APPROBIERTE LISTE
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Beirat für historische Fahrzeuge

Darf ich aktuell noch mit meinem Oldie fahren?

Kurzinformation: Mit einem historischen Fahrzeug darf man aktuell genauso viel oder wenig fahren wie jeder andere: Ohne Grund gar nicht! Das grundsätzliche Betretungsverbot des öffentlichen Raumes gilt hier. Fahrten sind nur zum Lebensmitteleinkauf, aus im Einzelfall zu begründenden beruflichen Notwendigkeiten bzw. zum Zweck besonderer Betreuungspflichten erlaubt. Nach "politischen" Aussagen ist das Abstand haltende körperliche Bewegen ( nicht Verweilen) im Freien sowie eine dafür notwendige Anfahrt mit eigenem Fahrzeug auch gestattet - sonst nichts!


Kurzinformation Werkstätten: KFZ-Werkstätten dürfen nach der aktuellen Verordnung weiter Arbeiten durchführen, sofern der Mindestabstand zwischen Personen eingehalten wird. Der Handel mit Fahrzeugen über einen Verkaufsraum bzw. auch das persönliche Kundengespräch, Face to Face, ist verboten. Wir wissen allerdings, dass viele Betriebe zur Gänze geschlossen oder auf Notbetrieb umgestellt haben.

Wir sollten als Freunde des alten Eisen hinsichtlich unserer Öffentlichkeitswirksamkeit und Vorbildfunktion verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation umgehen!