Erhalt eines Oldtimers bedeutet deshalb immer auch den Erhalt eines Stücks praktischer Kulturgeschichte.
Kritik bleibt eine Minderheitenposition
Natürlich blendet die Bevölkerung kritische Aspekte nicht völlig aus. Umweltbelastung, Wartungsaufwand und die Kosten des Hobbys werden durchaus wahrgenommen.
Das Gesamtbild verändert sich dadurch jedoch kaum.
94 Prozent lehnen die Aussage ab, Oldtimer gehörten auf den Schrottplatz. Fast 89 Prozent sehen historische Fahrzeuge nicht als Behinderung für den Straßenverkehr. Und obwohl rund 31 Prozent der Aussage zustimmen, Oldtimer würden die Umwelt belasten, widersprechen fast 69 Prozent dieser Einschätzung.
Die Botschaft ist eindeutig: Einzelne kritische Argumente existieren, sie prägen aber nicht die grundsätzliche Haltung der österreichischen Bevölkerung.
Ein exklusives Hobby – mit erstaunlich großer Anziehungskraft
Dass Oldtimer nicht für jedes Budget geeignet sind, wird von der Bevölkerung sehr realistisch eingeschätzt. Mehr als 90 Prozent stimmen zu, dass sich nicht jeder dieses Hobby leisten kann.
Gleichzeitig zeigt sich ein bemerkenswerter Widerspruch im besten Sinne: Das Hobby mag exklusiv sein – das Interesse daran ist es keineswegs. Rund 60 Prozent interessieren sich grundsätzlich für Oldtimer. Etwa 57 Prozent können sich sogar vorstellen, selbst einmal einen historischen Wagen zu besitzen.
Das Interesse reicht damit weit über die Gruppe der tatsächlichen Besitzerinnen und Besitzer hinaus. Die Oldtimerwelt hat ein Publikum, das größer ist als ihre aktive Szene.
Die Überraschung: Junge Menschen entdecken den Oldtimer
Besonders spannend wird die Studie beim Blick auf die Altersgruppen.
Die verbreitete Vorstellung, Oldtimer seien vor allem ein Thema für ältere Generationen, wird durch die aktuellen Ergebnisse deutlich relativiert. Im Gegenteil: Gerade die 18- bis 30-Jährigen zeigen eine ausgesprochen positive Einstellung.
68 Prozent dieser Altersgruppe sagen, dass sie selbst einmal einen Oldtimer besitzen möchten. Das ist der höchste Wert aller Altersgruppen. Rund 61 Prozent interessieren sich für historische Fahrzeuge, ein Viertel sogar besonders stark.
Auch der kulturelle Wert wird von den jungen Erwachsenen anerkannt: Knapp 90 Prozent sind der Meinung, dass Oldtimer als Kulturgut erhalten bleiben sollten. Eine klare Mehrheit unterstützt zudem ihre weitere Präsenz auf Österreichs Straßen.
Das ist ein starkes Signal für die Zukunft.
Denn offenbar spricht der Oldtimer junge Menschen nicht nur über Nostalgie an – schließlich können sie sich an viele der Fahrzeuge ihrer Kindheit gar nicht aus eigener Erfahrung erinnern. Vielmehr stehen für diese Generation andere Werte im Vordergrund: Individualität, Authentizität, handwerkliche Qualität, Technik und die Bewahrung eines Stücks Kulturgeschichte.
In einer zunehmend standardisierten und digitalisierten Mobilitätswelt kann gerade das Analoge, Mechanische und Unverwechselbare eine besondere Faszination entfalten.
Eine stabile Liebe über fast ein Jahrzehnt
Besonders aussagekräftig wird die aktuelle Untersuchung im Vergleich mit den früheren Erhebungen.
Die Zeitreihe von 2017 bis 2026 zeigt ein bemerkenswert stabiles Meinungsbild. Die hohe Sympathie gegenüber Oldtimern, der Wunsch nach ihrer Präsenz im Straßenbild, ihre Wahrnehmung als Kulturgut und die Anerkennung ihres Beitrags zum Erhalt traditionellen Handwerks bleiben über die Jahre hinweg auf hohem Niveau.
Auch das Interesse am Thema und der Wunsch nach einem eigenen Oldtimer liegen 2026 wieder leicht über dem Niveau der Erhebung von 2022.
Das ist vielleicht die wichtigste Erkenntnis der gesamten Untersuchung: Die Begeisterung für historische Fahrzeuge ist keine Momentaufnahme. Sie hat Bestand.
Oldtimer verbinden Generationen
Interessant sind auch die Unterschiede zwischen den Generationen. Während Männer etwas häufiger Interesse an Oldtimern zeigen und öfter den Wunsch nach einem eigenen Fahrzeug äußern, ist das Grundbild insgesamt ausgesprochen homogen. Menschen über 60 verbinden Oldtimer besonders häufig mit persönlichen Erinnerungen und unterstützen ihren Erhalt überdurchschnittlich stark. Die jüngere Generation wiederum zeigt eine besonders hohe Besitzabsicht.
Damit entsteht ein schönes Bild: Die einen bewahren die Erinnerungen, die anderen entdecken die Faszination neu.
Und genau darin liegt möglicherweise eine der größten Stärken der Oldtimerkultur. Sie muss nicht bei einer Generation stehen bleiben. Ein Fahrzeug kann Familiengeschichte erzählen, Kindheitserinnerungen wecken – und gleichzeitig bei einem jungen Menschen erstmals die Leidenschaft für historische Technik entfachen.
Österreich sagt Ja zum Oldtimer
Die Ergebnisse der aktuellen Befragung lassen sich letztlich auf eine einfache Formel bringen: Österreich mag seine Oldtimer. Besonders erfreulich ist dabei der Blick nach vorne. Die hohe Zustimmung der jungen Erwachsenen zeigt, dass die Oldtimerkultur keineswegs ein Auslaufmodell ist. Im Gegenteil: Eine neue Generation entdeckt den Reiz historischer Fahrzeuge – vielleicht gerade weil sie in einer Welt lebt, in der vieles immer schneller, digitaler und austauschbarer wird.
Der Oldtimer bietet das Gegenteil: Charakter statt Gleichförmigkeit, Mechanik zum Anfassen, Geschichte zum Erleben und Individualität auf vier Rädern.
Die aktuelle Studie bestätigt damit eindrucksvoll, was sich bereits 2017 und 2022 gezeigt hat: Die Sympathie für Oldtimer ist in Österreich außergewöhnlich hoch – und sie bleibt es. Mehr noch: Das Interesse reicht weit über die klassische Szene hinaus und findet zunehmend auch bei der nächsten Generation Anklang.
Der Oldtimer ist damit nicht nur ein Blick zurück. Er ist auch ein Stück Zukunft der automobilen Kultur.
Grundlage: Österreichweite Online-Repräsentativbefragung im April-Juli 2026, 401 Personen ab 18 Jahren. Die Befragung umfasst repräsentativ für Österreich unterschiedliche Altersgruppen, Geschlechter und alle österreichischen Bundesländer.(c) Christian Schamburek
Die größte Änderung bei der österreichischen §57a-Begutachtung seit vielen Jahren tritt in Kraft. Das bisherige 3-2-1-System wird durch das neue 4-2-2-2-1-System ersetzt. Die Regierung verspricht weniger Bürokratie und eine finanzielle Entlastung für Fahrzeughalter. Doch bei genauer Betrachtung zeigt sich: Die Vorteile sind überschaubar.
Das Wichtigste in Kürze
Das bisherige 3-2-1-System wird auf 4-2-2-2-1 umgestellt.
Die bisher gültige 4-monatige Toleranzfrist (Überziehungsfrist) fällt weg.
Dafür ist die Pickerlüberprüfung schon bis zu 4 Monate vor dem regulären Termin möglich (bisher 1 Monat)
Der 2-Jahresintervall für Oldtimer (nur wenn historisch typisiert "rotes" Pickerl!" bleibt bestehen
Rund zwei Millionen Fahrzeughalter müssen ihre Begutachtungsplakette austauschen.
Für Oldtimer kann der Wegfall der bisherigen Toleranzfrist problematisch werden.Die Eingabe von Seiten des KHMÖ, Oldtimer vom Wegfall der Toleranzfristen auszunehmen wurde von Seiten der Regierung nicht berücksichtigt, obwohl dies vopn Seiten der EU möglich gewesen wäre.
Was ändert sich beim Pickerl?
Bislang galt in Österreich das bewährte 3-2-1-System: Die erste §57a-Begutachtung war drei Jahre nach der Erstzulassung fällig, anschließend nach zwei Jahren und danach jährlich. Künftig erfolgt die erste Begutachtung erst nach vier Jahren, danach im Abstand von zwei Jahren, bevor wieder die jährliche Überprüfung beginnt.
Die Idee dahinter: Weniger Werkstattbesuche und geringere Kosten für Fahrzeughalter. In der Praxis dürfte dieser Effekt allerdings deutlich kleiner ausfallen als angekündigt.
Was bedeutet die Reform für Oldtimer?
Für Besitzer historischer Fahrzeuge bringt die neue Regelung einige Besonderheiten mit sich.
Wegfall der bisherigen Toleranzfrist
Bislang konnte die Pickerlüberprüfung innerhalb einer viermonatigen Nachfrist erfolgen. Diese sogenannte Toleranzfrist entfällt künftig vollständig.
Stattdessen darf die Begutachtung bereits vier Monate vor dem Fälligkeitstermin durchgeführt werden.
Gerade bei Oldtimern ist das nicht immer praktisch. Viele Fahrzeuge verbringen die Wintermonate eingelagert in der Garage oder im Winterquartier. Fällt der Begutachtungstermin in diese Zeit, müsste das Fahrzeug ausschließlich für das Pickerl aus dem Winterschlaf geholt werden.
Begutachtungsmonat kann geändert werden
Für Motorräder, Wohnmobile und Oldtimer besteht jedoch eine Lösung:
Der Begutachtungsmonat kann bei der zuständigen Zulassungsbehörde angepasst werden. Dadurch lässt sich der Termin auf einen Zeitraum verlegen, in dem das Fahrzeug ohnehin genutzt wird.
Gerade für Saisonfahrzeuge empfiehlt sich eine rechtzeitige Planung.
In den letzten Monaten konnte im Rahmen intensiver Interessenvertretung (ÖMVV, AMV im Rahmen des KHM) auf europäischer Ebene (FIVA) nun sichergestellt werden, dass Oldtimer von der "End of Life Regulation" oder der sogenannten "Altautoverordnung" ausgenommen sind. Im Wesentlichen regelt die ELV den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen – von der Konstruktion über die Nutzung bis zur Verwertung – mit dem Ziel, Recycling zu verbessern, Ressourcen im Kreislauf zu halten und Abfälle zu reduzieren. Sie verpflichtet Hersteller unter anderem zu einem besseren Fahrzeugdesign für Demontage und Wiederverwertung, höheren Anteilen recycelter Materialien sowie klaren Vorgaben für Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Altfahrzeugen.
Zusammenfassung der für historische Fahrzeuge wesentlichen Punkte.
1. Historische Fahrzeuge sind grundsätzlich vom Anwendungsbereich ausgenommen
Die Verordnung gilt nicht für Fahrzeuge von historischem Interesse ("vehicles of historical interest"). Ebenso ausgenommen sind die für deren Erhaltung notwendigen identifizierbaren Ersatzteile und Komponenten.
Das bedeutet insbesondere, dass für historische Fahrzeuge nicht gelten:
• Anforderungen an die Kreislaufgerechtigkeit (Circularity)
• Pflichten zum Eigentumsübergang
• Exportvorschriften
• Vorschriften über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles)
2. Bezug auf die bestehende Definition historischer Fahrzeuge
Die Verordnung führt keine neue Definition ein, sondern verweist auf die Definition der Richtlinie 2014/45/EU (Roadworthiness Directive). Damit bleibt die bereits etablierte EU-Definition maßgeblich.
3. Schutz des europäischen Kulturerbes
In den Erwägungsgründen wird ausdrücklich begründet, warum historische Fahrzeuge ausgenommen werden:
• Sie dienen dem Erhalt des europäischen Kulturerbes.
• Sie sollen nicht den Vorschriften über
o Eigentumsübertragung,
o Export oder
o Behandlung als Altfahrzeug
unterliegen.
4. Fahrzeuge mit besonderem kulturellen Interesse
Zusätzlich werden Fahrzeuge geschützt, die von einem Mitgliedstaat als Fahrzeuge von besonderem kulturellen Interesse anerkannt werden.
Darunter können beispielsweise fallen:
• Museumsfahrzeuge
• Sammlerfahrzeuge
• Einzelanfertigungen (Custom-Built Vehicles)
• Rennfahrzeuge
Voraussetzung ist jeweils eine formelle Anerkennung durch die zuständige Behörde.
5. Ausnahme gilt erst ab Anerkennung als historisches Fahrzeug (in Österreich der Eintrag des Fahrzteugmodells in der Approbierten Liste des Bundesministeriums (www.khmoe.at) und die Typisierung als Oldtimer -> rote §57a Plakette "historisch.
Ein wichtiger Punkt:
Die Verordnung stellt klar, dass die normalen Anforderungen (z. B. Designvorschriften zur Kreislaufwirtschaft) vor der Anerkennung als historisches Fahrzeug gelten.
Erst nachdem ein Fahrzeug den Status "historisches Fahrzeug" (rotes Pickerl!) oder "Fahrzeug von besonderem kulturellen Interesse" erhalten hat, greift die Ausnahme.
6. Verlust des historischen Status
Verliert ein Fahrzeug später seinen historischen oder kulturellen Status, fällt es automatisch wieder unter die Verordnung.
Dann gelten insbesondere wieder:
• Vorschriften zum Eigentumsübergang,
• Exportregelungen,
• Altfahrzeugvorschriften.
7. Kriterien für Fahrzeuge von besonderem kulturellen Interesse
Anhang II legt fest, wann ein Fahrzeug als Fahrzeug von besonderem kulturellen Interesse anerkannt werden kann. Erforderlich sind insbesondere: Im Wesentlichen "rotes Pickerl!"
• dokumentierter historischer oder kultureller Wert,
• identifizierbarer Eigentümer,
• nachvollziehbare Identität der wesentlichen Fahrzeugteile,
• eindeutige Identifizierbarkeit (VIN oder Seriennummer).
Die Anerkennung erfolgt auf Antrag; die Einhaltung der Voraussetzungen ist mindestens alle fünf Jahre oder bei Eigentümerwechsel zu überprüfen.
Zusammenfassung
Für Oldtimerbesitzer ist die Verordnung insgesamt sehr günstig ausgestaltet:
• Historische Fahrzeuge bleiben vollständig vom neuen EU-Regime über Kreislaufwirtschaft und Altfahrzeuge ausgenommen.
• Auch Export- und Eigentumsübertragungsvorschriften gelten für anerkannte historische Fahrzeuge nicht.
• Der Schutz wird ausdrücklich mit dem Erhalt des europäischen Kulturerbes begründet.
• Die bisherige Definition historischer Fahrzeuge bleibt unverändert maßgeblich.
Diese Regelungen finden sich in den Erwägungsgründen (insbesondere Erwägungsgrund 14) sowie im Anwendungsbereich der Verordnung (Artikel 2 und Anhang II).
Der Originaltext steht auch unter www.oemvv.at zum Download zur Verfügung.
In der Vergangenheit war eine große Anzahl an Erlässen zu historischen Fahrzeugen zu beachten. Ein Überblick über alle relevanten Festlegungen war kaum mehr möglich. 2024 startete das KHMÖ in Zusammenarbeit mit Experten aus dem Beirat ein Projekt, einen Vorschlag zu einem Gesamterlass auszuarbeiten.
Von Seiten des BMIMI wurde dann der Vorschlag aufgenommen, diskutiert und in einen soeben herausgegebenen Gesamterlass gegossen. Dieser Erlass soll alle bisherigen Festlegungen zu historischen Fahrzeugen übersichtlich zusammenfassen. Gleichzeitig sollen die alten Erlässe aufgehoben werden. Zukünftig sollen keine separaten Erlässe ergehen, im Anlassfall soll vielmehr der vorliegende Erlass aktualisiert und versioniert werden.
Ein besonderer Dank ergeht an das Kuratorium historische Mobilität in Österreich für die Zusammenfassung der bisherigen Bestimmungen und die Ausarbeitung des Entwurfs durch Dr. Michael Grubmann. Mit diesem Schritt soll allen, die mit gesetzlichen Bestimmungen zum Thema "historische Fahrzeuge" zu tun haben, die Arbeit und der Überblick zu geltenden Regeln erleichtert werden.
Worum geht's?
Das Bundesministerium hat mit dem „Gesamterlass historische Fahrzeuge 2026“ erstmals, auf Initiative des KHMÖ, alle bisherigen Erlässe und Protokolle zu historischen Fahrzeugen in einem einzigen Dokument zusammengefasst. Ziel ist eine österreichweit einheitliche Vorgangsweise bei Genehmigung, Begutachtung und Betrieb historischer Fahrzeuge. Die bisherigen Einzelerlässe werden aufgehoben.
Die wichtigsten Punkte:
* Historische Fahrzeuge bleiben Fahrzeuge mit Baujahr bis 1955 oder Fahrzeuge ab 30 Jahren, die in der offiziellen Liste historischer Fahrzeuge eingetragen sind.
* Die Anforderungen an Erhaltungswürdigkeit und Originalität werden klar definiert. Wesentliche Baugruppen müssen im Originalzustand erhalten bleiben, zeitgenössische Umbauten sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
* Der Erhaltungszustand muss mindestens der Zustandsnote 1 bis 3 entsprechen; Fahrzeuge mit Zustandsnote 4 oder 5 können nicht als historische Fahrzeuge eingestuft werden.
* Die bestehenden Fahrbeschränkungen bleiben aufrecht: 120 Fahrtage pro Jahr für historische Kraftwagen und 60 Fahrtage für historische Motorräder. Die Fahrten sind in einem nachvollziehbaren Fahrtenbuch zu dokumentieren.
* Elektronische Fahrtenbücher sind zulässig, einfache Excel-Listen jedoch nicht.
* Für Genehmigungen, Importfahrzeuge, Geräuschmessungen, Bereifung, notwendige Nachrüstungen, historische Militär-, Einsatz-, Sport- und Rallyefahrzeuge sowie zulässige Umbauten werden österreichweit einheitliche Regeln festgelegt.
* Die wiederkehrende §57a-Begutachtung für historische Fahrzeuge erfolgt weiterhin grundsätzlich alle zwei Jahre.
* und vieles mehr....
Fazit:
Der neue Gesamterlass bringt vor allem mehr Klarheit und Übersichtlichkeit. An den grundlegenden Voraussetzungen für den Oldtimerstatus ändert sich nichts, viele bisher verstreute Regelungen sind nun erstmals übersichtlich in einem Dokument zusammengeführt. Anbei das pdf als Downloadwww.oemvv.at, www.khmoe.at
ES GEHT LOS ! STUDIE: Einstellungen und sozioökonomische Bedeutung historischer Fahrzeuge in Österreich 2026
www.befragung.cc/oldtimerstudie
Es geht um die Zukunft historischer Fahrzeuge auf Österreichs Straßen. Im Rahmen der Interessenvertretung ist es wichtig aktuelle Fakten und Daten zur Oldtimerszene und -markt in seiner Gesamtheit zu haben. Nach 2017 und 2022 werden nun die aktuellen Entwicklungen und Zahlen in der breit angelegten Studie „Oldtimer in Österreich 2026“ erhobe. Neben einem repräsentativen Stimmungsbild der österreichischen Bevölkerung zu Oldtimern, werden allgemeine Nutzungsdaten, Fahrzeugdaten, Soziodemografie, Bestandsdaten, Versicherung, Ausgaben, Zukunftserwartungen etc. bei BesitzerInnen von Oldtimern und zu deren Fahrzeugen erhoben. Die Befragung wird auch bei Clubrepräsentanten sowie Wirtschaftsbetrieben aus dem Segment „Klassische Fahrzeuge“ durchgeführt, um die wirtschaftliche Bedeutung und Umwegrentabilitäten zu quantifizieren.
In Phase 1, ab dem 6. April 2026 werden mittels Online-Befragung unterschiedlichste Aspekte bei BesitzerInnen von klassischen Fahrzeugen erhoben. In Phase 2 ab Mai 2026 werden in einer repräsentativen Umfrage Einstellungen zum Thema klassische Fahrzeuge als rollendes Kulturgut mittels Interviews erfragt. In Phase 3 werden dann Clubrepräsentanten, Opinionleader und Wirtschaftsunternehmen interviewt, um die wirtschaftliche Bedeutung, die Anzahl der Beschäftigten, Umsatz, Umwegrentabilitäten von Veranstaltungen, Zukunftserwartungen, Problemfelder u.v.m. zu ermitteln.
Ergebnis wird ein aktuelles Gesamtbild 2026 der Bedeutung Historischer Fahrzeuge als rollendes Kulturgut für Österreich sein.
WICHTIGSTER ERFOLGSFAKTOR ist eine hohe Beteiligung an der Befragung, um ein umfassendes Bild und valide Daten und Fakten zu erhalten, daher rufen wir zur zahlreichen Teilnahme auf.
WER: BesitzerInnen klassischer Fahrzeuge
WANN: ab 6. April 2026
WO: unter www.befragung.cc/oldtimerstudie können die Fragen online, einfach, schnell und anonym - unter Wahrung des Datenschutzes - beantwortet werden.
Mit Unterstützung von: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, Kuratorium historische Mobilität Österreich / KHMÖ (ÖMVV und AMV), ÖAMTC, Ing. Karl Eder (Sachverständiger), VAV Versicherungs-AG, TÜV Austria, RBO Ing. Stöckl GmbH, OCC Assekuranzkontor GmbH, APPIA Automotive Group GmbH, DEKRA Austria GmbH, Dr. Winfried Kallinger, KFZ-SV-Union.
Altfahrzeugen (ELV) gebilligt. Die Billigung bestätigt, dass die Mitgesetzgeber auf technischer und politischer Ebene einen endgültigen Kompromisstext erzielt haben. Da beide Institutionen den Kompromiss bereits gebilligt haben, wird die Verabschiedung und Veröffentlichung ohne weitere Änderungen erwartet. Die EU-Gesetzgeber haben historische Fahrzeuge vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen: „Um das kulturelle Erbe Europas zu bewahren, sollten Fahrzeuge von historischem Interesse vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen werden und nicht den Verpflichtungen in Bezug auf Eigentumsübertragung, Ausfuhr oder Altfahrzeuganforderungen unterliegen. Ebenso sollten Fahrzeuge, die von einem Mitgliedstaat als von besonderem kulturellem Interesse anerkannt sind, vom Anwendungsbereich ausgenommen werden“, heißt es in der Verordnung. Fahrzeuge von historischem Interesse werden unter Bezugnahme auf die Richtlinie über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen definiert, wie von der FIVA unterstützt. Darüber hinaus fallen auch Teile und Komponenten, die für die Wartung historischer Fahrzeuge erforderlich sind, unter die ELV-Ausnahme, was unsere Restaurierungsaktivitäten durch den Schutz des Handels und der Handhabung von Teilen erleichtern dürfte. Obwohl historische Fahrzeuge ausgenommen sind, müssen Fahrzeugbesitzer weiterhin die administrativen Verpflichtungen gemäß der neuen ELV erfüllen, auch wenn einige davon möglicherweise bereits in mehreren EU-Ländern gelten. Insbesondere Fahrzeuge, die tatsächlich das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, müssen an zugelassene Sammelstellen oder Verwertungsanlagen geliefert werden. Die Kriterien, nach denen ein Fahrzeug als Altfahrzeug gilt, sind in Anhang I Teil A (z. B. ein Fahrzeug, das von einer Versicherungsgesellschaft als Totalschaden deklariert wurde) und Teil B (z. B. Fahrzeuge, die aufgegeben wurden, nicht ordnungsgemäß identifiziert werden können oder nicht ausreichend geschützt sind) festgelegt. Besitzer von historischen Fahrzeugen sollten diese Kriterien beachten, da Fahrzeuge, die unter diese Bedingungen fallen, potenziell als Altfahrzeuge eingestuft werden können, sofern ihr Status als historisches Fahrzeug nicht nachgewiesen werden kann.
Empfehlung: Historische Typisierung (www.khmoe.at) oder bei Restautierungsprojekten über ein Gutachten.
EU-Autopaket verfehlt industriepolitischen Zweck - Arbeitsplätze weiter in Gefahr
Die aktuelle politische und wirtschaftliche Debatte um das von der Europäischen Kommission vorgelegte Automotive Package - ein Maßnahmenbündel zur Unterstützung der europäischen Autoindustrie - wird von der eFuel Alliance Österreich scharf kritisiert. Nach Ansicht des Verbands wird das Paket seinem industriepolitischen Zweck nicht gerecht und verfehlt zentrale Ziele wie Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsförderung, technologische Offenheit und Schutz von Arbeitsplätzen in einem der wichtigsten industriellen Sektoren Europas. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass bestehende Probleme der Branche nicht nur nicht gelöst, sondern durch die aktuelle Ausgestaltung der EU-Politik weiter verschärft werden.
1. Ausgangslage: Strukturkrise der europäischen Autoindustrie
Die Studie des Wirtschaftsanalysten Günther Oswald zeichnet ein alarmierendes Bild: Seit 2019 sind in der europäischen Automobilindustrie insgesamt etwa 378.000 Arbeitsplätze weggefallen. Besonders dramatisch ist der Zeitraum 2024/25 mit allein 166.000 gemeldeten Jobstreichungen, was rund 45 % des gesamten Verlusts der letzten Jahre ausmacht. In Deutschland entfielen davon etwa 109.000 Stellen, in Österreich rund 5.000 Arbeitsplätze; die Auswirkungen seien jedoch europaweit deutlich spürbar, inklusive in Ost- und Mitteleuropa.
Oswald und Branchenvertreter sehen in dieser Entwicklung keine natürliche Marktbereinigung, sondern eine direkte Folge von politischen Rahmenbedingungen in Kombination mit geopolitischen Trends. Europa verliere an Wettbewerbsfähigkeit, während andere Regionen wie China, Indien und die USA ihre industriepolitischen Strategien gezielt weiterentwickeln und so ihre Standorte für Produktion und Arbeitsplätze stärken.
2. Kritik am EU-Autopaket: Technologieoffenheit nur auf dem Papier
Im Zentrum der Kritik steht das Versprechen der Europäischen Kommission, technologische Offenheit zu wahren, also nicht nur auf batterieelektrische Fahrzeuge zu setzen, sondern auch andere klimafreundliche Antriebsformen zuzulassen. Praktisch bleibe dieses Versprechen jedoch weitgehend unrealisiert:
Die Kommission sieht zwar vor, ab 2035 Emissionsrestmengen über alternative Kraftstoffe oder klimafreundliche Materialien zu kompensieren. In der Realität aber würden nachhaltige Kraftstoffe nicht gleichwertig anerkannt, sondern im Vergleich zum Status quo sogar weiter eingegrenzt.
Außerdem seien flankierende Maßnahmen wie flächendeckende Kompensationspflichten oder technologieoffene Investitionsanreize unzureichend.
Gleichzeitig führe ein verpflichtender Anteil an Elektrofahrzeugen für Flottenbetreiber (z. B. 58 % aller Neuwagen in Österreich bis 2030) faktisch zu einem E-Mobilitätsmonopol, statt echte Vielfalt im Antriebsmix zu fördern.
Andere klimafreundliche Technologien würden zwar bis 2030 noch berücksichtigt, aber ab 2035 wieder ausgebootet. Wo ein Ablaufdatum politisch vorgeschrieben sei, werde nicht mehr investiert - genau dort, wo dringend Investitionssicherheit für neue Produktionsstrukturen gebraucht würde.
Stephan Schwarzer, Generalsekretär der eFuel Alliance Österreich, bringt diese Kritik auf eine einfache Formel: „Die Kommission hat nicht geliefert, was bestellt wurde. De facto zementiert sie das E-Auto-Monopol weiter ein.“ Laut Schwarzer seien die Spielräume für alternative Antriebe und nachhaltige Kraftstoffe viel zu klein, um real einen Beitrag zur Strukturwende oder zu klima- und industriepolitischen Zielen zu leisten.
3. Wirtschaftliche Folgen: Regulierung beschleunigt Jobverluste
Die aktuelle Kombination aus einer restriktiven europäischen Regulierungspolitik und dem globalen Wettbewerb führe nicht zur Stärkung, sondern zur Schwächung Europas als Automobilstandort. Laut der Studie habe die Produktion vielerorts abgenommen, Standortschließungen seien an der Tagesordnung und viele Zulieferbetriebe stünden unter massivem Druck.
Die Folge:
Europas Autoindustrie verliere Marktanteile und Wertschöpfung an außereuropäische Wettbewerber.
Importabhängigkeit wachse, etwa von Fahrzeugen oder Schlüsselkomponenten.
Investitionen in alternative Technologien seien nicht im erforderlichen Umfang möglich, weil regulatorische Rahmenbedingungen ihnen klare zeitliche Begrenzungen und Unsicherheiten auferlegen.
Die eFuel Alliance argumentiert, dass eine Fokussierung auf ein einziges Antriebskonzept - nämlich reine Elektromobilität - langfristig zigtausende weiterer Arbeitsplätze kosten werde, weil sie bestehende Industriestandorte in Europa unter Druck setze, anstatt neue Chancen für Vielfalt, Innovation und Beschäftigung zu schaffen.
4. Klimastrafen: Fehlgeleitete Anreize
Ein weiterer Kritikpunkt sind die sogenannten „Klimastrafen“ - finanzielle Belastungen für Hersteller, deren Produkte nach EU-CO₂-Regeln bestimmte Vorgaben nicht erfüllen. Laut Branchenkennern haben diese Strafzahlungen inzwischen ein Volumen von rund 16 Milliarden Euro pro Jahr erreicht. Problematisch sei, dass diese Mittel derzeit nicht in europäische Investitionen zurückfließen, sondern faktisch außereuropäischen Herstellern helfen, ihre Marktanteile in der EU auszubauen - zulasten heimischer Produzenten.
Schwarzer fordert daher eine Umkehr dieser Praxis: Diese Mittel müssten bei den europäischen Herstellern verbleiben und für deren Investitionen genutzt werden. Nur so könne eine nachhaltige Stärkung der europäischen Wertschöpfungsketten erreicht werden; alles andere beschleunige den Abfluss von Wertschöpfung und Know-how.
5. Markt und Realität: Verbraucher können nicht gezwungen werden
Neben der industriellen Seite kritisiert die eFuel Alliance Österreich auch, dass die Marktrealität und die Kundenpräferenzen in der EU ignoriert würden. Derzeit liegt der Anteil von Elektrofahrzeugen an den Neuzulassungen in der EU bei etwa 17 %. Viele Kundengruppen könnten oder wollten aus infrastrukturellen, finanziellen oder praktischen Gründen keine Elektroautos nutzen.
Schwarzer verdeutlicht: „Die EU darf den Kunden nicht in eine Zwangsjacke stecken. “Wer kein Elektroauto fahren kann oder will, sollte trotzdem klimaverträglich unterwegs sein können - etwa durch nachhaltige Kraftstoffe auf Basis erneuerbarer Energien.
6. Appell an das Europäische Parlament
Vor diesem Hintergrund richtet die eFuel Alliance Österreich einen dringenden Appell an das Europäische Parlament. In den laufenden Ausschussverhandlungen müsse es seiner legislativen Verantwortung gerecht werden und die Vorschläge der Kommission grundlegend korrigieren. Entscheidend sei:
echte Technologieoffenheit sicherzustellen,
regulatorische Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie Innovation, Investitionen und Arbeitsplätze fördern,
und Klimaziele mit pragmatischen, marktorientierten Ansätzen in Einklang zu bringen.
Schwarzer warnt: „Hunderttausende Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel — viele sind bereits verloren. Gerade Österreich ist stark betroffen.“ Fehlende Aufträge aus führenden Automobilmärkten in Deutschland, Frankreich oder Italien ließen sich durch Exporte nach Fernost kaum kompensieren. Ohne echte Öffnung für alle Technologien drohe der weitere Niedergang der europäischen Autoindustrie.
Quelle: eFuel alliance
Im Jahr 1966 schloss sich eine Gruppe von Organisationen, die Liebhaber historischer Fahrzeuge aus mehreren Ländern vertraten, zu einer internationalen Vereinigung zusammen, die sich ausschließlich der Förderung, dem Schutz und der Erhaltung historischer Kraftfahrzeuge wie Autos, Motorräder, Busse, Traktoren und Dampfmaschinen widmete. Aus dieser Organisation ging die heutige Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA) hervor.
In den vergangenen sechzig Jahren hat die FIVA einen langen Weg zurückgelegt, ist exponentiell gewachsen und heute in über neunzig Ländern und auf allen Kontinenten vertreten und zählt über zwei Millionen Mitglieder. Ergänzt wird dies durch eine Vielzahl von professionellen Mitgliedern, darunter auch eine Reihe der weltweit führenden Museen für historische Fahrzeuge, internationale Rallye- und Veranstaltungsorganisatoren sowie globale Automobilhersteller und -zulieferer.
Heute, zum sechzigsten Jahrestag ihrer Gründung, ist die FIVA die weltweit führende Organisation für historische Fahrzeuge. Zusammen mit der FIA (Fédération International Automobile), dem Dachverband des Motorsports und führenden Verband der Mobilitätsorganisationen, und der FIM (Fédération Internationale de Motocyclisme), dem weltweiten Dachverband des Motorradrennsports, kooperiert die FIVA, um den historischen Motorsport zu fördern.
Dies gipfelt in der Unterzeichnung eines dreiseitigen Manifests zwischen den drei Organisationen im Jahr 2023. Angesichts der globalen Bedeutung der FIVA und ihres Engagements für die Förderung der Erhaltung historischer Fahrzeuge und die Weitergabe der damit verbundenen Technologien an künftige Generationen hat sich die FIVA dafür eingesetzt, den Wert dieses wahrhaft einzigartigen industriellen Erbes zu steigern und den interkulturellen Austausch zu fördern. Dies zeigt sich in der Veröffentlichung des wegweisenden Dokuments „Charta von Turin” durch die FIVA, das sich nicht nur der Erhaltung historischer Fahrzeuge, sondern Gebäuden und Artefakten im Zusammenhang mit historischen Fahrzeugen widmet. Die Charta dient dem Schutz der historischen Substanz historischer Fahrzeuge und soll durch deren aktive Nutzung, Wartung, Erhaltung, Restaurierung und Reparatur sicherstellen, dass künftige Generationen sich an diesen kulturellen Schätzen erfreuen können. Angesichts dieses Ansatzes ist es nicht verwunderlich, dass die FIVA auf eine stolze und langjährige Zusammenarbeit mit der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zurückblicken kann, die 2017 in einer umfassenden kulturellen Partnerschaft und dem Beraterstatus als Nichtregierungsorganisation gipfelte. Heute gehört zu den wichtigsten Prioritäten der FIVA nicht nur die Förderung, der Schutz und die Erhaltung historischer Fahrzeuge, sondern auch die verantwortungsvolle Nutzung historischer Fahrzeuge und Youngtimer (Fahrzeuge zwischen 20 und 30 Jahren Alter) auf öffentlichen Straßen zum Nutzen ihrer Besitzer, Liebhaber und der Öffentlichkeit. Die engagierten und spezialisierten Kommissionen der FIVA wie die Legislation Commission, Youth and Culture Commission, Events Commission, Motorcycle Commission und Utilitarian Commisssion arbeiten daran, dieses Mandat zu erfüllen.
Vorbereitung auf die nächsten 60 Jahre…
Während die FIVA sich weiterhin für die Rechte der Nutzer historischer Fahrzeuge weltweit einsetzt, dient die Arbeit der FIVA und ihrer Kommissionen als Vorbild dafür, wie ein sinnvolles Engagement für das Kulturerbe aussehen sollte: authentisch, partizipativ und zukunftsorientiert. Unterstützt wird sie dabei von einer Legislativkommission, die sich dafür einsetzt, dass sowohl die heutige Generation von Enthusiasten als auch die zukünftigen Generationen das automobile Erbe weiterhin gemeinsam feiern und genießen können, sowie von der Veranstaltungs-, Motorrad- und Nutzfahrzeugkommission, die sich nicht nur für die Würdigung des automobilen Erbes einsetzt, sondern auch die Gemeinschaften und Traditionen zusammenbringt, die diese Maschinen durch Veranstaltungen auf der ganzen Welt mitgeschaffen haben.
Unterstützt von einer Gruppe erstklassiger Stewards ist die FIVA ihrem Slogan „Fahrzeuge von gestern auf den Straßen von heute“ treu geblieben. Diese Bemühungen werden von einer Jugend- und Kulturkommission unterstützt, die sich dafür einsetzt, zu zeigen, wie historische Fahrzeuge Menschen und Orte auf eine Weise verbinden, die unsere Gesellschaften geprägt hat – und diese Geschichte für die zukünftige Generation zu bewahren, ist ein zentraler Bestandteil der Mission der FIVA.
Die FIVA muss sich jedoch auf neue Herausforderungen vorbereiten, darunter die Bewältigung einer Vielzahl neuer Themen wie alternative Kraftstoffe, grüne Technologien und verantwortungsbewusste Restaurierungsmethoden, um historische Fahrzeuge auf der Straße zu halten – ohne ihre Authentizität zu beeinträchtigen. Die Antworten und Lösungen sind nicht einfach, aber die Botschaft ist klar: Die Vergangenheit zu bewahren und gleichzeitig die Zukunft zu begrüßen, ist kein Widerspruch. Es ist unsere gemeinsame Herausforderung, und die FIVA ist bereit dafür. Die FIVA übernimmt bereits eine Vorreiterrolle, sei es durch die Arbeit der Technischen Kommission der FIVA oder durch die Arbeit und Forschung der FIVA-ANFs wie unter anderem ASI (Automotoclub Storico Italiano), FBHVC (Federation of British Historic Vehicle Clubs),FFVE (Federation Francaise de Vehicules d’Epoque) und ÖMVV (Österreichischer Motor-Veteranen Verband) die alle bahnbrechende Arbeit in einer Reihe von Bereichen leisten, darunter auch im Bereich der Nachhaltigkeit udn Jugendarbeit. Die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten sind in der Praxis zu sehen, wie der rote Faden aller FIVA-Weltveranstaltungen im Jahr 2025 zeigt. So haben beispielsweise die World Motorcycle Rally in Italien und die Utilitarian-Veranstaltung in Netphen dazu beigetragen die ökologische Nachhaltigkeit hervorzuheben, indem sie die Kompatibilität alternativer Kraftstoffe mit historischen Fahrzeugen förderten, während die Rallye in der Türkei sich durch die Förderung der sozialen Nachhaltigkeit auszeichnete, indem sie die Vielfalt, die Stärkung und die Investitionen in die nächste Generation betonte und hervorhob.
Angesichts der vielen neuen Herausforderungen, denen wir heute in der Welt der Energiethemen und Mobilität gegenüberstehen, wird die FIVA ihre Arbeit fortsetzen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch in den nächsten sechzig Jahren ein Gleichgewicht zwischen Freude und Verantwortung erreicht und aufrechterhalten werden kann.
Quelle: ÖAMTC
2026 wird es zum letzten Mal eine Klebevignette in Österreich geben. Der Preis steigt gemäß der Inflationsrate. Die Jahresvignette kostet dann für einen Pkw 106,80 Euro (drei Euro mehr als 2025), für ein Motorrad 42,70 Euro (plus 1,20 Euro). Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert.
Teurer werden auch die Öffis: Nach der Erhöhung im August steigt der Preis für das österreichweite Klimaticket mit Jahreswechsel ein weiteres Mal binnen weniger Monate, und zwar von 1.300 auf 1.400 Euro. Auch die regionalen Klimatickets werden mit Jahreswechsel zum Teil teurer. Besonders drastisch ist der Preisanstieg für die Jahreskarte der Wiener Linien: Diese wird um 102 Euro und damit 28 Prozent teurer und kostet per Jahreswechsel 467 Euro (digital: 461 Euro) pro Jahr.
Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nichts. Bei neuzugelassenen Pkw kann es hingegen – abhängig vom Antrieb – zu einer höheren Belastung kommen.
Verbrenner:
Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr gegenüber einer Erstzulassung im Jahr 2025. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren Steuererhöhung.
Plugin-Hybride:
Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen für die Papiere von neuen Plugin-Hybriden wird mit der strengeren Abgasnorm "Euro-6E-bis" angenommen, dass diese im Realbetrieb weniger elektrisch gefahren werden. Hat der Hersteller nicht ausreichend gegengesteuert – z. B. mit einer größeren Batterie –, fallen durch die verpflichtende Abgasnorm auch die CO2-Emissionen in den Papieren höher aus. Obwohl diese Steigerung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer im kommenden Jahr berücksichtigt wurde, sollten sich insbesondere Käufer:innen von Plugin-Hybriden vorab über die Höhe der laufend zu zahlenden Steuer informieren.
E-Autos:
Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gütigen motorbezogenen Versicherungssteuer. Wie bei allen Antrieben gilt es auch hier, die laufende Belastung vorab zu berechnen, um keine böse Überraschung zu erleben.
Wer sich also ein neues Fahrzeug anschafft, sollte vorab klären, wie hoch die regelmäßig zu zahlende Steuer ausfallen wird. So bietet zum Beispiel der ÖAMTC online einen Rechner an.
Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für viele Neufahrzeuge, bei etlichen ändert sich nichts. Entscheidend ist das einzelne Gramm CO2, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Für vereinzelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und alle Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße weiterhin keine NoVA.
Auch für 2026 gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2025 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2025, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2026 geliefert wird.
Neu ist das Aus für die Rückerstattung bei älteren Fahrzeugen: Ab Mitte nächsten Jahres kann man sich die anteilige NoVA beim Verkauf oder der Verbringung ins Ausland nicht mehr zurückholen, außer es handelt sich um ein Fahrzeug dessen Erstzulassung maximal vier Jahre her ist. Neu ist auch: Least man ein neues Auto bei einem Leasingunternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (bzw. EWR) über maximal 4 Jahre und geht das Fahrzeug anschließend wieder gesichert ins Ausland, muss man vorab nur die anteilige NoVA für den Nutzungszeitraum zahlen.
Quelle: ÖAMTC, www.oeamtc.at
Oldtimer sind rollendes Kulturgut und als solches in unserer Vergangenheit verankert. Die emotionale Kraft schöner Erinnerungen und Erlebnisse tritt in die Gegenwart, wenn ein klassisches Automobil an uns vorüberfährt, egal ob im realen Leben, auf der Straße, auf der Kinoleinwand, am TV-Bildschirm oder auf einer Magazinseite.
In unserem Land hat die Oldtimer- und Youngtimerszene eine feste, solide Basis. Hunderte gut organisierte Clubs, zehntausende Oldtimerenthusiasten, ein breites Spektrum an Veranstaltungen - von der Clubausfahrt über Messen bis hin zu Topveranstaltungen mit internationaler Strahlkraft wie der „Ennstal Classic“ – tragen dazu bei, dass Millionen Österreicher sich freuen, wenn Sie einen Oldtimer auf der Straße sehen.
Die Studie 2022 zeigt alle Details zur österreichischen Oldtimerszene (Download unter www.khmoe.at) und ist im Sinne aller ein unverzichtbarer Wissens- und Datenpool auch in Richtung Interessenvertretung. Nach 2017 und 2022 wird die Studie "Oldtimer in Österreich" 2026 wiederholt und alle Besitzer und Besitzerinnen eingeladen daran online teilzunehmen. Der Studienstart ist für das Frühjahr 2026 geplant - Keep u posted.
eFuel alliance Österreich - Einladung ekkon 2025
Wir sind gespannt, wie Ihnen unsere Mischung aus Theorie und Praxis, Politik und Wissenschaft, Ökonomie, Technik und Recht gefallen wird. Der Blick über den Gartenzaun auf die Geopolitik
Bei der Autofirma Pappas in Salzburg gibt es eine neue Lehrlingsausbildung, bei der sich junge Leute auf die Reparatur von Oldtimern spezialisieren. Die Classic Expo im Messezentrum und das Gaisbergrennen zeigen regelmäßig, dass die Begeisterung für historische Fahrzeuge immer größer werde, sagen Fachleute.
Quelle: orf Online: salzburg.orf.at/stories/331972...
Die Besitzer von Oldtimern und Sammler von alten Fahrzeugen werden auch für den Kfz-Handel als Kunden immer interessanter. Stethoskop und Schraubenschlüssel statt Laptop und Diagnosesoftware, Fehlersuche mit allen Sinnen – wie früher, als die Welt noch analog und weniger nervtötend war.
Klassische Fähigkeiten sehr gefragt
Darauf komme es bei der Reparatur der mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuge an, sagt Elmar Adelsberger, Classic-Experte bei der Firma Pappas: „Es hat sich in ganz Europa herumgesprochen, dass wir in Salzburg diese Dinge machen können. Dadurch haben wir von der Unternehmerfamilie die Möglichkeit bekommen, das nun durchzuführen.“
Die Eintrittskarte zur firmeneigenen Oldtimer-Welt ist der Abschluss einer Lehre als Kfz-Techniker oder Karosseriebauer, schildert Kfz-Meister Christof Wöss: „Viele sehen in diesen Autos nur altes Blech, diese Menschen haben nicht den Bezug. Aber viele haben ihn.“
Analoge Arbeit begeistert den Nachwuchs
Vier Mechaniker haben die Oldtimer-Ausbildung bei Pappas bereits absolviert. Sie begeistern jetzt den Nachwuchs für die Spezialwerkstatt, wie Lehrling Claudio Di Ronza erzählt: „Ich habe meine Leidenschaft für Oldtimer sehr früh entdeckt. Ich bin hier im Betrieb sehr gut aufgehoben. Man tauscht nicht nur Teile, sondern repariert sie auch professionell.“
Um die alten Schätze optimal zu reparieren, sei mehr als nur mechanisches Wissen gefragt. Auch die Kunden würden Einfühlungsvermögen erwarten, betont Ausbildungsleiter Wöss: „Es sind nicht nur Fahrzeuge, die benutzt werden. Es sind auch Liebhaberstücke, die ungern aus der Hand gegeben werden. Diese Menschen wollen den Menschen kennen, der mit ihrem Fahrzeug arbeitet. Es gibt eine starke Kundenbindung.“
Pappas wittert riesige Marktlücke in Europa
Vom Sportwagen bis zur Staatslimousine ist Wissen und Können mittlerweile derart gefragt, dass Pappas einen zweistelligen Millionenbetrag in ein ehemaliges Werftgelände investiere, so Geschäftsführer Günter Graf: „Wir werden im nächsten Jahr einen sehr großen Gewerbepark in Mattsee bauen, die Hälfte davon ist für diesen Bereich vorgesehen.“
Bald hundert Lehrlinge im Oldtimer-Bereich
Schon im kommenden September vergrößern weitere 19 Jugendliche diesen Bereich des Unternehmens auf 90 Lehrlinge. Weitere Interessierte seien jederzeit willkommen, so die Firmenleitung.
red, salzburg.ORF.at
Bernhard Geringer, Experte für Automobiltechnik, sieht in Zukunft drei nachhaltige Antriebsarten – Hybrid mit eFuels, Elektrisch und Wasserstoff.
Die fünfte Ausgabe der „Energy Transition Innovation Talks“ ging der Frage nach, welche Schritte notwendig sind, um die Energiewende im Verkehr so rasch wie möglich zu erreichen. Stephan Schwarzer, Geschäftsführer der eFuel Alliance Österreich, lud wieder eine hochkarätige Expertenrunde ein, um tragfähige Antworten auf die anstehenden Herausforderungen rund um eine rasche Mobilitätswende zu finden. Als Partner waren diesmal die Sparte Transport und Verkehr und die Fachgruppe Güterbeförderung der Wiener Wirtschaftskammer mit dabei.
Bernhard Geringer, emeritierter Vorstand des Instituts für Fahrzeugantriebe und Automobiltechnik an der TU-Wien, hat darauf eine klare Antwort: „One-fits-all gibt es nicht. Das entscheidende für eine umweltschonende Mobilität ist nachhaltige Energie und nicht die Antriebsart. Wir brauchen daher Technologie-Offenheit und klimaneutrale Lösungen, aus denen je nach Bedarf und Anwendung ausgewählt werden kann.“ Auch der Wirkungsgrad im Motor sei von untergeordneter Bedeutung, wenn der Strom für das E-Auto nicht von der eigenen Solaranlage am Dach kommt, sondern von einem Wärmekraftwerk ins allgemeine Stromnetz eingespeist wird. Daher seien die gängigen Wirkungsgrad-Vergleich keine sinnvolle Entscheidungsgrundlage.
Auch Jürgen Roth, Vorstandsvorsitzender der eFuel Alliance Österreich, spricht sich für einen Technologiemix aus: „Wir wollen ein Miteinander. Man kann eine Kutsche nicht mit einem einzigen Pferd auf einen steilen Berg hinaufziehen. Es braucht zwei Pferde, damit man rasch und sicher oben ankommt.“ Hier nimmt Roth auch die Politik in die Pflicht: „Die politisch Verantwortlichen müssen sich endlich eingestehen, dass sie der Wirtschaft schweren Schaden zugefügt haben, indem sie ihre Entscheidungen auf Basis falscher Voraussetzungen und überholter Annahmen getroffen haben.
Horrende Strafen der geschwächten Automobilhersteller aussetzen
„Seither gab es Krieg, Rezession, Einbrüche in der Autoindustrie, Vordringen chinesischer Automarken mit geringem österreichischen Zuliefereranteil. Daher begrüße ich die Initiative von Wirtschaftsminister Kocher gemeinsam mit Italien und vielen anderen Mitgliedstaaten, die Revision der CO2-Grenzwerte vorzuziehen und die horrenden Strafzahlungen auszusetzen, man kann doch nicht so tun, als ob nichts passiert wäre. Ich hoffe auf einen breiten Konsens bei Regierungs- und Oppositionsparten, um dieser nationalen Bedrohung etwas entgegenzusetzen“, so der Wirtschaftsexperte.
Bernhard Haidacher, Head of SHEQ-Management bei der LKW WALTER Internationale Transportorganisation AG, hat ebenfalls eine klare Botschaft: „Ohne alternative Treibstoffe geht es nicht!“. LKW WALTER ist einer der Vorreiter, wenn es um klimaneutralen Transport geht. Das Unternehmen verfolgt eine klare Nachhaltigkeits-Strategie und setzt dabei unter anderem auf HVO, um die selbst gesteckten Ziele zur CO2-Einsparung so rasch wie möglich zu erreichen. Die ersten Praxiserfahrungen zeigten aber auch, dass die Resilienz bei nachhaltigen Treibstoffen noch erhöht werden müsse. Außerdem gibt es noch einige steuerliche Fragen zu klären. Haidacher: „Die Politik muss Rahmenbedingungen schaffen, die alternative Treibstoffe gegenüber fossilem Diesel bevorzugen.“
Kasimir Nemestothy, Energieexperte der Landwirtschaftskammer Österreich, stellte die Programme zur Erreichung der österreichischen Klimaziele auf den Prüfstand, und kam zu einem ernüchternden Ergebnis: „Der Anteil der Erneuerbaren ist viel zu gering. 2022 sind nur 22,5 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs in Österreich auf elektrische Energie entfallen und davon kamen unionsweit wiederum nur 40 Prozent aus nachhaltigen Energiequellen. Das heißt: Wir brauchen alle nachhaltigen Lösungen, damit wir unsere Klimaziele erreichen können.“
Wolfgang Böhm von der Fachgruppe Güterbeförderung in der WKW hat ebenfalls positive Erfahrungen mit HVO gemacht: „Der Treibstoff ist CO2-neutral, wird in Europa produziert und wir müssen keine Experimente mit tonnenschweren Akkus machen.“
Spartenobmann Transport und Verkehr in der WKW Davor Sertic spricht sich ebenfalls für Technologieoffenheit aus und formuliert eine deutliche Forderung an die Politik: „Die Politik muss endlich auf die Wirtschaft hören, denn die Wirtschaft weiß am besten, was sie braucht.“
Wirtschaft fordert Ende der steuerlichen Diskriminierung der erneuerbaren Kraftstoffe
Stephan Schwarzer, Geschäftsführer der eFuel Alliance Österreich, verweist darauf, dass E-Autos in Österreich aktuell mit hohem CO2-Rucksack unterwegs sind. Der Anteil der erneuerbaren Quellen am Strom fiel in den kalten Novembertagen oft unter 60%, zeitweise auch unter 50%. „Autos die mit erneuerbaren Kraftstoffen fahren sollen steuerlich genauso behandelt werden wie Autos, die mit Strom fahren, dann gibt es kraftvolle Incentives, um die CO2-Emissionen aus PKWs zu senken.“
www.efuel-alliance.at
Der Oldtimer und Sportwagen Club Tullnerfeld (OSCT) eröffnete die Saison 2025 mit den Oldtimertagen und unserem 1. Lumpazi - Treff! Dieser fand, wie alle anderen Lumpazi - Treff am Parkplatz des Lumpazi Bräu in Hollenburg statt und es kamen 36 Kfz und 9 Motorräder. Jeder Teilnehmer bekam einen Aufkleber für die Oldtimertage 2025 und hier möchten wir uns ganz herzlich bei Mag.Gantner bedanken, denn trotz einem persönlichen Termin brachte er uns die Aufkleber bei unserem Clubabend vorbei! Obwohl am Sonntag der Terminkalender der Oldtimerszene übervoll war, ist es ein Beweis dafür dass ein markenloses Treffen sehr geschätzt wird und auch die Bevölkerung reges Interesse zeigte.
Erstmals fand von 14.11. bis 17.11.2024 die Generalversammlung der FIVA - Fédération Internationale des Véhicules Anciens – in Österreich statt.
Die FIVA ist der Weltverband der nationalen Oldtimer-Verbände. Dieser setzt sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge ein, die einen wichtigen Bestandteil des technischen Kulturerbes darstellen. Gegründet wurde der Verband 1966 und vertritt heute über 1,6 Millionen Oldtimer-Besitzer aus fast 70 Ländern aller fünf Kontinente. Seit Gründung der FIVA vor über 50 Jahren haben sich die Aufgaben der FIVA gewandelt. Um die Interessen der weltweiten Oldtimer-Fahrer und -Besitzer zu schützen, steht heute im Zeitalter zunehmender Umweltdiskussionen die politische Interessenvertretung im Vordergrund.
Die wesentliche Zielsetzung der FIVA ist es, das Fahren mit historischen Kraftfahrzeugen auf allen öffentlichen Straßen dauerhaft und so weit als möglich ohne Restriktionen zu ermöglichen. Dabei gilt es Hürden seitens der Politik zu verhindern und die gesellschaftliche Akzeptanz von Kraftfahrzeugen als historisches und technisches Kulturgut nachhaltig zu fördern. Die FIVA hat eine Zusammenarbeit mit der UNESCO etabliert, um die kulturelle Bedeutung des „Automobile Kulturgutes“ international weiter zu stärken.
Die FIVA Identity Card ist der internationale Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbands FIVA. Sie kann für mechanisch angetriebene Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren gebaut wurden und in historisch korrektem Zustand erhalten sind, ausgestellt werden. In der FIVA Identity Card wird die Authentizität eines Fahrzeugs beschrieben. In Österreich ist der ÖMVV die Autorität der FIVA (www.oemvv.at).
Im Eventhotel Pyramide in Vösendorf trafen sich über 160 Delegierte aus über 50 Nationen, um wichtige Zukunftsthemen zu erörtern. Von A wie Albanien bis U, wie USA reisten Vertreter der nationalen Verbände an.
Zielsetzung der FIVA wie auch ihrer nationalen Verbände ist, das Kulturgut Oldtimer auf den Straßen zu erhalten. Dazu ist es vor allem wichtig, im Rahmen der EU in Brüssel starke Lobbying-Aktivitäten zu lancieren und entsprechende Kontakte zu pflegen. Alle Kommissionen der FIVA – Technical commission, Legislation Commission, Motorcyle Commission, Events Commission, Cultural & Youth Commission, Utilitarian Commission - präsentierten ihre Schwerpunkte 2024 im Rückblick, aber auch die Themen der nahen Zukunft.
Besonders zu erwähnen sind die Schwerpunkte der Legislation Commission, die sich auf EU-Ebene dafür einsetzt, das historische Fahrzeuge auf den Straßen Europas eine Zukunft haben. Speziell im Fokus steht die „Roadwhorthiness Testing EU-Directive 2014/45“ (die Europäische Grundlage der §57a Überprüfung), deren Ziel es ist, die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit durch die Festlegung von Mindestanforderungen für die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen und Anhängern in der EU festzulegen. Hier gilt es die derzeit geltende Definition eines „Historischen Fahrzeuges“ und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen im Auge zu behalten und dafür Sorge zu tragen, dass diese in der Direktive erhalten bleiben.
Die „End of life vehicles Directive 2000/53“ (Richtlinie über den Umgang mit Altfahrzeugen) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die sich mit dem Ende der Lebensdauer von Kraftfahrzeugen befasst. Hier ist es wichtig Oldtimer besonders zu berücksichtigen, um auch in Zukunft sicherzustellen, das historische Fahrzeuge nicht als Altfahrzeuge, sondern Kulturgut gesehen werden und damit insbesondere „das Recht auf Restaurierung“ gewahrt bleibt. Damit in Zusammenhang steht auch, dass der Handel mit Oldtimern beziehungsweise mit Ersatzteilen auch in Zukunft ohne unnötige regulative Hürden möglich bleibt. Last but not least steht auch die „Reach Regulation 1907/2006“ im Fokus der FIVA, um im Rahmen der Erhaltung von Odtimern die Verwendung von Chrom und Blei weiterhin zu gestatten. Auch sollen historische Fahrzeug bei allfälligen Restriktionen im Rahmen der Verwendung fossiler Kraftstoffe ausgenommen sein, da diese nur sehr selten und nicht als Alltagsfahrzeug zum Einsatz kommen.
Im Mittelpunkt der Culture & Youth Commission steht unter anderem die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der UNESCO - Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur – um den Status historischer Fahrzeuge als Kulturgut weiter zu festigen und auszubauen. Mit der TICCIH einer internationalen Denkmalschutzorganisation, die sich speziell mit der Förderung, dem Erhalt, der Erforschung und Dokumentation aller Arten bedeutender Industriedenkmäler beschäftigt sind Projekte im Zusammenhang mit Objekten mit automobiler Historie geplant. Besonders erwähnenswert sind hier die MotorWorld, die 2023 den TICCIH Recognition Award erhielt und die Autoworld in Brüssel. Beides hervoragende Beispiele wie historische Industriebauten mit neuem Leben erfüllt werden. Mit EUROPA NOSTRA, die sich für die Sicherung, Erhaltung, Erforschung und Vermittlung des kulturellen und natürlichen Erbes einsetzt sind ebenfalls intensive Kontakte geplant. In der Jugendarbeit sind wurde Schulprogramme aus den verschiedenen Ländern präsentiert. In Österreich wurde 2023 „StarterMotor“ ins Leben gerufen, um Jugendlichen das Thema Oldtimer näher zu bringen. 2025 sind neben dem „Internationalen Jugend-Tag“ einer „Youth challenge Trophy“ auch ein großes „Jugendforum“ geplant, um sicherzustellen, dass auch junge Generationen das Thema „Historisches Fahrzeug“ weitertragen.
Die Schwerpunkte 2025 der Event Commission und der Motorcycle Commission finden sich in Veranstaltungen rund um den Erdball wieder, um die Idee Historische Fahrzeuge nachhaltig zu schützen, zu erhalten und zu fördern zu kommunizieren und erlebbar zu machen. Weitere Schwerpunkte sind die Themen nachhaltige Treibstoffe und die Etablierung der FIVA-ID CARD als globaler Standard für historische Fahrzeuge, sowie die breite Kommunikation über sämtliche Social Media Kanäle.
Die Ziele der Technical Commission konzentrieren sich auf den weiteren Ausbau der FIVA ID-CARD als internationalen Standard in der Dokumentation historischer Fahrzeuge. Nachdem 2024 intern ein neues System zur Ausstellung von FIVA ID-CARDS erfolgreich eingeführt wurde, gilt es in naher Zukunft über die jeweiligen Vertreter der FIVA auf nationaler Ebenen (in Österreich ist dies der ÖMVV) die FIVA ID-CARD das Bewußtsein hinsichtlich Originalität und Dokumentation weiter zu schärfen, sowie Ausnahmen für Oldtimer im Rahmen lokaler Low Emission Zones sicherzustellen.
Die FIVA operiert in Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden auf mehreren Ebenen wie der EU-Kommission, dem EU-Parlament, EU-Agenturen und zivilgesellschaftlichen Interessengruppen und national über Verbände wie dem ÖMVV mit Regierungen, Behörden, nationalen Mitgliedern des EU-Parlaments und anderen.
Zusammenfassend ist die FIVA auf globaler Ebene und speziell in Europa Garant, um die Mission „Protecting – Preserving-Promoting“ historischer Fahrzeuge durch internationale Präsenz auf allen Ebenen der Interessenvertretung, der weiteren Etablierung der FIVA ID-CARD als Ausweis des Kulturstatus historischer Fahrzeuge und die weltweite Organisation von Veranstaltungen, intensiver Kommunikation, Kooperationen mit Museen und anderen kulturellen Organisationen sowie intensiver Jugendarbeit, zu erfüllen.
Im FIVA Vorstand folgt Luigi Frigerio (IT) neuer Vizepräsident für Finanzen, Jos Theuns nach sowie, Ramin Salekhou (IR) dem langjährigen Vizepräsidenten für Kommunikation Gautam Sen.
Der Austausch unter den Delegierten war ein tragendes Element der FIVA Generalversammlung. Das Treffen war eine Plattform des internationalen Austausches, der Sammlung von Ideen und dem Gespräch zu Problemstellungen und Lösungsansätzen zu anstehenden Herausforderungen der Oldtimerszene weltweit.
Mit einem Abendessen im Veranstaltungszentrum BRUNO in Brunn am Gebirge endete am Samstag den 16.11.2024 diese inspiriende Veranstaltung. Unser Dank für die erfolgreiche Abwicklung gilt dem Organisationsteam des ÖMVV, Christian Schamburek, Stephan Radl, Michaela Riedl, Wolfgang Eckel, Robert Krickl, Christian Radl und Georg Eckel sowie Gian Mario Mollar, Generalsekretär der FIVA. Last but not least gilt unser Dank auch unseren nationalen Unterstützern, allen voran TÜV Austria (Peter Weinzettl), ÖBB Postbus (Alfred Loidl), den Gemeinden Brunn am Gebirge und Gumpoldskirchen sowie dem Land Niederösterreich.
Weltpremiere - Ein Phönix aus der Asche - die Geschichte von „AVIS“
Im Rahmen der FIVA Generalversammlung wurde von Dr. Robert Krickl junior und ÖMVV Präsident Robert Krickl senio ein Wagen vom Typ 3 „AVIS“ nach intensiver Recherche und Restaurierung erstmals der Weltöffentlichkeit präsentiert.
In Österreich wurden eine Reihe von Pionierleistungen in der Geschichte der Mobilität erbracht - viele davon sind trotz ihrer Verdienste weitgehend aus dem öffentlichen Gedächtnis verschwunden. Ein repräsentatives Beispiel ist die Geschichte der Flugzeug- und Autofabrik „AVIS“ (benannt nach dem lateinischen Wort für Vogel): Nachdem hierzulande nach dem Ende des Ersten Weltkriegs die strengen Verbote für die Luftfahrt langsam wieder gelockert wurden, errichtete man 1924 in Brunn am Gebirge - nur wenige hundert Meter vom Ort der FIVA-Generalversammlung 2024 entfernt - die erste neue Flugzeugfabrik der Republik Österreich. Neben einer Reihe von innovativen Flugzeugen wurde hier eines der ersten zivilen dreimotorigen Flugzeuge hergestellt (das erste im deutschsprachigen Raum, noch vor den berühmten Junkers-Flugzeugen). Ein zweiter Schwerpunkt von „AVIS“ war die Produktion von kleinen Personenkraftwagen und Lieferwagen, die hier bis in die 1930er Jahre in Handarbeit gebaut wurden. Die alltagstauglichen Fahrzeuge waren im Niedrigpreissegment angesiedelt und erfreuten sich rascher Verbreitung und Beliebtheit. Dies wirkte sich jedoch negativ auf den Erhaltungszustand der Fahrzeuge aus, nachdem der Betrieb infolge der Wirtschaftskrise in der Zwischenkriegszeit geschlossen werden musste. Nicht zuletzt der Ressourcenbedarf im Zweiten Weltkrieg und die Besatzungszeit durch die Alliierten führten dazu, dass die einst das Straßenbild prägenden Wagen fast vollständig verschwanden - bis vor kurzem in einer alten Scheune ein letztes bekanntes Exemplar der frühesten Serienmodelle entdeckt wurde: ein Wagen vom Typ 3 "AVIS “ aus dem Jahr 1925, mit noch intaktem Zweizylindermotor und der typischen Materialmischbauweise mit verschiedenen Metallen und Holz. Er wurde umfassend untersucht, um als Best-Practice-Beispiel für die Vermittlung von Wissenschaft und Geschichte an die breite Öffentlichkeit restauriert zu werden. Zu den Aktivitäten gehören Schulprojekte, Publikationen und die Herausgabe von offiziellen Briefmarken in Österreich(www.avis-werke.at). Das einzigartige Artefakt bietet viele neue Einblicke in eine Schlüsselepoche der Automobilgeschichte am Beginn der Massenmobilität. Ziel war es, diese wieder auf die Straße zu bringen, um das Bewusstsein für historische Fahrzeuge als kulturelles Erbe zu stärken. (Dr. Robert Krickl)
Die „Future of Driving“-Umfrage von Hagerty zeigt, dass der Generationswechsel von den Boomern zur Generation Z bereits vollzogen ist; Jüngere Generationen wollen Sammlerautos besitzen und fahren.
Die Umfrage „Future of Driving“ von Hagerty aus dem Jahr 2024 zeigt ein starkes und wachsendes Interesse an Sammlerautos, Lastwagen und Motorrädern bei der Generation Z, die als zwischen 1997 und 2012 Geborene definiert ist.
Während fast die Hälfte (47 %) der Befragten ein Interesse am Besitz eines Oldtimers bekundete, war das Interesse bei der Generation Z mit 60 % deutlich größer als bei den Babyboomern mit 31 %.
„Die nächste Generation von Autoliebhabern ist da und schafft einen lebendigen Markt für uns, um Liebhabern dabei zu helfen, ihre besonderen Fahrzeuge zu schützen, zu kaufen, zu verkaufen und zu genießen“, sagte McKeel Hagerty, CEO und Chairman von Hagerty. „Die Daten machen deutlich, dass die Generation Z nicht nur Auto-Videospiele spielt, YouTube schaut oder Social-Media-Inhalte erstellt, sondern auch Wege findet, sich an der Sammlerauto-Community zu beteiligen.“
Hagerty beauftragte das internationale Marktforschungsinstitut OnePoll (Talker Research) mit der Befragung von mehr als 2.000 Amerikanern über die Rolle, die Autos in ihrem Leben spielen, über ihre Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Autos und Autofahren und vieles mehr.
Die wichtigsten Ergebnisse sind:
Autofahren ist lebendig und gut: Siebenundsiebzig Prozent der befragten Gen Z gaben an, dass sie das Autofahren entweder lieben oder mögen, was auf eine vielversprechende Zukunft nicht nur für die Autoindustrie, sondern auch für die Sammlerauto-Community hindeutet.
Sehnsucht nach dem Besitz von Klassikern: Die Befragten gaben an, dass sie entweder ein klassisches Liebhaberfahrzeug besaßen oder derzeit besitzen, wobei die Gen-Z und die Millennials mit 32 % bzw. 30 % am stärksten vertreten sind.
In einer Studie in Österreich (Oldtimer in Österreich 2022) zeigten sich ähnlich Werte: 48% der Befragten im Alter von 18 bis 30 Jahen gaben einen Oldtimer besitzen zu wollen (Anmerk: OTG)
SUVs sind Spitzenreiter: SUVs sind bei den Befragten der beliebteste Fahrzeugtyp (38 %), gefolgt von Limousinen (26 %) und Pickups (19 %). Die Generation Z bekundete jedoch nahezu gleiches Interesse an Luxusautos (23 %) wie an SUVs (26 %).
Emotionale Bindungen: Die Hälfte der Autofahrer gab an, dass sie beim Fahren ein Gefühl von Freiheit verspüren. Abenteuerlust (28 %) und Ruhe (24 %) waren weitere Top-Antworten, die die emotionale Bindung und die psychologischen Vorteile des Hobbys unterstreichen.
Do-It-Yourself: Die meisten Autobesitzer erledigen die Wartung ihres Fahrzeugs, indem sie es zum Händler oder zum Service-Center bringen (55 %). Obwohl 27 % angaben, dass sie Reparaturen selbst durchführen, sind Millennials mit 34 % die Generation, die dies am ehesten tut.
Schalten Sie einen Gang höher: Veränderte Vorlieben der nächsten Generation von Autosammlern
Den Daten von Hagerty zufolge interessieren sich jüngere Autoliebhaber für ein breites Spektrum von Fahrzeugen aus den vergangenen vier Jahrzehnten. Dieses breite Interesse ist wahrscheinlich auf die wachsende Rolle der sozialen Medien sowie auf andere Online- und persönliche Zugänge zum Hobby zurückzuführen. Tatsächlich gaben 40 % der Befragten an, dass sie durch den Besuch von Autoshows zum ersten Mal mit Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen in Berührung gekommen sind, was sie zu einem wichtigen Einstiegspunkt in das Hobby macht.
Bei einer genaueren Betrachtung der Art und Weise, wie die Generation Z klassische Fahrzeuge kennengelernt hat, wurden YouTube (39 %), Instagram (38 %) und Autofahren (35 %) als die wichtigsten Wege genannt, auf denen sie mit Liebhaberfahrzeugen interagieren.
Laut den demografischen Daten von Hagerty sind die Mazda Miatas aus den Jahren 1990-1998, einer der beliebtesten Roadster dieser Ära mit über 1,1 Millionen verkauften Exemplaren seit ihrer Einführung, das häufigste Auto, nach dem sich Gen Z-Enthusiasten für eine Versicherung erkundigen, während Millennials am meisten an den Fahrzeugen der GMT400-Serie von 1988-2000 interessiert sind.
Autos sind Teil unseres Erbes:
Laut den Befragten sind 43 % der Meinung, dass Oldtimer ein integraler Bestandteil der amerikanischen Geschichte sind und wie historische Gebäude und Architektur systematisch erhalten werden sollten. Seit seiner Gründung ist Hagerty bestrebt, die einzigartige, dynamische Kultur, die Sammlerauto-Enthusiasten im ganzen Land umgibt, am Leben zu erhalten, und hat mehr als 22 Millionen Dollar in den Erhalt dieser Kultur für die heutigen und zukünftigen Generationen investiert.
Die Hagerty „Future of Driving“-Umfrage ist nur ein Schritt, um zu verstehen, wie die nächste Generation über das Autofahren, den Sammlerautomarkt und die Autokultur denkt und fühlt. Sie ermöglicht es der Marke, in den kommenden Jahren auf diesen Erkenntnissen aufzubauen. Auch wenn das Unternehmen in diesem Jahr sein 40-jähriges Bestehen feiert, bleibt Hagerty unerschütterlich in seinem Engagement, die Flamme für all jene Menschen am Leben zu erhalten, die sich für das Autofahren begeistern.
Quelle: Hagerty 23. Juli 2024, www.hagerty.com
Seit letzter Woche, kursieren in Social Media Kanälen „Schreckensmeldungen“ zum Thema Verschrottung von historischen Fahrzeugen. Der Hintergrund zu diesen "Fake-News" ist politisch motivierte Panikmache.
Untenstehend einige sachbezogene Fakten aus einer Pressemeldung und Quellen auf EU-Ebene.
„Aktuell kursieren im Netz einige absurde Berichte, häufig basierend auf einem Beitrag auf „freiewelt.net“, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um die Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen zu können. Zu diesen Aussagen hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller heute im Rahmen nachfolgender Pressemitteilung geäußert.
PM: Vermeintliche EU-Anordnung zur Oldtimerverschrottung ist politisch motivierte Fake-News (Meldung von MdB Carsten Müller)
Berlin, 1. Dezember 2023. Zu den im Netz kursierenden absurden Berichten, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um Oldtimer verschrotten zu können, erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die gegenwärtig im Netz kursierenden absurden Berichte, über eine drohende europäische Anordnung zur Verschrottung von Oldtimern sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Das Gegenteil ist im Entwurf zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie der Fall. Das in den Fake-News-Beiträgen absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des europäischen Papiers basiert auf der rein politisch motivierten Panikmache des Verfassers, der der Ehemann der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagfraktion ist. Es wird gezielt Stimmung gegen die EU gemacht. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren bei der Diskussion zum Thema im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag anwesend, beteiligten sich aber inhaltlich nicht.
Tatsache ist, die Europäische Union handelt exakt gegenteilig zu den haltlosen Behauptungen in den Beiträgen. Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich aus, indem sie historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen haben. Richtig ist auch, die Oldtimerszene bringt sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein, denn die Definition historischer Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden. Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.“
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Historische Fahrzeuge sind von der Verordnung ausgenommen.“
Wir haben uns mit dem Thema im Oldtimer-Weltverband FIVA intensiv befasst, da es bereits in der Vergangenheit mit der bestehenden ELV Richtlinie vereinzelt zu problematischen Auslegungen in den Mitgliedstaaten der EU kam.
Es gibt auch eine öffentliche Anhörung der EU Kommission, siehe hierzu auch die nachfolgenden Stellungnahmen:
ec.europa.eu/info/law/better-r...
ec.europa.eu/info/law/better-r...
Bei den seit 2007 in Deutschland eingerichteten Umweltzonen gelten für Oldtimer-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sowie 07er-Kennzeichen Ausnahmeregelungen. Gemäß dieser Regelungen gelten diese Ausnahmen auch für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Wir empfehlen ausländischen Oldtimerfahrern dies mit einer FIVA ID Card zu belegen, oder mit der roten §57a Plakette (Anmerk.:), allerdings sind die zuständigen Behörden hier sehr großzügig, so dass der Nachweis der 30 Jahre Altersgrenze genügt (Kopie der Zulassungsbescheinigung).
Detaillierte Infos zu den Deutschen Umweltzonen hat der ADAC hier zusammengestellt:
www.adac.de/verkehr/tanken-kra...
Siehe auch die Übersicht der Plaketten für Fahrzeuge aus dem Ausland
assets.adac.de/image/upload/v1...
Siehe hier speziell auch den Hinweis für Oldtimer:
"Freie Fahrt für Oldtimer : Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein „H“ (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes „07“ -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen auch ohne Plaketten befahren. Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen „H“ -Kennzeichens bzw. der roten „07“-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht akzeptiert werden unpassende Umbauten - ausgenommen „zeitgenössische“ Umbauten.
Anmerk.: D.h. da die österreichische rote §57a Plakette als Äquivalent einer Kennzeichnung als "Historisches Fahrzeug" anzusehen ist, sollte diese auch zum Befahren von Umweltzonen gelten.
Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern – siehe www.fiva.org. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen."
Im benachbarten Ausland (Benelux, Frankreich, Österreich, Schweiz sowie den östlichen Ländern) konnten die europäischen Oldtimer-Verbände Fahrteinschränkungen für Oldtimer jahrelang erfolgreich vermeiden, doch dies ist zunehmend nicht mehr der Fall. Leider sind diese Umweltzonen im europäischen Ausland zudem nicht einheitlich geregelt und leider gibt es daher auch keine einheitlichen Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Fahrzeuge. Die Vorlage einer FIVA Identity Card ist unserer Erkenntnis nach keine Option, um in die entsprechenden ausländischen Umweltzone einfahren zu dürfen. Je nach Stadt oder Gemeinde gibt es aber Ausnahmen zum Beispiel für Touristen oder Hotelgäste. Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie auf der Seite urbanaccessregulations.eu/. Hier sollte man sich vor eine Reise ins Ausland erst informieren, welche Einfahrtsregelungen bestehen und ob es Ausnahmen für Oldtimerfahrzeuge gibt. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerverbänden, streben wir einheitliche Ausnahmen an, aber aktuell ist dies nicht der Fall, so dass wir Ihnen die Recherche nicht ersparen können.“
Quelle: ADAC
Historische Fahrzeuge und ihre zukünftige Bedeutung
Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich und dessen Beiräte ÖAMTC, ARBÖ, Bundesinnung der Fahrzeugtechnik, Bundesgremium Fahrzeughandel, Kfz-SV-Union und eFuel alliance Österreich bekennen sich zu einer nachhaltigen Entwicklung der Mobilität in Österreich.
Kraftfahrzeuge haben ohne Zweifel die ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung von Beginn des 20.Jahrhunderts bis jetzt wesentlich beeinflusst. Das breite Spektrum historischer Fahrzeuge – von Motorrädern, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Autobussen bis hin zu Traktoren und sonstigen Nutzfahrzeugen – hat somit zu Recht seinen Stellenwert als schützenswertes Kulturgut. Neben dieser Bedeutung als Teil des kulturellen Erbes sind alle Aktivitäten zum Betrieb und Erhalt der historischen Fahrzeuge in Österreich ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Es sind dadurch auch positive Auswirkungen für Staat und Gesellschaft gegeben.
Historische Fahrzeuge haben jedenfalls neben dem Mindestalter von 30 Jahren einen historisch korrekten und überdurchschnittlich guten Fahrzeugzustand aufzuweisen.
Sie sind als Liebhaberfahrzeuge nicht zur täglichen Verwendung bestimmt und haben damit eine Sonderstellung gegenüber den sonstigen in Verwendung befindlichen Fahrzeugen.
Die Geschichte der Mobilität muss als rollendes Kulturgut jetzt und für zukünftige Generationen erlebbar bleiben. Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich und dessen Beiräte stehen dafür, dass das historische Fahrzeugwesen auch in der zukünftigen rechtlichen und faktischen Gestaltung der Mobilität seinen Stellenwert erhält.
I. Das historische Fahrzeug als rollendes Kulturgut
1. Typisierung und Zulassung als historisches Fahrzeug
Zur Abgrenzung gegenüber Alltagsfahrzeugen und für die leichte Erkennbarkeit der Sonderstellung als erhaltenswürdiges Kulturgut war die rechtliche Regelung und Einführung der gesonderten („roten“) §57a Plakette für historische Fahrzeuge im Jahr 2018 ein wesentlicher Meilenstein. Dabei wurden auch die speziellen Vorschriften hinsichtlich Originalität und Fahrzeugzustand nochmals präzisiert. Ergänzend stellt die Approbierte Liste Historische Fahrzeuge des Bundeministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (operativ bearbeitet im Beirat für historische Fahrzeuge) seit mittlerweile zwei Jahrzehnten einen weiteren wichtigen legistisch verankerten Eckpfeiler dar, um gebrauchte Fahrzeuge von Kulturgut deutlich abzugrenzen. Die klaren rechtlichen Voraussetzungen für den Eintrag „historisch“ in die Fahrzeugpapiere (geregelt im KFG 1967), und die Rahmenbedingungen für den Betrieb auf Österreich Straßen (wie z.B. in Form von Fahrbeschränkungen von 120 Tagen für historische PKW bzw. 60 Tagen für historische Motorräder), sowie die Dokumentation durch das Führen fahrtenbuchartiger Aufzeichnungen, sind Garant, um auch in Zukunft historische Fahrzeuge für künftige Generationen „erfahrbar“ zu erhalten.
2. Unterstützung, Engagement und Förderung des historischen Fahrzeugwesens
Das ehrenamtliche Engagement für das historische Fahrzeugwesen ist der Träger, um den Erhalt und Betrieb historischer Fahrzeuge zu gewährleisten. Die österreichischen Oldtimer-Clubs, Oldtimer-Vereine, Marken-Clubs, Fahrzeug-Museen und sonstigen Interessengruppen, die sich für eben diesen Erhalt und Betrieb historischer Fahrzeuge und damit die Bewahrung des gemeinsamen Kulturgutes einsetzen, müssen deshalb besondere Beachtung und Unterstützung erhalten. Das Engagement dafür, die fast zur Gänze gemeinnützige Tätigkeit und die unzähligen ehrenamtlich oder individuell freiwillig erbrachten Leistungsstunden müssen auch in Zukunft die angemessene und verdiente Anerkennung erhalten.
Darüber hinaus ist auch mittel- und langfristig durch adäquate Anreize dieses Engagement in der Zukunft sicherzustellen und damit zwingend auch die Jugend- und Nachwuchsarbeit forciert zu fördern.
Das besondere handwerklich-technischen Know-How zur Beherrschung der historischen Technik droht ebenfalls verloren zu gehen. Hier sind dringend im Zusammenwirken von Politik, Interessenvertretungen, Betrieben und Ausbildungsstätten Maßnahmen zum Erhalt dieses technischen und handwerklichen Wissens zu setzen. Der gesamte Bereich der laufenden Wartung bis hin zu Restaurationsarbeiten bedingt ein komplexes Zusammenwirken unterschiedlicher Gewerke (“vom Motor- und Vergaser- Spezialisten bis hin zum Sattler und Lackierer”). Gerade im Lichte der rasant einsetzenden Veränderung der für Mobilität eingesetzten technischen Basis muss dieses auch kulturhistorisch relevante Wissen erhalten bleiben.
Die historische Bedeutung von Kraftfahrzeugen für die gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungsgeschichte ist wohl unbestritten. Es sind dabei nicht nur die technischen Aspekte im Sinne von Innovation und technologischem Fortschritt, sondern vor allem auch die massiven Auswirkungen auf die Gesellschaft und die einzelnen Menschen relevant. Beispiele dafür sind die erstmals geschaffene Möglichkeit individueller Mobilität für die Mehrheit der Bevölkerung, damit verbundener Anstieg des Wohlstandes und ein jahrzehntelang optimistischer Blick in die Zukunft. Die wissenschaftliche Bearbeitung und kritische Dokumentation dieses über ein Jahrhundert so wichtigen Segmentes der Menschheitsgeschichte soll jedenfalls zeitnah gefördert und forciert werden, solange die notwendigen Informationen noch authentisch zugänglich sind.
(Eckdaten zu Einstelllungen zu historischen Fahrzeugen und deren sozioökonomischen Bedeutung finden sich u.a. in der Studie „Oldtimer in Österreich“, 2022 – Mag. Christian Schamburek, in der Beilage)
II. Notwendige Rahmenbedingungen im Lichte aktueller Entwicklungen
1. Umwelt und Verkehr
Im Sinne der Interessenabwägung zwischen Umwelt und Verkehr werden auf Basis unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen Fahrbeschränkungen bzw. Fahrverbote verfügt. Hier sind die sehr niedrigen durchschnittlichen Fahrleistungen historischer Fahrzeuge zu berücksichtigen (lediglich ein Anteil von 0,3% von historischen PKW bezogen auf die Gesamtfahrleistung aller in Österreich zugelassenen PKW, Quelle: „Oldtimer in Österreich“, 2022 – Mag. Christian Schamburek)
Das führt zu Emissionen, die im Vergleich zum gesamten Verkehr praktisch vernachlässigbar sind. Während aufgrund dieses Umstandes bereits Ausnahmen von IG-L Fahrbeschränkungen auf Landesebene praktisch vollständig existieren, fordert das KHMÖ die Verankerung dieser Ausnahmen analog auch auf Bundesgesetzebene.
Allerdings bedrohen auch etwaige Fahrverbotsentscheidungen auf regionaler oder Gemeindeebene die widmungsgemäße Nutzung historischer Fahrzeuge (wie z.B. auch die öffentliche Präsentation des automobilen Kulturguts). Das KHMÖ fordert deshalb, die kulturelle Bedeutung historischer Fahrzeuge auch bei lokalen Regelungen zu berücksichtigen (im Sinne angemessener Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge bei möglichen Fahrverboten).
(Beispielsweise seien hier auch aktuell Fahrverbote in Westösterreich für Motorräder ab einer “Lärm-Obergrenze” genannt, wobei die spezielle Situation historischer Motorräder unbedacht blieb)
Durch unterschiedliche Entwicklungen in den europäischen Ländern wäre darüber hinaus eine koordinierte und abgestimmte rechtliche Behandlung historischer Fahrzeuge auf europäischer Ebene zweckmäßig. Österreich sollte mit seinen hohen und bewährten Standards auch auf europäischer Ebene als Vorbild für einen angepassten Rechtsrahmen dienen, um unangemessene Nutzungseinschränkungen für historische Fahrzeuge zu verhindern.
2. EU-Klimapolitik und das historische Fahrzeugwesen
Die Pläne der EU zur Reduktion der CO2-Emissionen (insbesondere auch im Bereich Verkehr) sind konkret vorhanden. Hier ist bei der formalen Konkretisierung ähnlich wie in der innerstaatlichen Rechtssetzung darauf zu achten, dass für das historische Fahrzeugwesen angemessene Ausnahmen beschlossen werden. Gerade in Europa kommt dem historischen Fahrzeugwesen eine ganz besondere kulturelle und historische Bedeutung zu! Und auch hier gilt: Historische Fahrzeuge sind aufgrund der geringen Nutzung wohl auch europaweit nur für rund 0,3% der CO2 Emissionen im Straßenverkehr verantwortlich.
Im Übrigen ist das KHMÖ überzeugt, dass durch einen verstärkten Fokus auf neue weitere Technologien wie synthetische Kraftstoffe (eFuels) eine vernünftige umweltgerechte Alternative zu fossilen Kraftstoffen (noch dazu unter Nutzung der bestehenden Tank-Infrastruktur) für den Betrieb historischer Fahrzeuge geschaffen werden kann.
III. Ausblick auf die weitere Entwicklung
1. Treibstoff für historische Fahrzeuge
Wie schon erwähnt sieht das KHMÖ mittel- und langfristig den Einsatz synthetischer Treibstoffe (eFuels) als sinnvollen und klimafreundlichen Ersatz für die aktuellen “fossilen”. Hier wird interessenpolitisch ausschließlich der Einsatz für historische Fahrzeuge forciert, denn dafür gibt es nach aktuellem Wissensstand keine andere klimaneutrale Alternative. Jedenfalls kann dadurch auch langfristig gewährleistet werden, dass historische Fahrzeuge klimaneutral betrieben werden können!
2. Zusammenarbeit mit der Politik
Die weitere Entwicklung bringt eine Vielzahl neuer Herausforderungen, die nur gemeinsam in Abstimmung mit den politischen Entscheidungsträgern positiv zu bewältigen sind. Als Beispiel sei nur der rasante Entwicklungsschub beim Einsatz neuer Antriebssysteme, aber vor allem auch der Digitalisierung der Fahrzeuge genannt. Auch wenn der Einsatz vollkommen autonom fahrender Kraftfahrzeuge noch mehrere Jahre nicht umgesetzt sein wird, kommt hier eine praktische, aber auch legistische Herausforderung auf den Gesetzgeber zu, sinnvolle Regelungen für das “Miteinander” zu treffen.
Um den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen, setzen wir uns als KHMÖ daher dafür ein, zwischen Politik und den Vertretern des historischen Fahrzeugwesens einen übergreifenden Dialog zum Entwurf neuer Regelungen zu initiieren. Der bewährte österreichische Weg einer breiten Abstimmung mit Experten (wie im Beirat historische Fahrzeuge schon in der Vergangenheit als richtungsweisende Plattform praktiziert) muss weiter ausgebaut werden. Einerseits bringt das KHMÖ die gebündelte Expertise im Rahmen der Gesetzesbegutachtung ein, andererseits ist der Dialog im Vorfeld bei der Konzeption von Gesetzen, Verordnungen und Erlässen weiter zu verstärken.
Deutschland, Italien und Wissenschaftler wollen alternativen Technologien Chance geben - es scheint als erwachen vernünftige sachbezogene Kräfte und kehren zu einem technologieoffenen Ansatz zur Lösung zukünftiger Mobilität zurück.
Die eFuel Alliance Österreich freut sich über aktuelle Stellungnahmen der deutschen und italienischen Regierung gegen den Vorweg-Verzicht auf wichtige Technologien im Kampf gegen die Erderwärmung. Italien fordert ein Fenster von 10% für alternative Technologien, der deutsche Verkehrsminister fordert, dass die Grenzwerte auch mit eFuels erreicht werden können müssen.
„Es wird deutlich, dass die negativen Folgen des Technologiekahlschlags in der dem Beschluss zugrundliegenden Evaluation kleingeredet wurden. Nicht bewertet wurde das Schlittern von einer Abhängigkeit (Energie) in die andere (Rohstoffe). Das Klimaziel 2030 rückt in weite Ferne, wenn in einem Aufwaschen Hybride, Biosprit und eFuels verboten werden. Wir brauchen den vollständigen Instrumentenkasten, um das hochgesteckte Ziel (minus 55% bis 2030) zu erreichen“, sagt der eFuel-Alliance Geschäftsführer Stephan Schwarzer.
„Auch die Wissenschaft hat in den letzten Tagen immer eindringlicher vor dem Schuss ins eigene Knie gewarnt. Elektroautos emittieren unter Realbedingungen mehr CO2 als eFuel-betriebene Fahrzeuge: Der Strom kommt bei Stromknappheit vom jeweils schmutzigsten Kohlekraftwerk, der Großteil der Batteriezellen wird in China mittels Kohlestrom gefertigt. Von einem Rückzug aus Kohlestrom ist in China nicht die Rede, ständig kommen neue Kohlekraftwerke dazu, wie gestern neuerlich in den Medien berichtet wurde. Der österreichische Strommix hilft uns hier nicht, denn es wird für die Millionen E-Autos, die ans Stromnetz angeschlossen werden sollen, der Import aus den Nachbarländern ausgeweitet werden müssen“, argumentiert der Energieexperte.
„Keine Technologie soll ausgespart werden, wenn es darum geht Millionen Tonnen CO2-Emissionen einzusparen“, erklärt eFuel-Vorstandsvorsitzender Jürgen Roth. „Die eFuels stehen heute dort, wo die Photovoltaik im Jahr 2002 stand, sie brauchen die gleiche Förderung wie seinerzeit der Sonnenstrom. Aktuell fahren in Österreich nach vielen Jahren der Förderung rund 2% der Autos elektrisch. Bis 2030 bleiben sie ein Minderheitenprogramm und werden nicht substanziell zum 2030-Ziel beitragen. Jetzt die Notbremse zu ziehen ist besser erst als bei der Evaluierung 2026, denn der Zeitverlust ist bis 2030 nicht mehr aufzuholen“, so Jürgen Roth.
Quelle: eFuel Alliance Österreich
ÖBB-Postbus-Lehrlinge verleihen Kugel-Porsche neuen GlanzNach dem Puch 500 verhelfen nun insgesamt 13 junge Kollegen aus den Postbus-Werkstätten Linz, Steyr und Salzburg einem wahrhaft kultigen Fahrzeug vom Typ VW Käfer, Baujahr 1965 zu neuem Glanz.Fahrzeug wird in seine Einzelteile zerlegt Mit dem Start der Restaurierungsarbeiten in der Postbus-Werkstätte Linz wird das Fahrzeug in einem ersten Schritt von den Lehrlingen komplett in seine Einzelteile zerlegt. Die weiteren Arbeitsabläufe folgen nach einem detailliert ausgearbeiteten Ablaufplan und sind von den Fachkräften von morgen innerhalb vorgesehener Zeitfenster eigenständig zu erledigen. In den nächsten Wochen werden die Karosserie, Türen, Achsen, Bremsen, der Motor, die Kupplung und das Getriebe sowie sämtliche Anbauteile unter Aufsicht und Anleitung der Lehrlingsausbilder bzw. Meister fachgerecht aufbereitet, originalgetreu restauriert und instandgesetzt. Im Frühjahr 2023, wenn alle Teile so weit sind, dass sie wieder zu einer Einheit zusammengebaut werden können, finden sich die Lehrlinge wieder in der Postbus-Werkstätte in Linz ein, wo auch der gemeinsame Zusammenbau der rollenden Ikone erfolgt. Innovative Ausbildungsprogramme sind Magnete für junge Menschen
„Um als Arbeitgeber attraktiv zu sein und den Fachkräften für morgen etwas bieten zu können, ist Kreativität in der Ausbildung gefragt. Innovative Lehrlingsprojekte wirken dabei wie Magnete auf junge Menschen, die gerade auf der Suche nach einer attraktiven Ausbildung sind. Das konnten wir bereits mit dem Projekt „Puch 500“ im Westen Österreichs zeigen. Wir konnten so alle offenen Lehrstellen für 2022 besetzen“, sagt Postbus Vorstand Alfred Loidl. Aktuell werden 40 Lehrlinge gesucht. Aufgrund der großen Nachfrage geht das Projekt – mit Standortwechsel – nun in Verlängerung.
„Mit solchen spezifischen Projekten wollen wir den jungen Menschen, die bei uns gerade eine technische Lehrausbildung absolvieren, ein fundiertes Fachwissen in Bezug auf eine komplette Fahrzeugzerlegung mit Bauteilinstandsetzung bis hin zum fertigen Ergebnis in Form eines komplett restaurierten Fahrzeuges näherbringen. Zudem ermöglichen wir den jungen Kollegen damit ein cooles, bundesländerübergreifendes Miteinander und Wertschätzung des Unternehmens gegenüber den jungen Menschen“, ergänzt Postbus-Regionalmanager Peter Schmolmüller, als Organisator des Projektes. Quelle: ÖBB Presse
Ein Kernthema in der Oldtimerszene ist die Nachwuchspflege. Hier hat die ÖBB in ihrer Lehrlingsausbildung ein tolles Projekt iniitiert. Vielleicht bleibt der Szene einer der jungen Lehrlinge erhalten.ÖBB: Puch 500-Oldie erstrahlt für guten Zweck in neuem Glanz
Planen, tüfteln, schrauben, spachteln und montieren lautete in den vergangenen Monaten das Motto in den ÖBB Postbus-Werkstätten in Wolfurt, Innsbruck und Zell am See. Allerdings nicht an großen Bussen, sondern an einem kleinen Oldtimer. Grund dafür war das erste bundesländerübergreifende Lehrlingsprojekt der ÖsterreichischenPostbus AG mit dem geschichtsträchtigen Namen „Puch 500“. Die Idee hatte dasÖBB Postbus Regionalmanagement West ins Leben gerufen: Die Lehrlinge aus den Werkstätten Zell am See, Innsbruck und Wolfurt haben unter der fachkundigen Anleitung ihrer Lehrlingsausbilder einenPuch 500 Oldtimer, Baujahr 1971 - im Volksmund liebevoll „Puch-Schammerl“ -, von Herbst 2021 bis Sommer 2022originalgetreu restauriert. Wichtig dabei war, dass jede Postbus-Werkstätte klar definierte Aufgaben innerhalb der vorgesehenen Zeitfenster eigenständig zu erledigen hatte, die von den Lehrlingen vor Ort Schritt für Schritt abgearbeitet wurden. Die restaurierten Einzelteile wurden schließlich im Sommer 2022 von den Lehrlingen gemeinsam in Innsbruck zu einem kompletten Fahrzeug zusammengesetzt.
Erlös für Top-restaurierten Oldie kommt LICHT INS DUNKEL zugute
Mittlerweile erstrahlt der Oldtimer für einen guten Zweck in neuem Glanz. Das Top-restaurierte historische Fahrzeug wurde in der ÖBB-Unternehmenszentrale am Hauptbahnhof in Wien symbolisch an LICHT INS DUNKEL-Geschäftsführer Mario Thaler und den LID-Verantwortlichen des ORF, Pius Strobl,übergeben.
Die Freude über das Vorzeigeprojekt und das Schmuckstück für die Versteigerung war auf allen Seiten groß:
ÖBB CEO Andreas Matthä:„Ich bin begeistert, was unsere Lehrlinge hier geschaffen haben. Die Arbeit an diesem nun wie neu glänzendenPuch500 zeigt mehr als deutlich, welch hohes Ausbildungsniveau den Lehrlingen beim ÖBB-Konzern geboten wird. Das setztnatürlich eineninteressierten und ambitionierten Nachwuchs voraus.Es zeigt aber auch, dass wir kreative und engagierte Führungskräfte haben, die die Lehrlingsausbildung spannend gestalten.Ganz besonders freut es mich, dass wir als langjähriger Partner von LICHT INS DUNKELzum runden Geburtstag mit diesem großartigen Schmuckstück Gutes tun können und jenen helfen, die wirklich Hilfe benötigen.”
Pius Strobl, Hauptabteilungsleiter Corporate SocialResponsibility und damit ORF-Leiter LICHT INS DUNKEL: „Sich gemeinsam für etwas Großes einsetzen - dieses Lehrlingsprojekt zeigt auf bemerkenswerte Weise, was geschafft werden kann, wenn viele Kräfte gebündelt werden. Die Idee der Postbus AG ist beispielgebend und legt auch den Grundgedanken von LICHT INS DUNKEL dar – die Inklusion. Ich bedanke mich sehr herzlich für dieses Exponat und hoffe, dass eine große Spendensumme für Familien und Kinder in Not zusammenkommt, was wiederum eine Wertschätzung für die Arbeit der jungen Restauratoren darstellt.”
Mario Thaler, Geschäftsführer von LICHT INS DUNKEL: “Ich finde, die Idee einen alten Puch 500 zu restaurieren und an LICHT INS DUNKEL für die Auktion zu übergeben, hat einen ganz besonderen Charme und verfolgt aus meiner Sicht mehrere Ziele.Einerseits zeigt das Projekt sehr anschaulich was Lehrlinge und eine gute Lehrausbildung alles können, die Restauration hat allen Beteiligten viel Freude gemacht und zu guter Letzt kommt der Versteigerungserlös Menschen mit Behinderung zugute.Ein wunderbares Projekt, ein wunderschöner ‘Oldtimer’ für den wir herzlich danke sagen.”
Knifflige Aufgabe für die Lehrlinge
Mit dem Projekt Lehrling Puch 500 wurden die jungen Postbus-Techniker: innen gleichermaßen gefördert wie gefordert. Ging es doch auch darum, dass sich die Lehrlinge in den einzelnen Postbus-Werkstätten untereinander so abstimmen, dass kein Leerlauf entsteht. Die Lehrlinge und ihre Ausbilder haben dies perfekt in die Praxis umgesetzt. Die rund 700 Arbeitsstunden, die insgesamt in dieses Projekt investiert wurden, haben sich jedenfalls für alle Beteiligten gelohnt.
Im Herbst 2021haben die Lehrlinge in einer gemeinsamen Aktion in Innsbruck das Fahrzeug komplett in seine Einzelteile zerlegt. Die folgenden Arbeitsabläufe wurden nach einem genau ausgeklügelten Plan auf die einzelnen Werkstätten aufgeteilt. Karosserie, Türen, Hauben und Anbauteile wurden von der Postbus-Werkstätte in Innsbruck aufbereitet. Für die Achsen, Räder, Bremsen, Bremsleitung sowie den Kabelbaum zeichneten die Lehrlinge der Postbus-Werkstätte Zell am See verantwortlich. In der Postbus-Werkstätte Wolfurt kümmerten sich die Vorarlberger Lehrlingeum den Motor, die Kupplung sowie um das Getriebe. Im Frühjahr haben die Lehrlinge damit begonnen, die restaurierten Teile in der Postbus-Werkstätte Innsbruck wiederzusammenzubauen. Die letzten Handgriffe am frisch restaurierten Puch 500 Oldie erfolgten gemeinsam Anfang Juni 2022.Jetzt startet das rüstige Puch-Schammerl bei der Versteigerung im Rahmen von 50 Jahre ORF LICHT INS DUNKEL seine nächste Fahrt. Alle Beteiligten am Projekt „Puch 50“ wünschen sich möglichst viele Mitbieter:innen für den guten Zweck.
Quelle: ÖBB Presse
eFuels im Praxistest. Nachdem der ADAC vor ein paar Tagen die positiven Testergebnisse von eFuels kommuniziert hat, zieht nun auch der ÖAMTC nach. Und was noch zu ergänzen ist: Mit eFuels ist man klimaneutal unterwegs, da genau jene Menge an CO2 im Verbrennungsprozess ausgestoßen wird, die bei der Herstellung verwendet wurde.
E-Fuels © ÖAMTC
E-Fuels und HVO mit großen Vorteilen bei Emissionen und ohne Nachteile im Betrieb!
Der CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs muss deutlich sinken, um die Klimaziele zu erreichen. Darüber besteht Konsens, über das "Wie" wird hingegen noch diskutiert. Für den ÖAMTC ist klar: Die Elektromobilität spielt dabei eine zentrale Rolle, mit ihr allein wird es sich allerdings nicht ausgehen.
ÖAMTC-Cheftechniker Thomas Hametner
"Wir plädieren daher – neben einer Vielzahl an begleitenden Maßnahmen – für den raschen und flächendeckenden Einsatz von alternativen Kraftstoffen für Verbrennungsmotoren. Der Vorteil: Die Bestandsflotte kann damit je nach Beimengungsgrad zum fossilen Kraftstoff CO2-ärmer bis nahezu CO2-neutral betrieben werden."
Vielversprechende Testergebnisse
Der ÖAMTC hat gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen biogene und synthetische Kraftstoffe auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Hametner fasst die Ergebnisse zusammen:"Beim Betrieb der Testfahrzeuge kam es unabhängig vom Baujahr zu keinerlei Problemen. Auch eine Erhöhung der Schadstoff-Emissionen wurde nicht gemessen." Beim Dieselersatz HVO war sogar das Gegenteil der Fall: Der Schadstoffausstoß ging im Test leicht zurück und durch die höhere Zündwilligkeit des Kraftstoffs verbesserte sich das Ansprechverhalten des Motors. Getestet wurde auf dem Laborprüfstand, um festzustellen, ob die Fahrzeuge auch ohne fossile Kraftstoffe die für die Zulassung maßgeblichen Vorgaben einhalten. Hier geht's zum Artikel und den Ergebnissen: LinkQuelle: ÖAMTC
Synthetischer Kraftstoff als klimaneutrale Alternative - ADAC Untersuchung zu eFuels zeigt, dass sie problemlos statt herkömmlichem Sprit getankt werden könnten.Synthetische Kraftstoffe sind schon seit geraumer Zeit als klimaneutrale Alternativen zu Benzin oder Diesel im Gespräch. Bisher gibt es zwar kaum Produktionsanlagen, doch das soll sich in naher Zukunft ändern. Ob die eFuels aber tatsächlich als Ersatz dienen können, hat der ADAC aktuell untersucht. Die Ergebnisse sind vielversprechend: Die Labor-Untersuchungen des Clubs haben gezeigt, dass die synthetischen Kraftstoffe problemlos funktionieren, sofern die Modelle für den jeweiligen Sprit freigegeben sind. Die Messungen konnten bestätigen, dass sich auch die Schadstoffemissionen durch die alternativen Kraftstoffe nicht verschlechtern. Karsten Schulze, ADAC Technikpräsident: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass weiter optimierte eFuels das Potenzial haben, bei der bestehenden Fahrzeugflotte nicht nur die CO2-Bilanz zu verbessern, sondern auch die Schadstoffemissionen zu reduzieren. Dafür müsste man nicht die Erneuerung der gesamten Flotte abwarten.“ Die CO2-neutralen Kraftstoffe wären damit eine gute Ergänzung zum Markthochlauf der Elektromobilität, denn sie können parallel einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Für die aktuelle Untersuchung standen nur Prototypen-eFuels zur Verfügung, die eine gute Qualität aufweisen, aber aktuell noch nicht das volle Potenzial künstlich erzeugter Kraftstoffe ausnutzen. Geplante neue Produktionsanlagen werden in Zukunft weiter optimierte Kraftstoffe produzieren. Die Messungen zeigen, dass es noch Optimierungspotenziale bei der Zusammensetzung der künstlichen Kraftstoffe gibt. So könnte ein ideal ausgelegtes eFuel letztlich sogar einen positiven Effekt auf die Luftreinhaltung haben, da beispielsweise ein reduzierter Aromatenanteil im Kraftstoff für geringere Partikelemissionen sorgen kann. Allgemein gilt: Die Herstellung von strombasierten eFuels ist mit einem hohen Energieaufwand verbunden, daher macht eine Produktion vor allem mit überschüssigem Ökostrom Sinn. Sonnen- oder windreiche Gegenden eignen sich dafür besonders. Da es auch möglich ist, mineralische und künstliche Kraftstoffe zu mischen, kann der eFuels-Anteil kontinuierlich je nach Verfügbarkeit gesteigert werden. Aus Sicht des ADAC zählt daher das Argument nicht, dass der Gesamtbedarf für eFuels aktuell ohnehin nicht gedeckt werden könnte und sie damit abzulehnen wären. „Es sollte jetzt die Chance ergriffen werden, den fossilen Anteil durch Beimischung von eFuel kontinuierlich zu reduzieren und so schon jetzt einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten,“ so Schulze. „Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass die Politik für Hersteller Anreize schafft und Perspektiven gibt. Denn die hohen Investitionen und Entwicklungsaufwände erfordern Planungssicherheit.“ Außerdem sollte nach Ansicht des ADAC in Deutschland endlich die Zulassung für den regulären Verkauf paraffinischer Dieselkraftstoffe nach EN 15940 (z.B. HVO) als Dieselersatz erfolgen. In anderen EU-Ländern sind diese Kraftstoffe bereits erhältlich. Die Alternativen für Ottokraftstoffe mit der Norm EN 228 können in jedem Benziner problemlos verwendet werden. Paraffinische Dieselkraftstoffe wie HVO sind dagegen nicht hundertprozentig mit der Dieselnorm EN 590 kompatibel, weshalb ein Dieselmotor explizit dafür freigegeben sein muss. Die Auto-Hersteller sind in Teilen immer noch sehr zurückhaltend bei den Freigaben ihrer Dieselmodelle für paraffinische Kraftstoffe wie HVO. In skandinavischen Ländern ist man hier schon weiter. Der ADAC fordert daher die gleichen Freigaben auch für die Modelle in Deutschland. Die unterschiedlichen Kraftstoffe wurden im ADAC Test in fünf Fahrzeugmodellen auf dem Prüfstand untersucht. In über 100 Messungen wurden die Abgasemissionen und die Verbräuche exakt bestimmt und miteinander verglichen. Detaillierte Informationen zum Testverfahren sowie ausführliche Ergebnisse gibt es unter adac.de:
www.adac.de/verkehr/tanken-kra... Technik | ADAC e.V. | 02.12.2022