Seit 2017 haben sich grundlegende Strukturen und Einstellungen der Gesellschaft verändert. Umweltthemen, Fragen bezüglich der zukünftigen Mobilität, Regierungskonstellationen, nicht zuletzt die Pandemie und der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen wie Inflation und dem Steigen der Energiepreise, haben doch deutliche Spuren in der Gesellschaft hinterlassen. Die vorliegende Folgestudie untersucht die Auswirkungen auf das Marktsegment der historischen Fahrzeuge – dem Kulturgut Oldtimer.
Es wurden BesitzerInnen von Oldtimern (rund 2.000) über allgemeine Nutzungsdaten, Fahrzeugdaten, Bestandsdaten, Versicherungsdaten, Soziodemografie, Ausgaben, Zukunftserwartungen u.v.m. rund um ihre Fahrzeuge befragt. Zusätzlich wurde ein repräsentatives Stimmungsbild der österreichischen Bevölkerung zu diesem Thema (440 Personen) erhoben. Eine weitere Befragung wurde bei 55 Repräsentanten österreichischer Clubs sowie 51 Wirtschaftsbetrieben aus dem Segment „Klassische Fahrzeuge“ durchgeführt, um die ökonomische Bedeutung zu quantifizieren. Ergänzend wurden Expertenrunden zur Evaluierung der Ergebnisse abgehalten.
Das hier nun vorliegende Ergebnis 2022 ist ein aktuelles Gesamtbild der Bedeutung historischer Fahrzeuge als rollendes Kulturgut in Österreich.
Download Kurzfassung Download Langfassung
Die Oldtimertage 2024 waren wieder voller Erfolg. Rund 40 Veranstaltungen und rund 3.500 Teilnehmer zeigten ihre Fahrzeuge im Rahmen von Ausfahrten und Veranstaltungen. Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren auch 2025 das Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich aufmerksam macht. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.
Spätestens mit Erstzulassungsdatum 1.1.1988 wurde in Österreich für alle benzinbetriebenen PKW die Kat-Pflicht eingeführt. Es gab nur ganz wenige Ausnahmen für bereits bestellte Fahrzeuge und Geländefahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt mussten alle neu zugelassenen oder importierten Fahrzeuge zumindest die sogenannte „US 83“ Vorschrift (Emissionvorgaben) erfüllen.
Mit dem EU-Beitritt hat sich dann einiges geändert, da in einigen EU-Ländern (z.B. Italien oder GB) erst mit 1.1.1993 diese Verpflichtung eingeführt wurde. D.h. man konnte als „EU-Gebrauchtimport“ auch Fahrzeuge in Österreich zulassen, die keinen Kat hatten und eben vor dem 1.1.1993 in einem EU-Land bereits zugelassen waren.
Da die Oldtimer „ganz von selber nachwachsen“ und auch viele Fahrzeuge von irgendwo auf der Welt importiert werden, ergibt sich jetzt folgende Situation – das konkrete Beispiel stammt für ein Fahrzeug aus Südafrika:
Ein PKW mit Benzinmotor ohne geregelten Kat ist auch als Baujahr 1989 oder 1990 in Österreich nicht zulassungsfähig, wenn er über keine EU-Erstzulassung verfügt und nicht zumindest die „US-83“ Norm erfüllt, und daher auch damals in Österreich in dieser Form nicht „zulassungsfähig“ war.
Bei den oft importierten Fahrzeugen aus dem nordamerikanischen Raum gibt es hier im Regelfall kein Problem, da ja - siehe Einleitung – in den USA schon ab 1983 ein Kat-Pflicht bestanden hat. Entsprechend den einschlägigen Vorschriften für historische Fahrzeuge muss der Kat auch vorhanden sein und funktionieren – zumindest entsprechend den damals gültigen US-Vorschriften.
Ing. Karl Eder
Es geht um Intelligente Mobilität und pure Emotion. Die motionexpo2022 ist die Premiere eines neuen Mobilitätsformates der Messe Graz, vom Freitag den 11.3. bis Sonntag den 13.3.2022.
Neben der Präsentation von Neuwagenmodellen der verschiedenen Marken und Händler wird im Ausstellungsbereich das Automobil als Wertanlage in Form von Individualisierung und der Darstellung von Youngtimern und Oldtimern veranschaulicht. Dadurch wird insgesamt ein Spannungsbogen von der Gegenwart bis in die Zukunft im Rahmen der Veranstaltung aufgebaut. Die Geschichte der Fahrzeuge steht im Mittelpunkt – vom Oldtimer, zum Neuwagen bis hin zur Mobilität der Zukunft. Die Halle A wird zum Hotspot der Oldtimer-Szene – das darf ein Liebhaber der Heritage-Fahrzeuge auf keinen Fall verpassen.
Live & Streaming
Zusätzlich werden in der Halle C auf einer Mobilty-Stage verschiedene Videoshows zum Thema Mobilität produziert und live ins Internet gestreamt. Alle 30 Minuten startet auf der Bühne eine neue Videoshow mit verschiedenen Experten, Stars und Ausstellungspartnern. Auch das Publikum wird dabei zum Teil der Show.
Mobilität aus verschiedenen Blickwinkeln auf rund 17.000m²
Zu den unterschiedlichen Facetten der emotionalen Thematik "Mobilität" wie Neufahrzeuge und Technologie, Oldtimer und Youngtimer, Individualisierung und Performance, gewerbliche und kommunale Nutzung von Fahrzeugen und Verkehrskonzepte und Infrastruktur werden heiße Themen wie eFuels diskutiert.
Fakten:
Messe Graz | Stadthalle, Halle A, Halle B, Halle C, Freigelände
11. – 13. März 2022
Freitag: 13.00 bis 21.00 Uhr
Samstag & Sonntag: 09.00 bis 18.00 Uhr
www.motionexpo.at
Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren auch 2022 ein Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam machen soll. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.
Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten:
- Ausrichtung von Clubveranstaltungen
- Eine Teilnahme an einer der vielen Veranstaltungen in allen Landesteilen
- Eine individuelle Ausfahrt mit Ihrem Oldtimer
- Ein Besuch eines der offenen Museen
- Wecken Sie ihr Fahrzeug aus dem Winterschlaf und zeigen Sie es auf der Straße!
- Jeder Teilnehmer erhält als Erinnerung einen Aufkleber „OLDTIMERTAGE 2022“
Tragen Sie Ihre Veranstaltung unter www.oldtimertage.at ein.
Aufkleber sind bei den Clubs und Veranstaltern erhältlich.
Es freut uns, wenn die Idee auch in Österreich gut ankommt und wir damit den Stellenwert unserer historischen Fahrzeuge vergrößern und einer breiten Öffentlichkeit näherbringen. Wir bewahren Kulturgüter und wollen das historische Erbe pflegen, bewegen und für jüngere Generationen „erfahrbar“ erhalten.
www.oldtimertage.at
Dokumentation ist alles!
Im Prinzip ist es relativ einfach in Österreich ein historisches Fahrzeug ohne Papiere wieder legal auf die Straße zu bringen. Das heißt aber nicht, dass man jede Sorgfalt vermissen lassen darf. Als Käufer ist man hier gefordert zu recherchieren und zu dokumentieren. Viele – besonders aus der Zweiradszene – sind sich über die Tragweite einer „eidesstattlichen Erklärung“ nicht bewusst. Ebenso wenig wird die Geschichte beziehungsweise der Ankauf dokumentiert, Typenschilder weggeworfen, Nummern beim Sandstrahlen oder Lackieren zerstört u.s.w.
Es ist Winter und „Restaurierungszeit“, hier ein paar grundlegende Tipps:
1) Dem Verkäufer „auf die Zehen steigen“:
Was gibt es noch an Dokumenten, wo ist das Objekt her, ist der Verkäufer berechtigt es zu verkaufen – ein Blick ins Grundbuch schadet nicht um zu überprüfen der Verkäufe auch Eigentümer der Liegenschaft ist wo das Objekt zum Verkauf angeboten wird.
Absolutes Minimum ist ein Kaufvertrag mit dem Vermerk „keine Fahrzeugpapiere vorhanden“ und eine Kopie (Foto) eines Ausweises des Verkäufers.
In die Datenbank schauen: Google „VVO Nova-Sperre“ – hier kommt man auf eine Seite des Versicherungsverbandes, um zu prüfen ob ein Eintrag vorhanden ist. Die Fahrgestellnummer wird eingegeben – das beste Ergebnis ist „kein Fahrzeug mit dieser Nummer bekannt“ – Seite gleich ausdrucken und zur Dokumentation geben.
Vorsicht: wenn das Kaufobjekt dort aufscheint, fährt unter Umständen wer anderer mit dem Typenschein herum!
Im Zweifelsfall die Finger davon lassen – es gibt immer wieder interessante Angebote!
2) Dokumentation von Beginn an:
Alle Nummern, Typenschilder, Details am Fahrzeug vorsichtig reinigen, fotografieren und auch in Papierform archivieren – z.B. gemeinsam mit erhaltenen Unterlagen wie Versicherungspolizzen, alte § 57a Gutachten, Garantiekarten u.s.w.
Das ist besonders wichtig wenn es sich um besonderes Modell handelt, das sich von der Serienausführung unterscheidet, hier ist es auch wesentlich wertbeeinflussend, ob es „schon so war“ oder erst im Zuge der Restaurierung aus einem Puch 500 ein 650 TR wurde….
3) Details schützen und aufbewahren:
Besonders die eingeschlagene Nummer vorsichtig freilegen (nicht zu viel schleifen, eher nur mit einer Bürste) und auch die Oberflächenstruktur im Bereich der Nummer erhalten. Diesen Bereich beim Entlacken und Lackieren abdecken. Z.B. ein Blechplättchen mit 2 Schweißpunkten darüber geben und nachher wegbrechen, nichts darüberschrauben oder nieten – die Löcher könnten bei Streitigkeiten als Manipulationsspuren gewertet werden.
Wenn man keine „Matching Numbers“* hat, dann hat man eben keine. Ein Austauschmotorblock der gleichen Type (bzw. Ersatzteilnummer) ist durchaus kein Hindernis für die Genehmigung als historisches Fahrzeug. Ein nur „vergammelter“ Motorblock mit kaputten „Eingeweiden“ kann aber oft noch mit einem Teilespender wieder restauriert werden.
*) international üblicher Begriff, für die ursprünglichen Bauteile am Fahrzeug, die Fabrikationsnummern aufweisen, bei Puch-Motorrädern und Mopeds z.B. sind Fahrgestell- und Motornummer original ident. Bei einem Jaguar gibt es ein Typenschild wo auch Getriebe- und Karosserienummer eingeschlagen sind. Bei vielen anderen Fabrikaten gibt es entsprechende Bestätigungen vom Hersteller oder aus anerkannten Archiven.
4) Originale Schilder aufbewahren:
Einer der Hauptfehler bei der Restaurierung ist es, die originalen Schilder (auch wenn sie ausgefranst, der Text unlesbar oder stark oxidiert sind) - die Geburtsurkunde des Fahrzeuges, die eingeschlagene oder geprägte Fahrgestellnummer ist praktisch immer noch lesbar - ersetzt und die Originale nicht aufgehoben werden.
Wenn man hier schon auf Schönheit wert legt und neue Schilder haben will, dann auf alle Fälle die originalen Schilder mit der Dokumentation aufbewahren.
5) Behördenwege und Papierkram – „wer schreibt der bleibt“ (alte Weisheit aus der Baubranche)
Je nach Willigkeit des Verkäufers kann man das auch schon beim Kauf erhalten, sonst muss man sich selber drum kümmern:
l Datenbankauskunft – siehe Pkt. 1
l Verlustanzeige über den Typenschein bei Gemeinde oder Magistrat (das bedeutet nicht, dass man die Dokumente verloren hat, man zeigt nur an, „dass sie in Verlust geraten sind“).
l „Zustimmungserklärung“ der BH (Hauptwohnsitz des derzeitigen Besitzers) – das ist seit heuer neu, kostet ca. 20,-- Euro und ersetzt die frühere „Unbedenklichkeitsbescheinigung“. Dieses Schriftstück besagt, dass nach dem Fahrzeug nicht gefahndet wird und keine Bedenken gegen die Einzelgenehmigung bestehen.
l Eidesstattliche Erklärung (Mustertext haben wir im Club), diese Erklärung muss nicht bei einem Notar abgegeben werden (der Notar kann auch nicht beurkunden ob man gelogen hat), es genügt der richtige Text und die eigenhändige Unterschrift mit der Beilage eines amtlichen Ausweises (Führerschein, Reisepass) – um die Echtheit der Unterschrift zu dokumentieren.
l Für die Einzelgenehmigung bei der Landesregierung braucht man dann noch ein technisches Datenblatt oder Gutachten (z.B. über das Baujahr, Lautstärkenwerte, Originalität, Eintrag in die „Liste der historischen Fahrzeuge“) – das können wir im Club vermitteln.
Das klingt alles recht bürokratisch, vieles kann aber mittlerweile online erledigt werden. Wie Beispiele aus der Praxis zeigen, kann es trotzdem zu Problemen kommen, weil Papiere und Fahrzeug getrennt verkauft hat – wurden. Aso Augen auf und dokumentieren, was möglich ist.
TEXT: Karl Eder
FOTO: (c) Dirk Patschkowski, www.limited-legends.de
Nachdem 2017 der ÖMVV mit neuem Vorstand grundlegende Richtungen und Schwerpunkte in der Verbandsarbeit gelegt hat, wurden 2021 diese Visionen und Leitsätze hinterfragt und überarbeitet.
Der ÖMVV (www.oemvv.at) ist Mitglied des Weltverbandes der FIVA (www.fiva.org), Autorität derselben in Österreich und Mitglied des Kuratoriums Historische Mobilität (KHMÖ, www.khmoe.at)
Der neue Folder steht hier zum Download zur Verfügung.
Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich hat ein Positionspapier zum historischen Fahrzeugwesen in Österreich (Deklaration)gemeinsam mit den Beiräten ÖAMTC, ARBÖ, Bundesinnung der Fahrzeugtechnik, Bundesgremium Fahrzeughandel, Kfz-SV-Union und eFuel alliance Österreich indem die nachhaltige Entwicklung der Mobilität in Österreich und Rahmenbedingungen zu historischen Fahrzuegen und deren zukünftige Bedeutung postuliert werden.
Kraftfahrzeuge haben ohne Zweifel die ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung von Beginn des 20.Jahrhunderts bis jetzt wesentlich beeinflusst. Das breite Spektrum historischer Fahrzeuge – von Motorrädern, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Autobussen bis hin zu Traktoren und sonstigen Nutzfahrzeugen – hat somit zu Recht seinen Stellenwert als schützenswertes Kulturgut. Neben dieser Bedeutung als Teil des kulturellen Erbes sind alle Aktivitäten zum Betrieb und Erhalt der historischen Fahrzeuge in Österreich ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Es sind dadurch auch positive Auswirkungen für Staat und Gesellschaft gegeben.
Historische Fahrzeuge haben jedenfalls neben dem Mindestalter von 30 Jahren einen historisch korrekten und überdurchschnittlich guten Fahrzeugzustand aufzuweisen.
Sie sind als Liebhaberfahrzeuge nicht zur täglichen Verwendung bestimmt und haben damit eine Sonderstellung gegenüber den sonstigen in Verwendung befindlichen Fahrzeugen.
Die Geschichte der Mobilität muss als rollendes Kulturgut jetzt und für zukünftige Generationen erlebbar bleiben. Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich und dessen Beiräte stehen dafür, dass das historische Fahrzeugwesen auch in der zukünftigen rechtlichen und faktischen Gestaltung der Mobilität seinen Stellenwert erhält.
Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich führt seit 1.1.2018 die Approbierte Liste „Historische Fahrzeuge“ des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Der neue Herausgeber – das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (www.khmoe.at) ist seit Jahresbeginn 2018 für die Betreuung und Erstellung der Liste für erhaltungswürdige Fahrzeuge in Österreich ("rote Liste") in Abstimmung mit dem Bundesministerium und dem historischen Beirat zuständig.Seit 2019 ist die approbierte Liste digital abrufbar.
Oft wird die Frage gestellt: "Was ist mein Fahrzeug wert?" In Kooperation mit Classic Data haben wir hier rund 6 000 Fahrzeugmodelle in einer Datenbank zusammengestellt um eine ungefähre Wertorientierung ("Mittelwert guter Zustand" und "Mittelwert mäßiger Zustand"), basierend auf der umfassenden Marktbeobachtung von Classic Data, zu bieten. Es sei deutlich darauf hingewiesen, dass es sich hier um Mittelwerte "zur Erstinformation" handelt, die keinesfalls als Ersatz für Wertgutachten von Sachverständigen dienen können.