APPROBIERTE LISTE
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Beirat für historische Fahrzeuge
Cover - Oldtimertage

„OLDTIMER IN ÖSTERREICH 2022“ - Einstellung zu historischen Fahrzeugen und sozioökonomische Bedeutung

Seit 2017 haben sich grundlegende Strukturen und Einstellungen der Gesellschaft verändert. Umweltthemen, Fragen bezüglich der zukünftigen Mobilität, Regierungskonstellationen, nicht zuletzt die Pandemie und der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine, mit gravierenden wirtschaftlichen Folgen wie Inflation und dem Steigen der Energiepreise, haben doch deutliche Spuren in der Gesellschaft hinterlassen. Die vorliegende Folgestudie untersucht die Auswirkungen auf das Marktsegment der historischen Fahrzeuge – dem Kulturgut Oldtimer.
Es wurden BesitzerInnen von Oldtimern (rund 2.000) über allgemeine Nutzungsdaten, Fahrzeugdaten, Bestandsdaten, Versicherungsdaten, Soziodemografie, Ausgaben, Zukunftserwartungen u.v.m. rund um ihre Fahrzeuge befragt. Zusätzlich wurde ein repräsentatives Stimmungsbild der österreichischen Bevölkerung zu diesem Thema (440 Personen) erhoben. Eine weitere Befragung wurde bei 55 Repräsentanten österreichischer Clubs sowie 51 Wirtschaftsbetrieben aus dem Segment „Klassische Fahrzeuge“ durchgeführt, um die ökonomische Bedeutung zu quantifizieren. Ergänzend wurden Expertenrunden zur Evaluierung der Ergebnisse abgehalten.
Das hier nun vorliegende Ergebnis 2022 ist ein aktuelles Gesamtbild der Bedeutung historischer Fahrzeuge als rollendes Kulturgut in Österreich.

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Cover - Oldtimertage

Oldtimertage 2024

Die Oldtimertage 2023 waren ein voller Erfolg. Rund 40 Veranstaltungen und rund 3.500 Teilnehmer zeigten Ihre Fahrzeuge im Rahmen von Ausfahrten und Veranstaltungen. Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren auch 2024 das Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich aufmerksam macht. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.

oldtimertage.at


News

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  • Die FIA erneuert ihre Vereinbarung mit der FIVA

    Am 26. Juni 2019 unterzeichneten FIA-Präsident Jean Todt und FIVA-Präsident Patrick Rollet in Paris am FIA-Hauptsitz ein aktualisiertes FIA-FIVA-Abkommen, um die sichere, kostenlose und uneingeschränkte Nutzung historischer Fahrzeuge und ihres kulturellen Erbes zu verteidigen und zu fördern.

    Diese Vereinbarung ersetzt die Vereinbarung von 1999 und festigt die langjährige Beziehung zwischen den beiden Verbänden. Ziel ist es, die Koordinierung zu verbessern, die Zusammenarbeit zu verbessern und eine bessere Überwachung der gemeinsamen Aktivitäten zu ermöglichen, insbesondere dank der Wiedereinsetzung des FIA-FIVA-Beziehungsausschusses (RC).

    Das RC wird Probleme von gemeinsamem Interesse identifizieren und untersuchen und Strategien zu deren Lösung formulieren, Aktivitäten von gemeinsamem Interesse koordinieren, den Kontakt zwischen den beiden Organisationen und anderen externen Stellen koordinieren und überwachen und bei Bedarf Ratschläge zum Umgang mit Meinungsverschiedenheiten erteilen.

  • Kommentar zum "Bekenntnis zum historischen Fahrzeug"

    Kommentar zum „Bekenntnis zum historischen Fahrzeug“
    In der Juli Ausgabe 2019 der Motor Veteranen Zeitung schreibt Mag. Heinz Clostermeyer, Präsident des AMV (www.austria-motor-veterans.at) ein Bekenntnis zum Erhalt historischer Fahrzeuge auf Österreichs Straßen. Die öffentliche Diskussion ist oft missgeleitet, rein emotional, politisch motiviert und fern jeglicher Sachinhalte.
    Er trifft in seinem Leitartikel den Nagel auf den Kopf, wenn er schreibt: „Der Feldzug zur Vernichtung des herkömmlichen Automobils scheint beschlossene Tatsache zu sein. Um selbst dem letzten Liebhaber des individuellen Verkehrs den Betrieb eines Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor unbezahlbar und damit unmöglich zu machen, bastelt das Umweltbundesamt an einer gewaltigen Reihe von saftigen Strafzahlungen. Unter dem Deckmantel des Umweltschutzes, bzw. zur Senkung der C02-Emissionen in Österreich, die sicherlich notwendig und begrüßenswert ist, fallen dem Amt aber ausschließlich Erhöhungen bestehender Belastungen oder die Schaffung von neuen Abgaben in gewaltigen Höhen für die Verwendung von Automobilen ein.“
    Er zählt die augenfälligsten Punkte kommender Themen auf:
    „Erhöhung der Treibstoffpreise bis 2020: Diesel 8,5 Cent, 2027: 28,5 Cent, Benzin 20 Cent; Verdoppelung der motorbezogenen Versicherungssteuer, 2020 plus 50 %, bis 2027 plus 100%; Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA): Aufhebung der 32% Deckelung, Absenkung des C02 Abzugswertes bis 2030 um 6 Gramm; Tempo 100 auf Autobahnen, Tempo 80 auf Freilandstraßen; City-Maut in allen Landeshauptstädten: pro Einfahrt € 2, bzw. € 4; Road Pricing auf allen Straßen: € 2,30 ab 2031: € 4 pro 100 Kilometer; Fahrverbote in den Hauptstädten: ab 2030 Fahrverbot für PKW der Euroklassen 0 bis 4 , ab 2050 Fahrverbot für alle PKW mit Verbrennungsmotor! Das amtliche Kilometergeld soll ab 2020 für Dienstfahrten mit dem Fahrrad auf 50 Cent pro Kilometer angehoben, das für Autos auf 25 Cent gesenkt werden. „Ökologisierung“ nennt man deren Abschaffung (gänzliche Streichung).“
    „Die Verfasser dieser Liste wissen“, so Mag. Clostermeyer, „und bestätigen auch, dass der Anteil der C02 Emissionen aller im Betrieb befindlichen Pkw in Österreich (Wert von 2017) nur 14,6 % ausmacht! Alle anderen Verursacher und das sind 85,4 % bleiben weit­ gehend ungeschoren. (Auf der ÖAMTC Homepage ist dankenswerter Weise unter www.oeamtc.at/mobilitaet2030 eine gesamte Übersicht abrufbar:) Man denke nur an den Flugverkehr, der die schädlichen Abgase sogar gerade noch dorthin bringt, wo die zerstörende Wirkung der C02 Emissionen am sensibelsten ist. Die Hauptverursacher der schädlichen Emissionen Industrie, Energie und Landwirtschaft werden sicher mit staatlich geförderten Elektrofahrzeugen vorfahren.
    Mag. Clostermeyer spart auch nicht an Kritik: „Wie schwach reagieren doch unsere Kfz-Vereinigungen, die gegen das Gemetzel an ihrer ureigensten Klientel kaum bis gar nicht reagieren. Selbst große Teile der Kfz-Industrie glauben sich eher durch fast kriminelle Machinationen helfen zu können, statt in seriöse Konfrontation gegen absolut ungerechte Fortsetzung und Ausreizung des Melkkuhkurses gegen ihre Produkte gemeinsam und weltweit in den Kampf zu ziehen.
    Die Interessenvertretung für Historische Fahrzeuge KHMÖ hat in Relation zu den großen wie ÖAMTC oder ARBÖ, eine vergleichsweise schwache Position, trotz der Initiativen und Erfolge der letzten Monate. Nur die gemeinsame Vorgehensweise kann Erfolg bringen. Mag. Clostermeyer sieht dies durchaus realistisch, wenn er meint, dass noch große Anstrengungen notwendig sein werden „um noch einen rudimentären Betrieb unserer Fahrzeuge in solch einer Zukunft zu ermöglichen.“
    Und wie reagieren die politischen Parteien, die letzten Endes den Rahmen dessen bestimmen, in dem wir leben, auf unsere Wünsche? Uns fehlt das Bekenntnis zu unserem technischen Kulturerbe.
    „Das historische Kraftfahrzeugwesen, ausschließlich ohne jegliche Unterstützung privat finanziert, ist um nichts weniger wert als andere kulturelle Fixpunkte unserer Gesellschaft. Die historischen Fahrzeuge waren und sind über ihre Eigner enorme Steuerzahler und gigantische Wirtschaftsträger Alleine der notwendige, jahrzehntelange Aufwand zur Überlieferung stellt die Kosten und damit verbundene Abgaben eines Alltagautos in den Schatten. Jeder etwa im letzten halben Jahrhundert getätigte Import eines historischen Fahrzeugs nach Österreich hat bleibenden Reichtum und Kapital in unsere Heimat gebracht. Ebenso jede mühsam bewältigte Restaurierung eines heimischen Wracks zu einem wertvollen Schmuckstück,“ führt Clostermeyer weiter aus.
    Abschließend richtet Mag. Clostermeyer einen Appell an alle: „Diese Werte dürfen nicht vernichtet werden. Geht es ja nicht nur um den merkantilen Wert, der meistens durch die kaum beachtete Exportbeschränkung von Gütern, älter als 50 Jahre, ohnehin nicht voll erreichbar ist, sondern um das ideelle und kulturelle Technikerbe. Die kulturellen Werte, die Dokumentation von historischem Technik-Kulturerbe muss hochgehalten werden. Wer keine Geschichte hat, hat auch keine Zukunft Sind wir schon so arm?“
    Auf internationaler Ebene hat die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) zumindest schon „Beraterstatus“ bei der UNSECO in weltweiten Fragen zum technischen Weltkulturerbe. Aber wird dies ausreichen? Das Bewusstsein unseres Technikerbes muss in jedes Land hineingetragen werden. Die nationalen Verbände, Interessenvertretungen, jeder einzelne in der Szene und Fan kulturellen Technikerbes, sind aufgerufen von unseren Politikern, den politischen Parteien, den Abgeordneten zum Europäischen Parlament Bekenntnisse zu unserem historischen Kulturgut einzufordern.

  • Oldtimer-Fahrer wollen nicht auf der Strecke bleiben

    Oldtimer-Fahrer wollen nicht auf der Strecke bleiben
    Kurier, 9. Juni 2019, von Thomas Pressberger

    Neue Mobilität.
    Debatten um Klimaschutz und Dieselfahrverbote bereiten immer mehr Oldtimer-Fahrern Sorgen.
    3,7 Milliarden Euro- das ist der geschätzte Wert des Gesamtbestandes aller Oldtimer in Österreich. Angesichts der Debatten rund um Diesel­Fahrverbote, autonomes Fahren, Elektro- und Wasserstoffantrieb sowie Klimawandel, sorgen sich immer mehr Besitzer, wo eigentlich ihr Oldtimer in Zukunft seinen Platz finden und vor allem, wie sich dessen Wert entwickeln wird. ,,Grundsätzlich sprechen wir bei einem Oldtimer von einem Kulturgut", sagt Christian Schamburek, Generalsekretär des Kuratoriums Historische Mobilität Österreich. Der Weltverband der Oldtimerclubs Federation Internationale des Vehicules Anciens (FIVA) berät derzeit die UNESCO, ob der Oldtimer als Kulturgut einen Welterbe-Status haben sollte. ,,Hier gibt es Gespräche", bestätigt Schamburek.
    In der Bevölkerung genießen Oldtimer ungeachtet aller Diesel­Fahrverbotsdiskussionen nach wie vor, großer Beliebtheit. 59 Prozent der Osterreicher freuen sich laut der Studie „Oldtimer in Österreich", von Schamburek und Marktforscher Robert Sobotka, wenn sie einen solchen auf der Straße sehen. ,,Was in Zukunft die Digitalisierung auf die Straße bringen wird, ist derzeit noch ein großes Fragezeichen", sagt Schamburek. Werden Oldtimer und die Autos der Zukunft nebeneinander oder getrennt unterwegs sein? Auf Hauptverkehrsadern, wie Autobahnen, wird sich das autonome Fahren durchsetzen, vermutet der Experte. Aber abseits davon, auf Landstraßen und in kleinen Ortschaften, wo sich die Leidenschaft der Oldtimerfahrer abspielt, werde es ein Miteinander geben müssen.
    Ob in 30 Jahren noch Autos mit Verbrennungsmotoren auf der Straße sein werden, ist keine oldtimer­spezifische Frage, meint Schamburek. Jedenfalls müsse man die Relationen zurechtrücken. ,,Der Individualverkehr wird derzeit groß diskutiert, die größeren Umweltsünder sind aber kalorische Kraftwerke, Industriebrand, Flugzeuge, Container- und Kreuzfahrtschiffe und Nutztierhaltung." Auf Oldtimer würden nur 0,2 Prozent aller gefahrenen Kilometer entfallen, die von Pkw zurückgelegt werden. Der Anteil sei also verschwindend.
    Aufbruch
    Die Rolle von Fahrzeugen - insbesondere von Oldtimern - in der gesellschaftspolitischen Entwicklung würde eine entsprechende Würdigung verdienen, meint der Experte. Immerhin begann mit dem Ford T, dem ersten ab 1908 serienmäßig gefertigten Auto, ein Aufbruch in eine neue Zeit. Die Menschen seien ab da nicht mehr lokal verankert gewesen, was sich auf ihr Arbeitsleben genauso wie auf ihr Freizeit­ und Urlaubsverhalten ausgewirkt habe. So gesehen sei die dadurch erlangte Mobilität ein für den Menschen ähnlicher Meilenstein wie das Buch oder das Internet.
    Die Oldtimer-Branche ist in Österreich nach wie vor sehr robust und lebendig. 690 Millionen Euro werden pro Jahr umgesetzt, die Mehrheit der Unternehmen rechnet mit einer positiven Umsatzentwicklung. Einziges Problem: ,,es gibt zu wenig Nachwuchs bei Mechanikern", sagt Schamburek. Alte erfahrene Handwerker gehen in Pension, junge kommen kaum nach. Und das, obwohl die Aussichten gut sind und die Arbeit interessant ist.
    Emotionaler Anker
    Besser sieht es beim Fahrernachwuchs aus. Junge würden sich nach wie vor für Oldtimer interes- sieren. Was als Oldtimer gesehen werde, sei aber einer laufenden Veränderung unterzogen. ,,Meistens gibt es einen emotionalen Anker", sagt Schamburek. Oft ist es das Auto des Vaters, des Großvaters oder eines, dass in der Kindheit bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Daher verwundert es nicht, dass Oldtimer immer „jünger" werden, sprich deren Baujahr auf der Zeitachse nach vorne wandert. Interessierten sich früher Oldtimerfahrer eher für Modelle aus den 60er-Jahren, rücken heute immer öfter auch Autos aus den 80er- und 90er­ Jahren in den Fokus. Ein VW Golf, ein Opel oder ein Mazda MX-5 kann da schon darunterfallen.
    In Österreich sind 257.800 Oldtimer zugelassen. 96.000 Personen besitzen mindestens ein historisches Fahrzeug, 1,2 Millionen würden gerne eines besitzen. Der typische Oldtimer-Fahrer ist männlich und zwischen 41 und 60 Jahre alt. Die durchschnittliche Fahrleistung liegt jährlich bei 700 Kilometern. 64 Prozent sehen Oldtimer als Kulturgut an, das erhalten werden soll.

  • Kommentar: Worum uns Europa beneidet

    Der „Beirat für historische Fahrzeuge“ war der große Wunsch vieler, engagierter Vertreter aus der gesamten Oldtimerszene.

    Der entscheidende Faktor für das Zustandekommen eines derartigen Beirates, dass war aber letztendlich Dipl. Ing. Heinz Lukaschek in seiner Funktion als zuständiger Mitarbeiter im BMVIT, und dafür ist ihm die gesamte Oldtimerszene bis heute zu Dank verpflichtet.

    Hat sich doch dieser Beirat innerhalb der letzten 25 Jahre, zu dem Österr. Forum für alle Oldtimer-Belange schlechthin entwickelt.

    Kein einziges Regulativ (der letzten 25 Jahre) im Bereich hist. Fahrzeuge, das nicht über den „Beirat“, und das auf überaus demokratische Weise, unter Einbindung der gesamten Oldtimerszene, erarbeitet wurde. In einem Land, in dem normalerweise ausschließlich „ parteipolitische Funktionäre“ das Sagen haben, eine mehr als demokratische Einrichtung. Dafür sollte man Herrn Dr. Wilhelm Kast und seinen Mitarbeitern eigentlich dankbar sein.

    In approbierten Liste des BMVIT, sind auf über 100 Seiten auch alle „österr. Bestimmungen für erhaltenswürdige Fahrzeuge“ ausgelistet. Ja, und dann wurde in dieser Liste auch noch die Zusammensetzung des Beirates und eine klare Definition, betreffend historische Fahrzeuge eindeutig und zweifelsfrei festgeschrieben.

    „ Die Hauptbaugruppen der historischen Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein.“

    Und das alles bereits vor rd. einem viertel Jahrhundert, nachzulesen in den diversen Erlässen, betreffend hist. Fahrzeuge aus den Jahren 1995, 1996, 1998 und 2006. Alle auch heutigen Bestimmungen hätte schon die letzten 20 Jahre vollzogen werden müssen.

    So wirklich neu seit 2018 ist nur die verpflichtende Vorlage des jeweiligen Genehmigungs-Dokumentes, im Zuge einer § 57a-Überprüfung.

    Die Zielsetzung der Vorlage des Genehmigungs-Dokumentes im Zuge der §57a-Überprüfung ist, einerseits um dem ermächtigten Organ (das ist der Prüfer vor Ort) die tägliche Arbeit zu erleichtern, und andererseits um eine eindeutige und zweifelsfreie Basis, für die durchzuführende Überprüfung zu schaffen.

    Abschließend sollte man vielleicht noch erwähnen, dass sich die gesamte „Oldie-Szene“, den sprichwörtlichen „Haxen“ ausgerissen hat, um eine eigene Kennzeichnung für ihre Fahrzeuge zu erhalten, wobei von Beginn an klar war, ein spezielles Oldtimer-Kennzeichen sollte es schon wegen der österr. Wechselkennzeichen-Lösung, auf keinen Fall werden.

    Dass das rote Pickerl jetzt einen 2-jährigen Prüfintervall hat, wurde in der gesamten Szene positiv aufgenommen. Apropos erwähnen, Eurotax hat nicht nur die „approbierte Liste“ eingestellt, sondern aufgrund eines Konzern-Beschlusses weltweit alle Printprodukte aus ihrem Programm genommen. Diese Entscheidung war es dann auch schlussendlich, die zur Gründung des KHMÖ „Kuratorium Historische Mobilität Österreich“ als überparteilicher Herausgeber der approbierten Liste geführt hat.

    Diese Liste ist und war auch immer weit, weit mehr als die simple Auflistung von 30 Jahre alten Fahrzeugen. Diese Liste ist mittlerweile so etwas wie das größte Gesamtwerk einer knapp 130-jährigen Automobilgeschichte. Kaum ein ernstzunehmender SV, das BMF, der Zoll und natürlich auch die Genehmigungsbehörden, die in ihrem täglichen Arbeitsablauf, nicht die Hilfe dieser Liste in Anspruch nehmen.

    Es stimmt auch nicht, dass ein Ausdruck (Bestätigung) aus der approbierten Liste, bei einer Eintragung/Genehmigung als hist. Fahrzeug, bei der Behörde zwingend vorgelegt werden muss.

    Da gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten, wie die Vorlage von:

    alten Fahrzeug-Papieren,

    technischen Werksunterlagen,

    „Geburtsurkunde“ der Fahrzeug-Hersteller,

    Gutachten eines einschlägig spezialisierten Sachverständigen nach 17/47,

    bereits bei der Prüfstelle eingespeicherte techn. Daten eines vergleichbaren Fahrzeuges,

    Bestätigung/Auszug aus der approbierten Liste,

    um den jeweils historisch korrekten Zustand eines Fahrzeuges nachzuweisen.

    In Deutschland gibt es mit dem „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ ein mit unserem Beirat durchaus vergleichbares Instrumentarium und andererseits braucht es für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach§ 23StVZÖ, ein entsprechendes Gutachten. Das machen dort aber ausschließlich die verschiedenen TÜV´s und die DEKRA.

    Europa beneidet uns um unser Instrumentarium um Oldies als Kulturgut auf Österreichs Straßen zu erhalten. Dazu ist aber auch der Zusammenhalt der ganzen Szene erforderlich.

    Komm. Rat Franz R. Steinbacher

  • Oldtimertage 2020

    Das Wochenende der historischen Fahrzeuge in Österreich am 25. und 26. April 2020 – die Verbände lancieren im kommenden Jahr erstmals ein Wochenende, das auf das Vorhandensein und den Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich aufmerksam machen soll. Die Idee stammt aus Frankreich. Auch in England und Schweden gibt es gleichgelagerte jährliche Aktivitäten. Alle Clubs und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die betagten Fahrzeuge zu bewegen oder auszustellen. www.khmoe.at

  • Aussetzung der Zulassung bei Gefahr im Verzug gem. § 44a KFG 1967

    Information des BMVIT zur Aussetzung der Zulassung bei Gefahr im Verzug gem. § 44a KFG 1967

    Bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 26. 3. 2019 erlaubt sich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Folgendes mitzuteilen:

    Artikel 9 Abs. 3 der Richtlinie 2014/45/EU regelt den Umgang mit Fahrzeugen, bei denen im Rahmen der wiederkehrenden Begutachtung Mängel mit Gefahr im Verzug festgestellt wurden: „Im Fall von gefährlichen Mängeln gilt die Prüfung als nicht bestanden. Der Mitgliedstaat oder die zuständige Behörde kann beschließen, dass das betreffende Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen genutzt werden darf und dass die Genehmigung zur Nutzung im Straßenverkehr vorübergehend ausgesetzt wird, ohne ein erneutes Zulassungsverfahren zu erfordern, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Mängel behoben sind und eine neue Prüfbescheinigung ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand ist.“

    Diese Bestimmung wurde mit der 34. KFG Novelle (BGBl I Nr. 9/2017) umgesetzt. In den Erläuterungen dazu ist ausgeführt: „Wenn die Behörde eine Verständigung gemäß § 57c Abs. 4c erhält, dass bei einem Fahrzeug im Zuge der wiederkehrenden Begutachtung Mängel mit Gefahr im Verzug festgestellt worden sind, so kann sie die Zulassung vorübergehend aussetzen und den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abnehmen bzw. durch die Organe der Bundespolizei abnehmen lassen. In der Regel wird es kaum zu derartigen Veranlassungen kommen, da normalerweise sehr rasch diese Mängel behoben werden und ein positives Gutachten erstellt werden kann.“

    Die Behörde kann also, wenn sie eine Verständigung gem. § 57c Abs. 4c KFG erhält, die Zulassung gem. § 44a Abs. 1 KFG vorübergehend aussetzen und den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln unverzüglich abnehmen, um zu verhindern, dass die Verkehrssicherheit durch die weitere Verwendung des Fahrzeugs gefährdet wird. In der Regel wird sich das Fahrzeug allerdings noch in derselben Werkstatt befinden, die das negative Gutachten ausgestellt hat. Dort wird das Fahrzeug wohl häufig auch repariert werden. Da es somit auch Fälle gibt, in denen trotz Gefahr im Verzug die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist (das Fahrzeug bleibt ja in der Werkstätte bzw. wird glaubhaft gemacht, dass es nicht verwendet wird), wurde § 44a Abs. 1 KFG als „Kann-Bestimmung“ formuliert.
    Ob nicht bereits ein positives Gutachten für das Fahrzeug vorliegt, kann durch die Behörde durch Einsicht in die Begutachtungsplakettendatenbank oder z. B. durch die Übermittlung einer Gutachtenkopie per Fax oder E-Mail durch den Zulassungsbesitzer festgestellt werden. Ist für die Behörde nicht ersichtlich, dass ein positives Gutachten vorliegt, wird die Behörde in vielen Fällen erst ein entsprechendes Schreiben an den Zulassungsbesitzer richten, ihn auf die Rechtslage und die Konsequenzen aufmerksam machen und ihm Gelegenheit geben, binnen einer Frist von einigen Tagen ein positives Gutachten vorzulegen.

    Jedenfalls liegt es im Ermessen der Behörde, ob und wann die Zulassung ausgesetzt und der Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln abgenommen werden.

    Kommt die Behörde zu dem Schluss, dass es zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit unumgänglich ist, Zulassungsschein und Kennzeichentafeln abzunehmen, wirkt sich das im Falle eines Wechselkennzeichens auch auf die anderen Fahrzeuge mit demselben Kennzeichen aus, die dann ebenfalls nicht mehr verwendet werden können.

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Approbierte Liste "Historische Fahrzeuge" des BMVIT

Cover - Approbierte Liste

Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich führt seit 1.1.2018 die Approbierte Liste „Historische Fahrzeuge“ des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Der neue Herausgeber – das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (www.khmoe.at) ist seit Jahresbeginn 2018 für die Betreuung und Erstellung der Liste für erhaltungswürdige Fahrzeuge in Österreich ("rote Liste") in Abstimmung mit dem Bundesministerium und dem historischen Beirat zuständig.Seit 2019 ist die approbierte Liste digital abrufbar.

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Fahrzeugnotierung

Classic Data - Fahrzeugnotierung

Oft wird die Frage gestellt: "Was ist mein Fahrzeug wert?" In Kooperation mit Classic Data haben wir hier rund 6 000 Fahrzeugmodelle in einer Datenbank zusammengestellt um eine ungefähre Wertorientierung ("Mittelwert guter Zustand" und "Mittelwert mäßiger Zustand"), basierend auf der umfassenden Marktbeobachtung von Classic Data, zu bieten. Es sei deutlich darauf hingewiesen, dass es sich hier um Mittelwerte "zur Erstinformation" handelt, die keinesfalls als Ersatz für Wertgutachten von Sachverständigen dienen können.

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