Seit 2017 haben sich grundlegende Strukturen und Einstellungen der Gesellschaft verändert. Umweltthemen, Fragen bezüglich der zukünftigen Mobilität, Regierungskonstellationen, nicht zuletzt die Pandemie und der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen wie Inflation und dem Steigen der Energiepreise, haben doch deutliche Spuren in der Gesellschaft hinterlassen. Die vorliegende Folgestudie untersucht die Auswirkungen auf das Marktsegment der historischen Fahrzeuge – dem Kulturgut Oldtimer.
Es wurden BesitzerInnen von Oldtimern (rund 2.000) über allgemeine Nutzungsdaten, Fahrzeugdaten, Bestandsdaten, Versicherungsdaten, Soziodemografie, Ausgaben, Zukunftserwartungen u.v.m. rund um ihre Fahrzeuge befragt. Zusätzlich wurde ein repräsentatives Stimmungsbild der österreichischen Bevölkerung zu diesem Thema (440 Personen) erhoben. Eine weitere Befragung wurde bei 55 Repräsentanten österreichischer Clubs sowie 51 Wirtschaftsbetrieben aus dem Segment „Klassische Fahrzeuge“ durchgeführt, um die ökonomische Bedeutung zu quantifizieren. Ergänzend wurden Expertenrunden zur Evaluierung der Ergebnisse abgehalten.
Das hier nun vorliegende Ergebnis 2022 ist ein aktuelles Gesamtbild der Bedeutung historischer Fahrzeuge als rollendes Kulturgut in Österreich.
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Die Oldtimertage 2022 waren ein voller Erfolg. Rund 40 Veranstaltungen und rund 2.000 Teilnehmer zeigten Ihre Fahrzeuge im Rahmen von Ausfahrten und Veranstaltungen. Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren auch 2023 das Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich aufmerksam macht. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.
Der „Beirat für historische Fahrzeuge“ war der große Wunsch vieler, engagierter Vertreter aus der gesamten Oldtimerszene.
Der entscheidende Faktor für das Zustandekommen eines derartigen Beirates, dass war aber letztendlich Dipl. Ing. Heinz Lukaschek in seiner Funktion als zuständiger Mitarbeiter im BMVIT, und dafür ist ihm die gesamte Oldtimerszene bis heute zu Dank verpflichtet.
Hat sich doch dieser Beirat innerhalb der letzten 25 Jahre, zu dem Österr. Forum für alle Oldtimer-Belange schlechthin entwickelt.
Kein einziges Regulativ (der letzten 25 Jahre) im Bereich hist. Fahrzeuge, das nicht über den „Beirat“, und das auf überaus demokratische Weise, unter Einbindung der gesamten Oldtimerszene, erarbeitet wurde. In einem Land, in dem normalerweise ausschließlich „ parteipolitische Funktionäre“ das Sagen haben, eine mehr als demokratische Einrichtung. Dafür sollte man Herrn Dr. Wilhelm Kast und seinen Mitarbeitern eigentlich dankbar sein.
In approbierten Liste des BMVIT, sind auf über 100 Seiten auch alle „österr. Bestimmungen für erhaltenswürdige Fahrzeuge“ ausgelistet. Ja, und dann wurde in dieser Liste auch noch die Zusammensetzung des Beirates und eine klare Definition, betreffend historische Fahrzeuge eindeutig und zweifelsfrei festgeschrieben.
„ Die Hauptbaugruppen der historischen Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein.“
Und das alles bereits vor rd. einem viertel Jahrhundert, nachzulesen in den diversen Erlässen, betreffend hist. Fahrzeuge aus den Jahren 1995, 1996, 1998 und 2006. Alle auch heutigen Bestimmungen hätte schon die letzten 20 Jahre vollzogen werden müssen.
So wirklich neu seit 2018 ist nur die verpflichtende Vorlage des jeweiligen Genehmigungs-Dokumentes, im Zuge einer § 57a-Überprüfung.
Die Zielsetzung der Vorlage des Genehmigungs-Dokumentes im Zuge der §57a-Überprüfung ist, einerseits um dem ermächtigten Organ (das ist der Prüfer vor Ort) die tägliche Arbeit zu erleichtern, und andererseits um eine eindeutige und zweifelsfreie Basis, für die durchzuführende Überprüfung zu schaffen.
Abschließend sollte man vielleicht noch erwähnen, dass sich die gesamte „Oldie-Szene“, den sprichwörtlichen „Haxen“ ausgerissen hat, um eine eigene Kennzeichnung für ihre Fahrzeuge zu erhalten, wobei von Beginn an klar war, ein spezielles Oldtimer-Kennzeichen sollte es schon wegen der österr. Wechselkennzeichen-Lösung, auf keinen Fall werden.
Dass das rote Pickerl jetzt einen 2-jährigen Prüfintervall hat, wurde in der gesamten Szene positiv aufgenommen. Apropos erwähnen, Eurotax hat nicht nur die „approbierte Liste“ eingestellt, sondern aufgrund eines Konzern-Beschlusses weltweit alle Printprodukte aus ihrem Programm genommen. Diese Entscheidung war es dann auch schlussendlich, die zur Gründung des KHMÖ „Kuratorium Historische Mobilität Österreich“ als überparteilicher Herausgeber der approbierten Liste geführt hat.
Diese Liste ist und war auch immer weit, weit mehr als die simple Auflistung von 30 Jahre alten Fahrzeugen. Diese Liste ist mittlerweile so etwas wie das größte Gesamtwerk einer knapp 130-jährigen Automobilgeschichte. Kaum ein ernstzunehmender SV, das BMF, der Zoll und natürlich auch die Genehmigungsbehörden, die in ihrem täglichen Arbeitsablauf, nicht die Hilfe dieser Liste in Anspruch nehmen.
Es stimmt auch nicht, dass ein Ausdruck (Bestätigung) aus der approbierten Liste, bei einer Eintragung/Genehmigung als hist. Fahrzeug, bei der Behörde zwingend vorgelegt werden muss.
Da gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten, wie die Vorlage von:
alten Fahrzeug-Papieren,
technischen Werksunterlagen,
„Geburtsurkunde“ der Fahrzeug-Hersteller,
Gutachten eines einschlägig spezialisierten Sachverständigen nach 17/47,
bereits bei der Prüfstelle eingespeicherte techn. Daten eines vergleichbaren Fahrzeuges,
Bestätigung/Auszug aus der approbierten Liste,
um den jeweils historisch korrekten Zustand eines Fahrzeuges nachzuweisen.
In Deutschland gibt es mit dem „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ ein mit unserem Beirat durchaus vergleichbares Instrumentarium und andererseits braucht es für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach§ 23StVZÖ, ein entsprechendes Gutachten. Das machen dort aber ausschließlich die verschiedenen TÜV´s und die DEKRA.
Europa beneidet uns um unser Instrumentarium um Oldies als Kulturgut auf Österreichs Straßen zu erhalten. Dazu ist aber auch der Zusammenhalt der ganzen Szene erforderlich.
Komm. Rat Franz R. Steinbacher
Das Wochenende der historischen Fahrzeuge in Österreich am 25. und 26. April 2020 – die Verbände lancieren im kommenden Jahr erstmals ein Wochenende, das auf das Vorhandensein und den Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich aufmerksam machen soll. Die Idee stammt aus Frankreich. Auch in England und Schweden gibt es gleichgelagerte jährliche Aktivitäten. Alle Clubs und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die betagten Fahrzeuge zu bewegen oder auszustellen. www.khmoe.at
Information des BMVIT zur Aussetzung der Zulassung bei Gefahr im Verzug gem. § 44a KFG 1967
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 26. 3. 2019 erlaubt sich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Folgendes mitzuteilen:
Artikel 9 Abs. 3 der Richtlinie 2014/45/EU regelt den Umgang mit Fahrzeugen, bei denen im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung Mängel mit Gefahr im Verzug festgestellt wurden: „Im Fall von gefährlichen Mängeln gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Mitgliedstaat oder die zuständige Behörde kann beschließen, dass das betreffende Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf und dass die Genehmigung zur Nutzung im Straßenverkehr vorübergehend ausgesetzt wird, ohne ein erneutes Zulassungsverfahren zu erfordern, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Mängel behoben sind und eine neue Prüfbescheinigung ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist.“
Diese Bestimmung wurde mit der 34. KFG Novelle (BGBl I Nr. 9/2017) umgesetzt. In den Erläuterungen dazu ist ausgeführt: „Wenn die Behörde eine Verständigung gemäß § 57c Abs. 4c erhält, dass bei einem Fahrzeug im Zuge der wiederkehrenden Begutachtung Mängel mit Gefahr im Verzug festgestellt worden sind, so kann sie die Zulassung vorübergehend aussetzen und den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abnehmen bzw. durch die Organe der Bundespolizei abnehmen lassen. In der Regel wird es kaum zu derartigen Veranlassungen kommen, da normalerweise sehr rasch diese Mängel behoben werden und ein positives Gutachten erstellt werden kann.“
Die Behörde kann also, wenn sie eine Verständigung gem. § 57c Abs. 4c KFG erhält, die Zulassung gem. § 44a Abs. 1 KFG vorübergehend aussetzen und den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abnehmen, um zu verhindern, dass die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeugs gefährdet wird. In der Regel wird sich das Fahrzeug allerdings noch in derselben Werkstatt befinden, die das negative Gutachten ausgestellt hat. Dort wird das Fahrzeug wohl häufig auch repariert werden. Da es somit auch Fälle gibt, in denen trotz Gefahr im Verzug die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist (das Fahrzeug bleibt ja in der Werkstätte bzw. wird glaubhaft gemacht, dass es nicht verwendet wird), wurde § 44a Abs. 1 KFG als „Kann-Bestimmung“ formuliert.
Ob nicht bereits ein positives Gutachten für das Fahrzeug vorliegt, kann durch die Behörde durch Einsicht in die Begutachtungsplakettendatenbank oder z. B. durch die Übermittlung einer Gutachtenkopie per Fax oder E-Mail durch den Zulassungsbesitzer festgestellt werden. Ist für die Behörde nicht ersichtlich, dass ein positives Gutachten vorliegt, wird die Behörde in vielen Fällen erst ein entsprechendes Schreiben an den Zulassungsbesitzer richten, ihn auf die Rechtslage und die Konsequenzen aufmerksam machen und ihm Gelegenheit geben, binnen einer Frist von einigen Tagen ein positives Gutachten vorzulegen.
Jedenfalls liegt es im Ermessen der Behörde, ob und wann die Zulassung ausgesetzt und der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln abgenommen werden.
Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass es zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich ist, Zulassungsschein und Kennzeichentafeln abzunehmen, wirkt sich das im Falle eines Wechselkennzeichens auch auf die anderen Fahrzeuge mit demselben Kennzeichen aus, die dann ebenfalls nicht mehr verwendet werden können.
Jedes Jahr vergibt die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens),als Weltverband aller Oldtimer Clubs weltweit an ein Land die Ausrichtung der FIVA WORLD RALLYE. 2019 konnte Österreich dies für sich entscheiden. Der ÖMVV (Österreichischer Motor-Veteranen-Verband), der ÖMVC (Österreichischer Motor-Veteranen-Club) und RallyeOrg sind die Veranstalter dieses "Touristic Classic Car Events".
Die Zielsetzung der "Austria Classic" ist für nationale und internationale Gäste ein sehr interessantes Programm zu bieten um die große architektonische, geographische und kulturelle Vielfalt Österreichs zu präsentieren. Dieses Event soll als touristische Entdeckungsfahrt die kulturelle Dimension historischer Fahrzeuge mit Freude und Genuss vermitteln. Die FIVA World Rallye ist ausgerichtet auf die Zielsetzungen der FIVA, als globale Organisation, für den Schutz, die Erhaltung und die Förderung unseres rollenden Kulturguts mit deren Beiträgen zu individueller Mobilität und großen technischen Innovationen, einzutreten.
Die “Fédération Internationale des Véhicules Anciens” (FIVA) wurde 1966 aus der Idee einiger Organisationen auf nationaler Ebene, die sich mit der Vertretung der Interessen von Liebhabern klassischer Fahrzeuge beschäftigten, gegründet. Die Zielsetzung war die Interessen gemeinsam auf internationaler Ebene global zu vertreten und voranzutreiben. Aktuell hat die FIVA 85 Mitgliedsorganisationen in mehr als 62 Ländern weltweit, die mehr als 1.500.000 Enthusiasten historischer Fahrzeuge vertreten.
Zu den Zielen der FIVA gehören:
- Die Förderung weltweiter Freundschaft und gegenseitiges Verständnis durch Unterstützung und Mithilfe in Anlässen für historische Fahrzeuge.
- Vereinigung möglichst vieler Enthusiasten weltweit. Zurzeit sind es bereits über eineinhalb Millionen Mitglieder aus vierundsechzig Ländern.
- Erhaltung eines wichtigen Teils unserer Industriegeschichte durch die Verteidigung des Rechtes, historische Fahrzeuge weltweit auf öffentlichen Straßen zu fahren.
Innerhalb des Oldtimer-Weltverbands existieren verschiedene Kommissionen und Arbeitsgruppen, die sich im Sinne der Zielsetzung der FIVA mit konkreten Aufgaben und Themenfeldern im Bereich der historischen Fahrzeuge befassen unter anderem die Legislation Commission, Technical Commission, Events Commision, Motorcycle Commission, Utilitarian Commission.
Im Rahmen der “European Union – Historic Vehicle Group (EU-HVG)” hat es nun einen weiteren entscheidenden Meilenstein gegeben.
Mit der baldigen Umsetzung der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern ist die Definition von historischen Fahrzeugen endlich klar.
Seit 2010 besteht im Europäischen Parlament die Arbeitsgruppe für historische Fahrzeuge (HVG). Unter ihrem Dach finden sich Europaabgeordnete aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und politischen Parteien zusammen, die gemeinsam mit Experten aus Verbänden und der Europäischen Kommission regelmäßig Fragen rund um das Thema Oldtimer wie z.B. Sicherheit, Zollkodex, Emissionen oder intelligente Verkehrssysteme diskutieren.
Das Europäische Parlament hat im Jahr 2014 die Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 2014/45/EU verabschiedet. Die darin enthaltenden Vorschriften müssen von den Mitgliedstaaten ab dem 20. Mai 2018 angewendet werden. In der Richtlinie findet sich unter anderem auch erstmalig eine einheitliche europäische Definition für historische Fahrzeuge, welche auf die Arbeit der HVG im Europäischen Parlament zurückgeht.
Die Definition sieht folgendermaßen aus:
Ein “Fahrzeug von historischem Interesse” ist ein Fahrzeug, das von dem Mitgliedstaat, in dem die Zulassung erfolgt ist, oder von einer seiner dazu ermächtigten Stellen als historisch betrachtet wird und alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
— es wurde vor mindestens 30 Jahren hergestellt oder erstmals zugelassen,
— sein gemäß dem einschlägigen Unions- oder einzelstaatlichen Recht festgelegter spezifischer Fahrzeugtyp wird nicht mehr hergestellt,
— es ist historisch erhalten, im Originalzustand bewahrt und die technischen Merkmale seiner Hauptbauteile wurden nicht wesentlich verändert.
Es ist wichtig, dass endlich Klarheit besteht. Historische Fahrzeuge sind nicht mit normalen alten Autos in einen Topf zu werfen. Sie werden weniger häufig gefahren und bilden Teil des europäischen Kulturerbes. Darüber hinaus bilden sie einen wichtigen Wirtschaftsfaktor: Werkstätten, Zulieferer, Oldtimerclubs und -veranstaltungen, Fachzeitungen und vieles mehr sorgen für Umsätze und Arbeitsplätze im Wirtschaftsbereich “Oldtimer”. Dennoch werden sie bisher nur unzureichend in der europäischen Gesetzgebung abgebildet.
Die Bemühungen der HVG finden sich ebenfalls in der Überarbeitung des Zolltarifs 9705 des EU- weit gültigen Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) zum Import von historischen Fahrzeugen wieder.
Darin heißt es u.a.:
1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:
a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;
b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.
Darüber hinaus wird die von der HVG erarbeitete Definition von historischen Fahrzeugen auch in einer von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen Studie zum Zugang von Fahrzeugen zu Städten berücksichtigt. In den Empfehlungen der Studie (nur im englischen Text verfügbar) heißt es hinsichtlich des Themas historische Fahrzeuge und Umweltzonen u.a. wie folgt:
“…Historic vehicles could be exempted from low emission zones because of their minimal use in the regulated areas combined with their contribution to the preservation of motoring heritage. LEZs would thus disproportionately penalise particularly urban-based owners and businesses servicing historic vehicles since practically no retrofitting possibilities exist. A definition of historic vehicles is included in the Directive 2014/45/EU on periodic roadworthiness tests for motor vehicles and their trailers….”
Im Rahmen einer Bezugnahme auf die Umweltzonen und die damit verbundenen Regelungen in Deutschland, geht die Studie noch einmal auf die erarbeitete Definition von historischen Fahrzeugen ein. So heißt es dort u.a.:
“…Historic vehicles (they are classified with either an “H” licence plate or a red “07” historic vehicle license) are allowed unrestricted access to any LEZ established by any local authority. The historic vehicles classification is very similar to the one enshrined in Directive 2014/45/EU on periodic roadworthiness tests, which can be considered a good reference towards an aligned definition of historic vehicles in Europe. …”
Die Studie für die “Urban Access Vehicle Regulations”: Download hier (PDF; engl.)
Erstmals wurde eine Studie zum Thema "Oldtimer in Österreich - Einstellungen zu historischen Fahrzeugen und sozioökonomische Bedeutung" in Österreich durchgeführt.
Die Daten- und Faktenlage zum Thema „Oldtimer in Österreich“ war vor der Erstellung der vorliegenden Studie weder umfassend noch durchgängig erfasst. Es war daher höchste Zeit eine solide einheitliche Datenbasis zum österreichischen Markt für historische Fahrzeuge für alle in die aktuellen und zukünftigen Themen und Diskussionen eingebundenen Zielgruppen wie Fahrzeughalter, Clubs, Verbände, Öffentlichkeit, Medien, Behörden, Politik und internationale Kontakte zu schaffen.
Die Ergebnisse waren aufschlussreich und zeigen die Bedeutung und die Wirtschaftskraft der Oldtimer Szene in Österreich. Im Folgenden nur einige Highlights. Die Details zur Studie finden Sie im Anhang als Kurzfassung oder Gesamtbericht.
Herr und Frau Österreicher lieben Oldtimer - 59% oder 4,2 Millionen freuen sich, wenn sie einen Oldtimer auf der Straße sehen. 64 Prozent sehen Oldtimer als Kulturgut an, das erhalten werden soll und knapp 100.000 Österreicher besitzen einen historischen PKW oder ein Motorrad. Wir sprechen in etwa von 3,7 Milliarden Euro Bestandswerten, die in Österreich in privaten Händen mit Freude gehegt und gepflegt werden um auch zukünftigen Generationen die Geschichte der Mobilität vor Augen führen zu können. Oldtimer sind Zeitzeugen der Geschichte der Mobilität und als solche auch in Zukunft auf Österreichs Straße zu erhalten. Die Erhaltung der Oldtimer soll nicht erschwert, sondern erleichtert werden.
Der typische OldtimerbesitzerIn ist zwischen 40 und 60 Jahren alt, zu 94 Prozent männlich und fährt im Jahr mit seinem Gefährt unter 1.000 Kilometer, mit dem Motorrad unter 500 Kilometer. Wir sprechen von einem zahlenmäßigen Bestand an historischen Automobilen in Relation zum Gesamtbestand von 2,2 Prozent. Die Laufleistung der Oldtimer liegt anteilsmäßig um die 0,2 Prozent aller gefahrenen Kilometer in Österreich. Historische Fahrzeuge werden selten, achtsam und vorsichtig benutzt.
Die beliebteste Marke ist VW. 35 Prozent aller historischen Fahrzeuge sind „historisch“ typisiert. Der durchschnittliche Wert des historischen Automobils in Österreich liegt bei rund 23.000 Euro, bei Motorrädern liegt dieser bei rund 5000 Euro. Etwa 40% des Bestandes der Fahrzeuge liegt bei einem Wert von unter 20.000 Euro.
Leidenschaft verbindet. Die Clubszene ist ein wesentlicher Faktor in der Erhaltung und Pflege historischer Fahrzeuge. Die Clubs stellen einen Wissenspool, eine Plattform für soziale Kontakte, gemeinsame Aktivitäten und Nachwuchspflege dar. Die Mitgliederanzahl lässt sich im Schnitt mit 100 Mitgliedern beziffern. Ein Mitgliedsbeitrag von rund 39 Euro pro Jahr ist erschwinglich, und die Vielfalt an Information und Kommunikation die Clubs ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen, sind ein wesentlicher Beitrag in der Ausübung des Hobbies. Die meisten Oldtimer-Enthusiasten stellen den Genuss in den Vordergrund.
Die Unternehmen der Branche sehe die Zukunft optimistisch, wenn gleich drohende Gesetzesänderungen, die Einschränkung in der Ausübung der Oldtimerei und Schwierigkeiten im Finden geeigneter Nachwuchskräfte doch als kritisch gesehen werden. Die Unternehmen leben primär von heimischen Kunden. 50 Prozent der Betriebe erwarten steigende Umsätze. Klein- und Mittelbetriebe, Handwerk und Familienunternehmen mit langjähriger Erfahrung bilden den Kern der Betriebe in der Oldtimerbranche. Die wirtschaftlichen Impulse kommen zum überwiegenden Teil heimischen Unternehmen zugute.
Die wirtschaftliche Bedeutung der Oldtimerbranche in Österreich wird mit rund 690 Millionen Euro per anno berechnet und setzt sich aus den direkten und indirekten Ausgaben der BesitzerInnen und den im Inland relevanten Käufen und Verkäufen zusammen.
Gerade Handwerks-, Klein- und Mittelbetriebe sowie Tourismusregionen profitieren von den Ausgaben, die im Rahmen der Oldtimerszene und den vielen Veranstaltungen getätigt werden.
Der Schulterschluss und das gemeinsame Arbeiten der Oldtimerszene in Österreich stellen die Zukunft unseres rollenden Kulturguts auf Österreichs Straßen sicher. Alle sind aufgerufen in der Beurteilung der Sinnhaftigkeit von Maßnahmen, die die Erhaltung des Kulturguts Oldtimer gefährdet, die
Relationen der Erhaltung von kulturellen Werten und die tatsächliche Wirkung von Beschränkungen im Auge zu behalten.
Die Untersuchung wurde im Auftrag von Mag. Christian Schamburek, Herausgeber und Autor des OLDTIMER GUIDE, durchgeführt.
Durchführendes Institut: Telemark-Marketing, MMag. Robert Sobotka
Für die konzeptionelle Struktur dient eine in Großbritannien Anfang 2015/16 durchgeführte nationale Studie als Vorbild, die in ihrem (modularen) Aufbau auf österreichische Verhältnisse umgelegt wird.
METHODE: Online Befragungen und Interviews
Mit Unterstützung des BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)
Mit Unterstützung von: ÖMVV (Österreichischer Motor-Veteranen-Verband), AMV (Arbeitsgemeinschaft für Motorveteranen), Wirtschaftskammer Österreich Bundesinnung Fahrzeugtechnik, Wirtschaftskammer Österreich Bundesgremium des Fahrzeughandels, ÖAMTC, OFN (Oldtimerfreunde Niederösterreich), VAV Versicherungs-AG, CASCAR (Classic and Sports Car Assekuradeur GmbH), TÜV Süd Landesgesellschaft Österreich GmbH.
Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich führt seit 1.1.2018 die Approbierte Liste „Historische Fahrzeuge“ des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
Der neue Herausgeber – das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (www.khmoe.at) ist seit Jahresbeginn 2018 für die Betreuung und Erstellung der Liste für erhaltungswürdige Fahrzeuge in Österreich ("rote Liste") in Abstimmung mit dem Bundesministerium und dem historischen Beirat zuständig.Seit 2019 ist die approbierte Liste digital abrufbar.
Oft wird die Frage gestellt: "Was ist mein Fahrzeug wert?" In Kooperation mit Classic Data haben wir hier rund 6 000 Fahrzeugmodelle in einer Datenbank zusammengestellt um eine ungefähre Wertorientierung ("Mittelwert guter Zustand" und "Mittelwert mäßiger Zustand"), basierend auf der umfassenden Marktbeobachtung von Classic Data, zu bieten. Es sei deutlich darauf hingewiesen, dass es sich hier um Mittelwerte "zur Erstinformation" handelt, die keinesfalls als Ersatz für Wertgutachten von Sachverständigen dienen können.