APPROBIERTE LISTE
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Beirat für historische Fahrzeuge
Cover - Oldtimertage

„OLDTIMER IN ÖSTERREICH 2022“ - Einstellung zu historischen Fahrzeugen und sozioökonomische Bedeutung

Seit 2017 haben sich grundlegende Strukturen und Einstellungen der Gesellschaft verändert. Umweltthemen, Fragen bezüglich der zukünftigen Mobilität, Regierungskonstellationen, nicht zuletzt die Pandemie und der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen wie Inflation und dem Steigen der Energiepreise, haben doch deutliche Spuren in der Gesellschaft hinterlassen. Die vorliegende Folgestudie untersucht die Auswirkungen auf das Marktsegment der historischen Fahrzeuge – dem Kulturgut Oldtimer.
Es wurden BesitzerInnen von Oldtimern (rund 2.000) über allgemeine Nutzungsdaten, Fahrzeugdaten, Bestandsdaten, Versicherungsdaten, Soziodemografie, Ausgaben, Zukunftserwartungen u.v.m. rund um ihre Fahrzeuge befragt. Zusätzlich wurde ein repräsentatives Stimmungsbild der österreichischen Bevölkerung zu diesem Thema (440 Personen) erhoben. Eine weitere Befragung wurde bei 55 Repräsentanten österreichischer Clubs sowie 51 Wirtschaftsbetrieben aus dem Segment „Klassische Fahrzeuge“ durchgeführt, um die ökonomische Bedeutung zu quantifizieren. Ergänzend wurden Expertenrunden zur Evaluierung der Ergebnisse abgehalten.
Das hier nun vorliegende Ergebnis 2022 ist ein aktuelles Gesamtbild der Bedeutung historischer Fahrzeuge als rollendes Kulturgut in Österreich.

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Cover - Oldtimertage

Oldtimertage 2025

Die Oldtimertage 2024 waren wieder voller Erfolg. Rund 40 Veranstaltungen und rund 3.500 Teilnehmer zeigten ihre Fahrzeuge im Rahmen von Ausfahrten und Veranstaltungen. Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren auch 2025 das Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich aufmerksam macht. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.

oldtimertage.at


News

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  • Die FIVA Generalversammlung in Österreich

    Erstmals fand von 14.11. bis 17.11.2024 die Generalversammlung der FIVA - Fédération Internationale des Véhicules Anciens – in Österreich statt.
    Die FIVA ist der Weltverband der nationalen Oldtimer-Verbände. Dieser setzt sich für den Erhalt historischer Fahrzeuge ein, die einen wichtigen Bestandteil des technischen Kulturerbes darstellen. Gegründet wurde der Verband 1966 und vertritt heute über 1,6 Millionen Oldtimer-Besitzer aus fast 70 Ländern aller fünf Kontinente. Seit Gründung der FIVA vor über 50 Jahren haben sich die Aufgaben der FIVA gewandelt. Um die Interessen der weltweiten Oldtimer-Fahrer und -Besitzer zu schützen, steht heute im Zeitalter zunehmender Umweltdiskussionen die politische Interessenvertretung im Vordergrund.
    Die wesentliche Zielsetzung der FIVA ist es, das Fahren mit historischen Kraftfahrzeugen auf allen öffentlichen Straßen dauerhaft und so weit als möglich ohne Restriktionen zu ermöglichen. Dabei gilt es Hürden seitens der Politik zu verhindern und die gesellschaftliche Akzeptanz von Kraftfahrzeugen als historisches und technisches Kulturgut nachhaltig zu fördern. Die FIVA hat eine Zusammenarbeit mit der UNESCO etabliert, um die kulturelle Bedeutung des „Automobile Kulturgutes“ international weiter zu stärken.
    Die FIVA Identity Card ist der internationale Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbands FIVA. Sie kann für mechanisch angetriebene Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren gebaut wurden und in historisch korrektem Zustand erhalten sind, ausgestellt werden. In der FIVA Identity Card wird die Authentizität eines Fahrzeugs beschrieben. In Österreich ist der ÖMVV die Autorität der FIVA (www.oemvv.at).
    Im Eventhotel Pyramide in Vösendorf trafen sich über 160 Delegierte aus über 50 Nationen, um wichtige Zukunftsthemen zu erörtern. Von A wie Albanien bis U, wie USA reisten Vertreter der nationalen Verbände an.
    Zielsetzung der FIVA wie auch ihrer nationalen Verbände ist, das Kulturgut Oldtimer auf den Straßen zu erhalten. Dazu ist es vor allem wichtig, im Rahmen der EU in Brüssel starke Lobbying-Aktivitäten zu lancieren und entsprechende Kontakte zu pflegen. Alle Kommissionen der FIVA – Technical commission, Legislation Commission, Motorcyle Commission, Events Commission, Cultural & Youth Commission, Utilitarian Commission - präsentierten ihre Schwerpunkte 2024 im Rückblick, aber auch die Themen der nahen Zukunft.
    Besonders zu erwähnen sind die Schwerpunkte der Legislation Commission, die sich auf EU-Ebene dafür einsetzt, das historische Fahrzeuge auf den Straßen Europas eine Zukunft haben. Speziell im Fokus steht die „Roadwhorthiness Testing EU-Directive 2014/45“ (die Europäische Grundlage der §57a Überprüfung), deren Ziel es ist, die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit durch die Festlegung von Mindestanforderungen für die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen und Anhängern in der EU festzulegen. Hier gilt es die derzeit geltende Definition eines „Historischen Fahrzeuges“ und die damit verbundenen Ausnahmeregelungen im Auge zu behalten und dafür Sorge zu tragen, dass diese in der Direktive erhalten bleiben.
    Die „End of life vehicles Directive 2000/53“ (Richtlinie über den Umgang mit Altfahrzeugen) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die sich mit dem Ende der Lebensdauer von Kraftfahrzeugen befasst. Hier ist es wichtig Oldtimer besonders zu berücksichtigen, um auch in Zukunft sicherzustellen, das historische Fahrzeuge nicht als Altfahrzeuge, sondern Kulturgut gesehen werden und damit insbesondere „das Recht auf Restaurierung“ gewahrt bleibt. Damit in Zusammenhang steht auch, dass der Handel mit Oldtimern beziehungsweise mit Ersatzteilen auch in Zukunft ohne unnötige regulative Hürden möglich bleibt. Last but not least steht auch die „Reach Regulation 1907/2006“ im Fokus der FIVA, um im Rahmen der Erhaltung von Odtimern die Verwendung von Chrom und Blei weiterhin zu gestatten. Auch sollen historische Fahrzeug bei allfälligen Restriktionen im Rahmen der Verwendung fossiler Kraftstoffe ausgenommen sein, da diese nur sehr selten und nicht als Alltagsfahrzeug zum Einsatz kommen.
    Im Mittelpunkt der Culture & Youth Commission steht unter anderem die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen wie der UNESCO - Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur – um den Status historischer Fahrzeuge als Kulturgut weiter zu festigen und auszubauen. Mit der TICCIH einer internationalen Denkmalschutzorganisation, die sich speziell mit der Förderung, dem Erhalt, der Erforschung und Dokumentation aller Arten bedeutender Industriedenkmäler beschäftigt sind Projekte im Zusammenhang mit Objekten mit automobiler Historie geplant. Besonders erwähnenswert sind hier die MotorWorld, die 2023 den TICCIH Recognition Award erhielt und die Autoworld in Brüssel. Beides hervoragende Beispiele wie historische Industriebauten mit neuem Leben erfüllt werden. Mit EUROPA NOSTRA, die sich für die Sicherung, Erhaltung, Erforschung und Vermittlung des kulturellen und natürlichen Erbes einsetzt sind ebenfalls intensive Kontakte geplant. In der Jugendarbeit sind wurde Schulprogramme aus den verschiedenen Ländern präsentiert. In Österreich wurde 2023 „StarterMotor“ ins Leben gerufen, um Jugendlichen das Thema Oldtimer näher zu bringen. 2025 sind neben dem „Internationalen Jugend-Tag“ einer „Youth challenge Trophy“ auch ein großes „Jugendforum“ geplant, um sicherzustellen, dass auch junge Generationen das Thema „Historisches Fahrzeug“ weitertragen.
    Die Schwerpunkte 2025 der Event Commission und der Motorcycle Commission finden sich in Veranstaltungen rund um den Erdball wieder, um die Idee Historische Fahrzeuge nachhaltig zu schützen, zu erhalten und zu fördern zu kommunizieren und erlebbar zu machen. Weitere Schwerpunkte sind die Themen nachhaltige Treibstoffe und die Etablierung der FIVA-ID CARD als globaler Standard für historische Fahrzeuge, sowie die breite Kommunikation über sämtliche Social Media Kanäle.
    Die Ziele der Technical Commission konzentrieren sich auf den weiteren Ausbau der FIVA ID-CARD als internationalen Standard in der Dokumentation historischer Fahrzeuge. Nachdem 2024 intern ein neues System zur Ausstellung von FIVA ID-CARDS erfolgreich eingeführt wurde, gilt es in naher Zukunft über die jeweiligen Vertreter der FIVA auf nationaler Ebenen (in Österreich ist dies der ÖMVV) die FIVA ID-CARD das Bewußtsein hinsichtlich Originalität und Dokumentation weiter zu schärfen, sowie Ausnahmen für Oldtimer im Rahmen lokaler Low Emission Zones sicherzustellen.
    Die FIVA operiert in Zusammenarbeit mit den nationalen Verbänden auf mehreren Ebenen wie der EU-Kommission, dem EU-Parlament, EU-Agenturen und zivilgesellschaftlichen Interessengruppen und national über Verbände wie dem ÖMVV mit Regierungen, Behörden, nationalen Mitgliedern des EU-Parlaments und anderen.
    Zusammenfassend ist die FIVA auf globaler Ebene und speziell in Europa Garant, um die Mission „Protecting – Preserving-Promoting“ historischer Fahrzeuge durch internationale Präsenz auf allen Ebenen der Interessenvertretung, der weiteren Etablierung der FIVA ID-CARD als Ausweis des Kulturstatus historischer Fahrzeuge und die weltweite Organisation von Veranstaltungen, intensiver Kommunikation, Kooperationen mit Museen und anderen kulturellen Organisationen sowie intensiver Jugendarbeit, zu erfüllen.
    Im FIVA Vorstand folgt Luigi Frigerio (IT) neuer Vizepräsident für Finanzen, Jos Theuns nach sowie, Ramin Salekhou (IR) dem langjährigen Vizepräsidenten für Kommunikation Gautam Sen.
    Der Austausch unter den Delegierten war ein tragendes Element der FIVA Generalversammlung. Das Treffen war eine Plattform des internationalen Austausches, der Sammlung von Ideen und dem Gespräch zu Problemstellungen und Lösungsansätzen zu anstehenden Herausforderungen der Oldtimerszene weltweit.
    Mit einem Abendessen im Veranstaltungszentrum BRUNO in Brunn am Gebirge endete am Samstag den 16.11.2024 diese inspiriende Veranstaltung. Unser Dank für die erfolgreiche Abwicklung gilt dem Organisationsteam des ÖMVV, Christian Schamburek, Stephan Radl, Michaela Riedl, Wolfgang Eckel, Robert Krickl, Christian Radl und Georg Eckel sowie Gian Mario Mollar, Generalsekretär der FIVA. Last but not least gilt unser Dank auch unseren nationalen Unterstützern, allen voran TÜV Austria (Peter Weinzettl), ÖBB Postbus (Alfred Loidl), den Gemeinden Brunn am Gebirge und Gumpoldskirchen sowie dem Land Niederösterreich.


    Weltpremiere - Ein Phönix aus der Asche - die Geschichte von „AVIS“

    Im Rahmen der FIVA Generalversammlung wurde von Dr. Robert Krickl junior und ÖMVV Präsident Robert Krickl senio ein Wagen vom Typ 3 „AVIS“ nach intensiver Recherche und Restaurierung erstmals der Weltöffentlichkeit präsentiert.


    In Österreich wurden eine Reihe von Pionierleistungen in der Geschichte der Mobilität erbracht - viele davon sind trotz ihrer Verdienste weitgehend aus dem öffentlichen Gedächtnis verschwunden. Ein repräsentatives Beispiel ist die Geschichte der Flugzeug- und Autofabrik „AVIS“ (benannt nach dem lateinischen Wort für Vogel): Nachdem hierzulande nach dem Ende des Ersten Weltkriegs die strengen Verbote für die Luftfahrt langsam wieder gelockert wurden, errichtete man 1924 in Brunn am Gebirge - nur wenige hundert Meter vom Ort der FIVA-Generalversammlung 2024 entfernt - die erste neue Flugzeugfabrik der Republik Österreich. Neben einer Reihe von innovativen Flugzeugen wurde hier eines der ersten zivilen dreimotorigen Flugzeuge hergestellt (das erste im deutschsprachigen Raum, noch vor den berühmten Junkers-Flugzeugen). Ein zweiter Schwerpunkt von „AVIS“ war die Produktion von kleinen Personenkraftwagen und Lieferwagen, die hier bis in die 1930er Jahre in Handarbeit gebaut wurden. Die alltagstauglichen Fahrzeuge waren im Niedrigpreissegment angesiedelt und erfreuten sich rascher Verbreitung und Beliebtheit. Dies wirkte sich jedoch negativ auf den Erhaltungszustand der Fahrzeuge aus, nachdem der Betrieb infolge der Wirtschaftskrise in der Zwischenkriegszeit geschlossen werden musste. Nicht zuletzt der Ressourcenbedarf im Zweiten Weltkrieg und die Besatzungszeit durch die Alliierten führten dazu, dass die einst das Straßenbild prägenden Wagen fast vollständig verschwanden - bis vor kurzem in einer alten Scheune ein letztes bekanntes Exemplar der frühesten Serienmodelle entdeckt wurde: ein Wagen vom Typ 3 "AVIS “ aus dem Jahr 1925, mit noch intaktem Zweizylindermotor und der typischen Materialmischbauweise mit verschiedenen Metallen und Holz. Er wurde umfassend untersucht, um als Best-Practice-Beispiel für die Vermittlung von Wissenschaft und Geschichte an die breite Öffentlichkeit restauriert zu werden. Zu den Aktivitäten gehören Schulprojekte, Publikationen und die Herausgabe von offiziellen Briefmarken in Österreich(www.avis-werke.at). Das einzigartige Artefakt bietet viele neue Einblicke in eine Schlüsselepoche der Automobilgeschichte am Beginn der Massenmobilität. Ziel war es, diese wieder auf die Straße zu bringen, um das Bewusstsein für historische Fahrzeuge als kulturelles Erbe zu stärken. (Dr. Robert Krickl)

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  • Generation Z, Amerikas nächste Generation von Autosammlern

    Die „Future of Driving“-Umfrage von Hagerty zeigt, dass der Generationswechsel von den Boomern zur Generation Z bereits vollzogen ist; Jüngere Generationen wollen Sammlerautos besitzen und fahren.

    Die Umfrage „Future of Driving“ von Hagerty aus dem Jahr 2024 zeigt ein starkes und wachsendes Interesse an Sammlerautos, Lastwagen und Motorrädern bei der Generation Z, die als zwischen 1997 und 2012 Geborene definiert ist.

    Während fast die Hälfte (47 %) der Befragten ein Interesse am Besitz eines Oldtimers bekundete, war das Interesse bei der Generation Z mit 60 % deutlich größer als bei den Babyboomern mit 31 %.

    „Die nächste Generation von Autoliebhabern ist da und schafft einen lebendigen Markt für uns, um Liebhabern dabei zu helfen, ihre besonderen Fahrzeuge zu schützen, zu kaufen, zu verkaufen und zu genießen“, sagte McKeel Hagerty, CEO und Chairman von Hagerty. „Die Daten machen deutlich, dass die Generation Z nicht nur Auto-Videospiele spielt, YouTube schaut oder Social-Media-Inhalte erstellt, sondern auch Wege findet, sich an der Sammlerauto-Community zu beteiligen.“

    Hagerty beauftragte das internationale Marktforschungsinstitut OnePoll (Talker Research) mit der Befragung von mehr als 2.000 Amerikanern über die Rolle, die Autos in ihrem Leben spielen, über ihre Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Autos und Autofahren und vieles mehr.

    Die wichtigsten Ergebnisse sind:

    Autofahren ist lebendig und gut: Siebenundsiebzig Prozent der befragten Gen Z gaben an, dass sie das Autofahren entweder lieben oder mögen, was auf eine vielversprechende Zukunft nicht nur für die Autoindustrie, sondern auch für die Sammlerauto-Community hindeutet.

    Sehnsucht nach dem Besitz von Klassikern: Die Befragten gaben an, dass sie entweder ein klassisches Liebhaberfahrzeug besaßen oder derzeit besitzen, wobei die Gen-Z und die Millennials mit 32 % bzw. 30 % am stärksten vertreten sind.

    In einer Studie in Österreich (Oldtimer in Österreich 2022) zeigten sich ähnlich Werte: 48% der Befragten im Alter von 18 bis 30 Jahen gaben einen Oldtimer besitzen zu wollen (Anmerk: OTG)

    SUVs sind Spitzenreiter: SUVs sind bei den Befragten der beliebteste Fahrzeugtyp (38 %), gefolgt von Limousinen (26 %) und Pickups (19 %). Die Generation Z bekundete jedoch nahezu gleiches Interesse an Luxusautos (23 %) wie an SUVs (26 %).

    Emotionale Bindungen: Die Hälfte der Autofahrer gab an, dass sie beim Fahren ein Gefühl von Freiheit verspüren. Abenteuerlust (28 %) und Ruhe (24 %) waren weitere Top-Antworten, die die emotionale Bindung und die psychologischen Vorteile des Hobbys unterstreichen.

    Do-It-Yourself: Die meisten Autobesitzer erledigen die Wartung ihres Fahrzeugs, indem sie es zum Händler oder zum Service-Center bringen (55 %). Obwohl 27 % angaben, dass sie Reparaturen selbst durchführen, sind Millennials mit 34 % die Generation, die dies am ehesten tut.

    Schalten Sie einen Gang höher: Veränderte Vorlieben der nächsten Generation von Autosammlern
    Den Daten von Hagerty zufolge interessieren sich jüngere Autoliebhaber für ein breites Spektrum von Fahrzeugen aus den vergangenen vier Jahrzehnten. Dieses breite Interesse ist wahrscheinlich auf die wachsende Rolle der sozialen Medien sowie auf andere Online- und persönliche Zugänge zum Hobby zurückzuführen. Tatsächlich gaben 40 % der Befragten an, dass sie durch den Besuch von Autoshows zum ersten Mal mit Oldtimern und Liebhaberfahrzeugen in Berührung gekommen sind, was sie zu einem wichtigen Einstiegspunkt in das Hobby macht.

    Bei einer genaueren Betrachtung der Art und Weise, wie die Generation Z klassische Fahrzeuge kennengelernt hat, wurden YouTube (39 %), Instagram (38 %) und Autofahren (35 %) als die wichtigsten Wege genannt, auf denen sie mit Liebhaberfahrzeugen interagieren.

    Laut den demografischen Daten von Hagerty sind die Mazda Miatas aus den Jahren 1990-1998, einer der beliebtesten Roadster dieser Ära mit über 1,1 Millionen verkauften Exemplaren seit ihrer Einführung, das häufigste Auto, nach dem sich Gen Z-Enthusiasten für eine Versicherung erkundigen, während Millennials am meisten an den Fahrzeugen der GMT400-Serie von 1988-2000 interessiert sind.

    Autos sind Teil unseres Erbes:
    Laut den Befragten sind 43 % der Meinung, dass Oldtimer ein integraler Bestandteil der amerikanischen Geschichte sind und wie historische Gebäude und Architektur systematisch erhalten werden sollten. Seit seiner Gründung ist Hagerty bestrebt, die einzigartige, dynamische Kultur, die Sammlerauto-Enthusiasten im ganzen Land umgibt, am Leben zu erhalten, und hat mehr als 22 Millionen Dollar in den Erhalt dieser Kultur für die heutigen und zukünftigen Generationen investiert.

    Die Hagerty „Future of Driving“-Umfrage ist nur ein Schritt, um zu verstehen, wie die nächste Generation über das Autofahren, den Sammlerautomarkt und die Autokultur denkt und fühlt. Sie ermöglicht es der Marke, in den kommenden Jahren auf diesen Erkenntnissen aufzubauen. Auch wenn das Unternehmen in diesem Jahr sein 40-jähriges Bestehen feiert, bleibt Hagerty unerschütterlich in seinem Engagement, die Flamme für all jene Menschen am Leben zu erhalten, die sich für das Autofahren begeistern.

    Quelle: Hagerty 23. Juli 2024, www.hagerty.com

  • Fake-News zum Thema "Verschrottung von Oldtimern"

    Seit letzter Woche, kursieren in Social Media Kanälen „Schreckensmeldungen“ zum Thema Verschrottung von historischen Fahrzeugen. Der Hintergrund zu diesen "Fake-News" ist politisch motivierte Panikmache.

    Untenstehend einige sachbezogene Fakten aus einer Pressemeldung und Quellen auf EU-Ebene.

    „Aktuell kursieren im Netz einige absurde Berichte, häufig basierend auf einem Beitrag auf „freiewelt.net“, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um die Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen zu können. Zu diesen Aussagen hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller heute im Rahmen nachfolgender Pressemitteilung geäußert.

    PM: Vermeintliche EU-Anordnung zur Oldtimerverschrottung ist politisch motivierte Fake-News (Meldung von MdB Carsten Müller)

    Berlin, 1. Dezember 2023. Zu den im Netz kursierenden absurden Berichten, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um Oldtimer verschrotten zu können, erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:



    „Die gegenwärtig im Netz kursierenden absurden Berichte, über eine drohende europäische Anordnung zur Verschrottung von Oldtimern sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Das Gegenteil ist im Entwurf zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie der Fall. Das in den Fake-News-Beiträgen absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des europäischen Papiers basiert auf der rein politisch motivierten Panikmache des Verfassers, der der Ehemann der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagfraktion ist. Es wird gezielt Stimmung gegen die EU gemacht. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren bei der Diskussion zum Thema im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag anwesend, beteiligten sich aber inhaltlich nicht.



    Tatsache ist, die Europäische Union handelt exakt gegenteilig zu den haltlosen Behauptungen in den Beiträgen. Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich aus, indem sie historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen haben. Richtig ist auch, die Oldtimerszene bringt sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein, denn die Definition historischer Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden. Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.“

    Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Historische Fahrzeuge sind von der Verordnung ausgenommen.“

    Wir haben uns mit dem Thema im Oldtimer-Weltverband FIVA intensiv befasst, da es bereits in der Vergangenheit mit der bestehenden ELV Richtlinie vereinzelt zu problematischen Auslegungen in den Mitgliedstaaten der EU kam.

    Es gibt auch eine öffentliche Anhörung der EU Kommission, siehe hierzu auch die nachfolgenden Stellungnahmen:
    ec.europa.eu/info/law/better-r...

    ec.europa.eu/info/law/better-r...

  • Wenn einer eine Reise tut...was gilt nun in deutschen Umweltzonen?

    Bei den seit 2007 in Deutschland eingerichteten Umweltzonen gelten für Oldtimer-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sowie 07er-Kennzeichen Ausnahmeregelungen. Gemäß dieser Regelungen gelten diese Ausnahmen auch für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Wir empfehlen ausländischen Oldtimerfahrern dies mit einer FIVA ID Card zu belegen, oder mit der roten §57a Plakette (Anmerk.:), allerdings sind die zuständigen Behörden hier sehr großzügig, so dass der Nachweis der 30 Jahre Altersgrenze genügt (Kopie der Zulassungsbescheinigung).

    Detaillierte Infos zu den Deutschen Umweltzonen hat der ADAC hier zusammengestellt:

    www.adac.de/verkehr/tanken-kra...

    Siehe auch die Übersicht der Plaketten für Fahrzeuge aus dem Ausland

    assets.adac.de/image/upload/v1...

    Siehe hier speziell auch den Hinweis für Oldtimer:

    "Freie Fahrt für Oldtimer : Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein „H“ (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes „07“ -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen auch ohne Plaketten befahren. Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen „H“ -Kennzeichens bzw. der roten „07“-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht akzeptiert werden unpassende Umbauten - ausgenommen „zeitgenössische“ Umbauten.

    Anmerk.: D.h. da die österreichische rote §57a Plakette als Äquivalent einer Kennzeichnung als "Historisches Fahrzeug" anzusehen ist, sollte diese auch zum Befahren von Umweltzonen gelten.

    Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern – siehe www.fiva.org. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen."

    Im benachbarten Ausland (Benelux, Frankreich, Österreich, Schweiz sowie den östlichen Ländern) konnten die europäischen Oldtimer-Verbände Fahrteinschränkungen für Oldtimer jahrelang erfolgreich vermeiden, doch dies ist zunehmend nicht mehr der Fall. Leider sind diese Umweltzonen im europäischen Ausland zudem nicht einheitlich geregelt und leider gibt es daher auch keine einheitlichen Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Fahrzeuge. Die Vorlage einer FIVA Identity Card ist unserer Erkenntnis nach keine Option, um in die entsprechenden ausländischen Umweltzone einfahren zu dürfen. Je nach Stadt oder Gemeinde gibt es aber Ausnahmen zum Beispiel für Touristen oder Hotelgäste. Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie auf der Seite urbanaccessregulations.eu/. Hier sollte man sich vor eine Reise ins Ausland erst informieren, welche Einfahrtsregelungen bestehen und ob es Ausnahmen für Oldtimerfahrzeuge gibt. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerverbänden, streben wir einheitliche Ausnahmen an, aber aktuell ist dies nicht der Fall, so dass wir Ihnen die Recherche nicht ersparen können.“

    Quelle: ADAC

  • Positionspapier zum historischen Fahrzeugwesen in Österreich (Deklaration)

    Historische Fahrzeuge und ihre zukünftige Bedeutung

    Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich und dessen Beiräte ÖAMTC, ARBÖ, Bundesinnung der Fahrzeugtechnik, Bundesgremium Fahrzeughandel, Kfz-SV-Union und eFuel alliance Österreich bekennen sich zu einer nachhaltigen Entwicklung der Mobilität in Österreich.

    Kraftfahrzeuge haben ohne Zweifel die ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung von Beginn des 20.Jahrhunderts bis jetzt wesentlich beeinflusst. Das breite Spektrum historischer Fahrzeuge – von Motorrädern, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Autobussen bis hin zu Traktoren und sonstigen Nutzfahrzeugen – hat somit zu Recht seinen Stellenwert als schützenswertes Kulturgut. Neben dieser Bedeutung als Teil des kulturellen Erbes sind alle Aktivitäten zum Betrieb und Erhalt der historischen Fahrzeuge in Österreich ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Es sind dadurch auch positive Auswirkungen für Staat und Gesellschaft gegeben.

    Historische Fahrzeuge haben jedenfalls neben dem Mindestalter von 30 Jahren einen historisch korrekten und überdurchschnittlich guten Fahrzeugzustand aufzuweisen.
    Sie sind als Liebhaberfahrzeuge nicht zur täglichen Verwendung bestimmt und haben damit eine Sonderstellung gegenüber den sonstigen in Verwendung befindlichen Fahrzeugen.

    Die Geschichte der Mobilität muss als rollendes Kulturgut jetzt und für zukünftige Generationen erlebbar bleiben. Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich und dessen Beiräte stehen dafür, dass das historische Fahrzeugwesen auch in der zukünftigen rechtlichen und faktischen Gestaltung der Mobilität seinen Stellenwert erhält.


    I. Das historische Fahrzeug als rollendes Kulturgut

    1. Typisierung und Zulassung als historisches Fahrzeug

    Zur Abgrenzung gegenüber Alltagsfahrzeugen und für die leichte Erkennbarkeit der Sonderstellung als erhaltenswürdiges Kulturgut war die rechtliche Regelung und Einführung der gesonderten („roten“) §57a Plakette für historische Fahrzeuge im Jahr 2018 ein wesentlicher Meilenstein. Dabei wurden auch die speziellen Vorschriften hinsichtlich Originalität und Fahrzeugzustand nochmals präzisiert. Ergänzend stellt die Approbierte Liste Historische Fahrzeuge des Bundeministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (operativ bearbeitet im Beirat für historische Fahrzeuge) seit mittlerweile zwei Jahrzehnten einen weiteren wichtigen legistisch verankerten Eckpfeiler dar, um gebrauchte Fahrzeuge von Kulturgut deutlich abzugrenzen. Die klaren rechtlichen Voraussetzungen für den Eintrag „historisch“ in die Fahrzeugpapiere (geregelt im KFG 1967), und die Rahmenbedingungen für den Betrieb auf Österreich Straßen (wie z.B. in Form von Fahrbeschränkungen von 120 Tagen für historische PKW bzw. 60 Tagen für historische Motorräder), sowie die Dokumentation durch das Führen fahrtenbuchartiger Aufzeichnungen, sind Garant, um auch in Zukunft historische Fahrzeuge für künftige Generationen „erfahrbar“ zu erhalten.

    2. Unterstützung, Engagement und Förderung des historischen Fahrzeugwesens

    Das ehrenamtliche Engagement für das historische Fahrzeugwesen ist der Träger, um den Erhalt und Betrieb historischer Fahrzeuge zu gewährleisten. Die österreichischen Oldtimer-Clubs, Oldtimer-Vereine, Marken-Clubs, Fahrzeug-Museen und sonstigen Interessengruppen, die sich für eben diesen Erhalt und Betrieb historischer Fahrzeuge und damit die Bewahrung des gemeinsamen Kulturgutes einsetzen, müssen deshalb besondere Beachtung und Unterstützung erhalten. Das Engagement dafür, die fast zur Gänze gemeinnützige Tätigkeit und die unzähligen ehrenamtlich oder individuell freiwillig erbrachten Leistungsstunden müssen auch in Zukunft die angemessene und verdiente Anerkennung erhalten.

    Darüber hinaus ist auch mittel- und langfristig durch adäquate Anreize dieses Engagement in der Zukunft sicherzustellen und damit zwingend auch die Jugend- und Nachwuchsarbeit forciert zu fördern.

    Das besondere handwerklich-technischen Know-How zur Beherrschung der historischen Technik droht ebenfalls verloren zu gehen. Hier sind dringend im Zusammenwirken von Politik, Interessenvertretungen, Betrieben und Ausbildungsstätten Maßnahmen zum Erhalt dieses technischen und handwerklichen Wissens zu setzen. Der gesamte Bereich der laufenden Wartung bis hin zu Restaurationsarbeiten bedingt ein komplexes Zusammenwirken unterschiedlicher Gewerke (“vom Motor- und Vergaser- Spezialisten bis hin zum Sattler und Lackierer”). Gerade im Lichte der rasant einsetzenden Veränderung der für Mobilität eingesetzten technischen Basis muss dieses auch kulturhistorisch relevante Wissen erhalten bleiben.

    Die historische Bedeutung von Kraftfahrzeugen für die gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungsgeschichte ist wohl unbestritten. Es sind dabei nicht nur die technischen Aspekte im Sinne von Innovation und technologischem Fortschritt, sondern vor allem auch die massiven Auswirkungen auf die Gesellschaft und die einzelnen Menschen relevant. Beispiele dafür sind die erstmals geschaffene Möglichkeit individueller Mobilität für die Mehrheit der Bevölkerung, damit verbundener Anstieg des Wohlstandes und ein jahrzehntelang optimistischer Blick in die Zukunft. Die wissenschaftliche Bearbeitung und kritische Dokumentation dieses über ein Jahrhundert so wichtigen Segmentes der Menschheitsgeschichte soll jedenfalls zeitnah gefördert und forciert werden, solange die notwendigen Informationen noch authentisch zugänglich sind.

    (Eckdaten zu Einstelllungen zu historischen Fahrzeugen und deren sozioökonomischen Bedeutung finden sich u.a. in der Studie „Oldtimer in Österreich“, 2022 – Mag. Christian Schamburek, in der Beilage)

    II. Notwendige Rahmenbedingungen im Lichte aktueller Entwicklungen

    1. Umwelt und Verkehr

    Im Sinne der Interessenabwägung zwischen Umwelt und Verkehr werden auf Basis unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen Fahrbeschränkungen bzw. Fahrverbote verfügt. Hier sind die sehr niedrigen durchschnittlichen Fahrleistungen historischer Fahrzeuge zu berücksichtigen (lediglich ein Anteil von 0,3% von historischen PKW bezogen auf die Gesamtfahrleistung aller in Österreich zugelassenen PKW, Quelle: „Oldtimer in Österreich“, 2022 – Mag. Christian Schamburek)

    Das führt zu Emissionen, die im Vergleich zum gesamten Verkehr praktisch vernachlässigbar sind. Während aufgrund dieses Umstandes bereits Ausnahmen von IG-L Fahrbeschränkungen auf Landesebene praktisch vollständig existieren, fordert das KHMÖ die Verankerung dieser Ausnahmen analog auch auf Bundesgesetzebene.

    Allerdings bedrohen auch etwaige Fahrverbotsentscheidungen auf regionaler oder Gemeindeebene die widmungsgemäße Nutzung historischer Fahrzeuge (wie z.B. auch die öffentliche Präsentation des automobilen Kulturguts). Das KHMÖ fordert deshalb, die kulturelle Bedeutung historischer Fahrzeuge auch bei lokalen Regelungen zu berücksichtigen (im Sinne angemessener Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge bei möglichen Fahrverboten).

    (Beispielsweise seien hier auch aktuell Fahrverbote in Westösterreich für Motorräder ab einer “Lärm-Obergrenze” genannt, wobei die spezielle Situation historischer Motorräder unbedacht blieb)

    Durch unterschiedliche Entwicklungen in den europäischen Ländern wäre darüber hinaus eine koordinierte und abgestimmte rechtliche Behandlung historischer Fahrzeuge auf europäischer Ebene zweckmäßig. Österreich sollte mit seinen hohen und bewährten Standards auch auf europäischer Ebene als Vorbild für einen angepassten Rechtsrahmen dienen, um unangemessene Nutzungseinschränkungen für historische Fahrzeuge zu verhindern.

    2. EU-Klimapolitik und das historische Fahrzeugwesen

    Die Pläne der EU zur Reduktion der CO2-Emissionen (insbesondere auch im Bereich Verkehr) sind konkret vorhanden. Hier ist bei der formalen Konkretisierung ähnlich wie in der innerstaatlichen Rechtssetzung darauf zu achten, dass für das historische Fahrzeugwesen angemessene Ausnahmen beschlossen werden. Gerade in Europa kommt dem historischen Fahrzeugwesen eine ganz besondere kulturelle und historische Bedeutung zu! Und auch hier gilt: Historische Fahrzeuge sind aufgrund der geringen Nutzung wohl auch europaweit nur für rund 0,3% der CO2 Emissionen im Straßenverkehr verantwortlich.

    Im Übrigen ist das KHMÖ überzeugt, dass durch einen verstärkten Fokus auf neue weitere Technologien wie synthetische Kraftstoffe (eFuels) eine vernünftige umweltgerechte Alternative zu fossilen Kraftstoffen (noch dazu unter Nutzung der bestehenden Tank-Infrastruktur) für den Betrieb historischer Fahrzeuge geschaffen werden kann.

    III. Ausblick auf die weitere Entwicklung

    1. Treibstoff für historische Fahrzeuge

    Wie schon erwähnt sieht das KHMÖ mittel- und langfristig den Einsatz synthetischer Treibstoffe (eFuels) als sinnvollen und klimafreundlichen Ersatz für die aktuellen “fossilen”. Hier wird interessenpolitisch ausschließlich der Einsatz für historische Fahrzeuge forciert, denn dafür gibt es nach aktuellem Wissensstand keine andere klimaneutrale Alternative. Jedenfalls kann dadurch auch langfristig gewährleistet werden, dass historische Fahrzeuge klimaneutral betrieben werden können!

    2. Zusammenarbeit mit der Politik

    Die weitere Entwicklung bringt eine Vielzahl neuer Herausforderungen, die nur gemeinsam in Abstimmung mit den politischen Entscheidungsträgern positiv zu bewältigen sind. Als Beispiel sei nur der rasante Entwicklungsschub beim Einsatz neuer Antriebssysteme, aber vor allem auch der Digitalisierung der Fahrzeuge genannt. Auch wenn der Einsatz vollkommen autonom fahrender Kraftfahrzeuge noch mehrere Jahre nicht umgesetzt sein wird, kommt hier eine praktische, aber auch legistische Herausforderung auf den Gesetzgeber zu, sinnvolle Regelungen für das “Miteinander” zu treffen.

    Um den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen, setzen wir uns als KHMÖ daher dafür ein, zwischen Politik und den Vertretern des historischen Fahrzeugwesens einen übergreifenden Dialog zum Entwurf neuer Regelungen zu initiieren. Der bewährte österreichische Weg einer breiten Abstimmung mit Experten (wie im Beirat historische Fahrzeuge schon in der Vergangenheit als richtungsweisende Plattform praktiziert) muss weiter ausgebaut werden. Einerseits bringt das KHMÖ die gebündelte Expertise im Rahmen der Gesetzesbegutachtung ein, andererseits ist der Dialog im Vorfeld bei der Konzeption von Gesetzen, Verordnungen und Erlässen weiter zu verstärken.

  • Stimmung dreht gegen Technologiekahlschlag

    Deutschland, Italien und Wissenschaftler wollen alternativen Technologien Chance geben - es scheint als erwachen vernünftige sachbezogene Kräfte und kehren zu einem technologieoffenen Ansatz zur Lösung zukünftiger Mobilität zurück.

    Die eFuel Alliance Österreich freut sich über aktuelle Stellungnahmen der deutschen und italienischen Regierung gegen den Vorweg-Verzicht auf wichtige Technologien im Kampf gegen die Erderwärmung. Italien fordert ein Fenster von 10% für alternative Technologien, der deutsche Verkehrsminister fordert, dass die Grenzwerte auch mit eFuels erreicht werden können müssen.

    „Es wird deutlich, dass die negativen Folgen des Technologiekahlschlags in der dem Beschluss zugrundliegenden Evaluation kleingeredet wurden. Nicht bewertet wurde das Schlittern von einer Abhängigkeit (Energie) in die andere (Rohstoffe). Das Klimaziel 2030 rückt in weite Ferne, wenn in einem Aufwaschen Hybride, Biosprit und eFuels verboten werden. Wir brauchen den vollständigen Instrumentenkasten, um das hochgesteckte Ziel (minus 55% bis 2030) zu erreichen“, sagt der eFuel-Alliance Geschäftsführer Stephan Schwarzer.

    „Auch die Wissenschaft hat in den letzten Tagen immer eindringlicher vor dem Schuss ins eigene Knie gewarnt. Elektroautos emittieren unter Realbedingungen mehr CO2 als eFuel-betriebene Fahrzeuge: Der Strom kommt bei Stromknappheit vom jeweils schmutzigsten Kohlekraftwerk, der Großteil der Batteriezellen wird in China mittels Kohlestrom gefertigt. Von einem Rückzug aus Kohlestrom ist in China nicht die Rede, ständig kommen neue Kohlekraftwerke dazu, wie gestern neuerlich in den Medien berichtet wurde. Der österreichische Strommix hilft uns hier nicht, denn es wird für die Millionen E-Autos, die ans Stromnetz angeschlossen werden sollen, der Import aus den Nachbarländern ausgeweitet werden müssen“, argumentiert der Energieexperte.

    „Keine Technologie soll ausgespart werden, wenn es darum geht Millionen Tonnen CO2-Emissionen einzusparen“, erklärt eFuel-Vorstandsvorsitzender Jürgen Roth. „Die eFuels stehen heute dort, wo die Photovoltaik im Jahr 2002 stand, sie brauchen die gleiche Förderung wie seinerzeit der Sonnenstrom. Aktuell fahren in Österreich nach vielen Jahren der Förderung rund 2% der Autos elektrisch. Bis 2030 bleiben sie ein Minderheitenprogramm und werden nicht substanziell zum 2030-Ziel beitragen. Jetzt die Notbremse zu ziehen ist besser erst als bei der Evaluierung 2026, denn der Zeitverlust ist bis 2030 nicht mehr aufzuholen“, so Jürgen Roth.

    Quelle: eFuel Alliance Österreich

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Approbierte Liste "Historische Fahrzeuge" des BMVIT

Cover - Approbierte Liste

Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich führt seit 1.1.2018 die Approbierte Liste „Historische Fahrzeuge“ des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Der neue Herausgeber – das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (www.khmoe.at) ist seit Jahresbeginn 2018 für die Betreuung und Erstellung der Liste für erhaltungswürdige Fahrzeuge in Österreich ("rote Liste") in Abstimmung mit dem Bundesministerium und dem historischen Beirat zuständig.Seit 2019 ist die approbierte Liste digital abrufbar.

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Fahrzeugnotierung

Classic Data - Fahrzeugnotierung

Oft wird die Frage gestellt: "Was ist mein Fahrzeug wert?" In Kooperation mit Classic Data haben wir hier rund 6 000 Fahrzeugmodelle in einer Datenbank zusammengestellt um eine ungefähre Wertorientierung ("Mittelwert guter Zustand" und "Mittelwert mäßiger Zustand"), basierend auf der umfassenden Marktbeobachtung von Classic Data, zu bieten. Es sei deutlich darauf hingewiesen, dass es sich hier um Mittelwerte "zur Erstinformation" handelt, die keinesfalls als Ersatz für Wertgutachten von Sachverständigen dienen können.

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